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Apostille und konsularische Legalisation aus Zypern

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Apostille und Konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
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Ansprechpartner

Preview Nicoleta Ilea
Nicoleta Ilea
Associate
+49 851 226 083 8
nicoleta.ilea@schmidt-export.de

Apostille und konsularische Legalisation aus Europa und EU

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Apostille aus Zypern

Schmidt & Schmidt bietet das vollständige Spektrum an Legalisierungsdienstleistungen für Dokumente aus Zypern an.

Zypern ist seit dem 30. April 1973 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961. Dokumente zyprischer Behörden können daher mittels Apostille für den Gebrauch in über 120 Mitgliedstaaten beglaubigt werden – ohne aufwendige konsularische Legalisation, was Zeit und Kosten erheblich reduziert. Für Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist weiterhin die konsularische Legalisation erforderlich.

Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.

Apostille in Zypern ist ein viereckiger Stempel mit einer Mindestgröße von 9 × 9 cm, trägt den Titel „Apostille" sowie den französischsprachigen Verweis auf das Haager Übereinkommen (Convention de La Haye du 5 octobre 1961) und enthält Angaben zur beglaubigten Unterschrift, das Ausstellungsdatum sowie eine Identifikationsnummer. Die Apostille wird auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten, angehefteten Blatt angebracht.

Zuständige Apostille-Behörden in Zypern

Apostille aus Zypern

Zuständige Behörde für die Apostillierung von Dokumenten auf Zypern ist das Ministerium für Justiz und öffentliches Recht.

Das Verfahren umfasst die Prüfung der Herkunft des Dokuments sowie die Bestätigung, dass Unterschrift, Siegel oder Stempel von autorisierten Beamten stammen. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt angebracht und anschließend fest mit dem Dokument verbunden.

Apostilliert werden können Dokumente, die von offiziellen zyprischen Behörden ausgestellt und auf Griechisch, Türkisch oder Englisch verfasst wurden. Liegt ein Dokument in einer anderen Sprache vor, ist vor der Apostillierung eine Übersetzung durch einen vereidigten Gerichtsübersetzer in eine der Amtssprachen erforderlich. Notariell beglaubigte Kopien, deren Übereinstimmung mit dem Original von der ausstellenden Behörde bestätigt wurde, können ebenfalls apostilliert werden.

Typen von Dokumenten

  • Handelsverträge und andere privatrechtliche Dokumente (nach notarieller Beglaubigung der Unterschriften)

  • Kann apostilliert werden Kann nicht apostilliert werden
    • Auszüge aus dem Zyprischen Handelsregister
    • Grundbuchauszug
    • Von einem Notar ausgestellte oder beglaubigte Dokumente
    • Von Gerichten ausgestellte Dokumente
    • Übersetzungen durch Gerichtsdolmetscher
    • Offizielle Dokumente, ausgestellt von staatlichen Behörden
    • Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, zusatz Zeugnisse von Schulen oder Universitäten.
    • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
    • Vollmachten, Testamente, Erklärungen
    • Andere Regierungsdokumente
    • Handelsverträge
    • Zolldokumente
    • Diplomatische und konsularische Dokumente
    • Ausweise

    Besonderheiten und Dokumentenanforderungen für die Apostille in Zypern

    Heiratsurkunde aus Zypern

    Eine Apostille kann in Zypern ausschließlich auf Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien ausgestellt werden. Das Dokument muss sich in einwandfreiem äußerlichem Zustand befinden: Alle Stempel und Unterschriften müssen gut lesbar sein, und das Dokument darf keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.

    Für die Apostillierung eines Dokuments in Zypern sind in der Regel folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Das Dokument muss ein Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie der zuständigen Behörde sein.
    • Alle Angaben im Dokument müssen vollständig und korrekt sein.
    • Das Dokument muss in einer der Amtssprachen Zyperns verfasst sein – Griechisch, Türkisch oder Englisch. Liegt es in einer anderen Sprache vor, ist zunächst eine Übersetzung durch einen vereidigten Gerichtsübersetzer erforderlich.
    • Die Apostille muss von der zuständigen Behörde gemäß den geltenden Vorschriften angebracht werden.

    Wichtig: Übersetzungen selbst werden in Zypern nicht gesondert apostilliert. Die Apostille wird stets auf dem Originaldokument angebracht; die anschließende Übersetzung des apostillierten Dokuments bedarf keiner eigenen Apostille.

    Privatrechtliche Dokumente – wie Vollmachten, Verträge oder Testamente – können ebenfalls apostilliert werden, müssen jedoch zuvor von einem vom Innenministerium ernannten Certifying Officer sowie von einem Bezirksverwaltungsbeamten beglaubigt werden.

    Die Apostille in Zypern hat die Form eines aufgedruckten Stickers mit handschriftlicher Unterschrift eines Beamten, einem Amtssiegel und einem Hologramm. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 14 Tage.

    Für Länder, die der Haager Konvention nicht beigetreten sind, ist anstelle der Apostille eine konsularische Legalisation erforderlich.

    Schmidt & Schmidt übernimmt die Beschaffung von Handelsregisterauszügen aus Zypern einschließlich ihrer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Legalisierung Bildungsdokumente aus Zypern zur Verwendung im Ausland

    Damit zyprische Bildungsdokumente – wie Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen und andere Nachweise staatlicher Bildungseinrichtungen – im Ausland rechtlich anerkannt werden, müssen sie durch Apostille oder konsularische Legalisation beglaubigt werden.

    Das anzuwendende Verfahren richtet sich nach dem Zielland:

    • Apostille – für Länder, die der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind. Zuständige Behörde ist das Ministerium für Justiz und öffentliches Recht.
    • Konsularische Legalisation – für Länder, die nicht der Haager Konvention angehören und mit denen kein bilaterales oder multilaterales Abkommen besteht. In diesem Fall erfolgt die Beglaubigung durch das Außenministerium Zyperns und anschließend durch die diplomatische Vertretung des Ziellandes.

    Dokumente müssen in einer der Amtssprachen Zyperns verfasst sein – Griechisch, Türkisch oder Englisch. Liegt ein Dokument in einer anderen Sprache vor, ist vorab eine Übersetzung durch einen vereidigten Gerichtsübersetzer in eine dieser Sprachen erforderlich.

    Innerhalb der EU gelten vereinfachte Regelungen: Gemäß der EU-Verordnung 2016/1191 (in Kraft seit dem 16. Februar 2019) sind für bestimmte öffentliche Dokumente zwischen EU-Mitgliedstaaten weder Apostille noch Legalisation erforderlich.

    Bilaterale Abkommen Zyperns

    Dokumente aus Ländern, mit denen Zypern bilaterale Abkommen über den Verzicht auf Legalisierung geschlossen hat, bedürfen keiner weiteren Beglaubigung. Zu diesen Abkommen gehören unter anderem:

    • Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und der ehemaligen Sowjetunion (Russische Föderation, Ukraine, Belarus, Georgien) über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 172/1986);
    • Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien, Slowenien) über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 179/1986);
    • Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und Libyen über Rechtshilfe in Zivil-, Handels- und Strafsachen (Gesetz 32/2005);
    • Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und Ungarn über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 7/1983);
    • Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und der Ukraine über Rechtshilfe in Zivilsachen (Gesetz 8/2005);
    • Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und Polen über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 10/1997);
    • Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und der ehemaligen Tschechoslowakei (Tschechische Republik, Slowakische Republik) über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 68/1982);
    • Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und Bulgarien über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 18/1984).

    EU-Verordnung 2016/1191 vom 6. Juli 2016

    Innerhalb der Europäischen Union gilt seit dem 16. Februar 2019 die Verordnung (EU) 2016/1191, die den Verkehr bestimmter öffentlicher Dokumente zwischen EU-Mitgliedstaaten erheblich vereinfacht. Für solche Dokumente entfällt die Pflicht zur Apostillierung, was den Verwaltungsaufwand und die Kosten für EU-Bürger deutlich reduziert.

    Konsularische Legalisation Dokumente aus Zypern zur Verwendung im Ausland

    Konsularische Legalisation bezeichnet das Verfahren zur Beglaubigung eines Dokuments, damit es im Rechtssystem eines anderen Staates rechtlich anerkannt wird. Sie erfolgt durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.

    Dieses Verfahren ist erforderlich, wenn das Zielland die Apostille nicht anerkennt. Hierfür müssen das Originaldokument sowie gegebenenfalls Kopien und weitere Unterlagen bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingereicht werden. Die zuständigen Beamten prüfen die Echtheit des Dokuments und versehen es mit einem Stempel oder Siegel zur Bestätigung seiner Gültigkeit.

    Im Rahmen der konsularischen Legalisation können zusätzliche Schritte erforderlich sein, etwa die Übersetzung des Dokuments in die Amtssprache des Ziellandes oder die Vorlage weiterer Unterlagen auf Anforderung der Behörde.

    Über das konkrete Beglaubigungsverfahren entscheidet die jeweilige diplomatische Vertretung. Die Anforderungen und Abläufe können je nach Vorschriften des Ziellandes variieren.

    Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten

    Das gemeinsame Merkmal von Apostille und konsularischer Legalisierung besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Es gibt jedoch viele Unterschiede.


    Apostille Konsularische Legalisierung
    Rechtswirkung Kann in allen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Urkunden beigetreten sind. Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen protestiert hat.
    Schwierigkeit Mäßig. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde des Herkunftsstaates des Dokuments. Hoch. Für die konsularische Legalisierung müssen verschiedene inländische Behörden und eine diplomatische Vertretung des Bestimmungsstaates beteiligt sein.
    Vorzertifizierung Normalerweise nicht erforderlich. Ist obligatorisch.
    Beglaubigung bei der Botschaft des Bestimmungsstaates im Herkunftsstaat des Dokuments Es ist nicht erforderlich, das Konsulat des Ziellandes zu kontaktieren. Ist der letzte Schritt der Legalisierung.

    Beschaffung von Urkunden aus Zypern

    Wenn die wichtigen Dokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien der Dokumente benötigt werden, ist die Neuausstellung der Dokumente erforderlich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen außerhalb Zypern im Ausland auf Schwierigkeiten stoßen, neue Dokumente zu erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen bei der Fernbeschaffung neuer Dokumente aus Zypern und wir können den Versand Ihrer Dokumente per Kurier in die ganze Welt veranlassen.

    Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus Zypern

    Kopien und Abschriften von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in Zypern in jede beliebige Sprache übersetzt werden oder die Übersetzung kann im Zielland angefertigt werden. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden mit weiterer Beglaubigung an. Die Kosten für die Arbeit werden nach dem Umfang des betreffenden Dokuments berechnet.

    Wird die Übersetzung mit einer Apostille beglaubigt?

    Jedes ausländische Dokument, das in einem Land ausgestellt und in einem anderen Land verwendet wird, muss für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Daher muss die Echtheit einer beglaubigten Übersetzung aus Zypern durch eine Apostille beglaubigt werden. Daher akzeptieren viele Behörden möglicherweise keine beglaubigten Übersetzungen, wenn die Übersetzung in Zypern nicht ordnungsgemäß für die Verwendung im Ausland beglaubigt wurde. Um diese Verwirrung zu vermeiden, sollten Übersetzungen besser im Bestimmungsstaat des Dokuments angefertigt werden.

    aktualisiert: 29. April 2026

    Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

    Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

    Beschaffung eines Dokuments

    Beschaffung eines Dokuments im Ausland

    Dienstleistung umfasst:

    • Gebühren
    Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

    ab 142,80€

    inkl. MwSt. 19%

    Preis ohne MwSt. ab 120€

    Bestellen
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    Apostille und konsularische Legalisation

    Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

    Dienstleistung umfasst:

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    Bestellen

    Beglaubigte Übersetzung

    Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

    Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

    ab 71,40€

    inkl. MwSt. 19%

    Preis ohne MwSt. ab 60€

    Bestellen

    Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

    Durch eine Apostille und konsularische Legalisierung können folgende Dokumente beglaubigt werden:

    Persönliche Unterlagen

    Persönliche Unterlagen

    • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen
    • Führungszeugnisse
    • Adoptionsurkunden
    • Scheidungsurteile und andere gerichtliche Urkunden
    • Vollmachten, Erbscheine und alle von einem Notar ausgestellten oder beglaubigten Dokumente
    Bildungsnachweise

    Bildungsnachweise

    • Schulzeugnisse
    • Hochschulabschlusszeugnisse
    • Fächer- und Notenübersichten
    • Zertifikate
    • Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen
    Geschäftliche Unterlagen

    Geschäftliche Unterlagen

    • Auszüge aus dem Handelsregister
    • Grundbuchauszüge
    • Rechnungen
    • Kontoauszüge
    • Wertpapier-Kaufverträge
    • Fahrzeugscheine
    • ISO und Freiverkaufszertifikate (Free Sales Certificates)
    Medizinische Unterlagen

    Medizinische Unterlagen

    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
    • Ärztliche Gutachten
    • Krankmeldungen
    • Sonstige medizinische Unterlagen

    Länder, die Apostille anerkennen

    Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden

    A

    • Albanien
    • Antigua und Barbuda
    • Argentinien
    • Armenien
    • Australien
    • Österreich
    • Aserbaidschan

    B

    • Bahamas
    • Bangladesch
    • Barbados
    • Bahrain
    • Weißrussland
    • Belize
    • Belgien
    • Bolivien
    • Bosnien und Herzegowina
    • Botsuana
    • Brasilien
    • Brunei
    • Burundi

    C

    • China
    • Kolumbien
    • Kosovo
    • Costa Rica
    • Zypern

    D

    • Dänemark
    • Dominica
    • Dominikanische Republik

    E

    • Estland
    • Eswatini
    • Ecuador
    • El Salvador

    F

    • Fidschi
    • Philippinen
    • Finnland
    • Frankreich

    G

    • Guyana
    • Guatemala
    • Deutschland
    • Honduras
    • Grenada
    • Griechenland
    • Georgien

    H

    • Kroatien

    I

    • Israel
    • Indien
    • Indonesien
    • Irland
    • Island
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    • Italien

    J

    • Jamaika
    • Japan

    K

    • Kasachstan
    • Kanada
    • Kap Verde
    • Kirgisistan

    L

    • Lettland
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    • Liberia
    • Litauen
    • Liechtenstein
    • Luxemburg

    M

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    • Malawi
    • Malta
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    N

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    O

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    • Cookinseln

    P

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    R

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    Beantragung einer Apostille und Legalisation

    Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. W

    1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage online

    Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob eine Beglaubigung möglich ist, sowie Informationen zu den Kosten und Bedingungen des Verfahrens. Wir werden einige Zeit benötigen, um die erste Überprüfung abzuschließen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir alle erforderlichen Informationen haben.

    Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich.

    2. Senden Sie uns die Unterlagen und leisten Sie die Zahlung

    Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen per Kurierdienst und bezahlen Sie den fälligen Betrag online. Bei Bedarf sind wir jederzeit bereit, weitere Fragen per E-Mail oder Telefon zu beantworten.

    Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

    3. Warten Sie

    Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Experten arbeiten schnell und effizient, da sie sich gut auskennen. Sobald die Unterlagen fertig sind, werden wir Sie informieren.

    Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch

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    Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch und senden Ihnen diese per Kurierdienst weltweit zu. Unser Unternehmen bietet Ihnen auch Übersetzungsdienste an.

    Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

    ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

    Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

    Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

    Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

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    Apostille beantragen

    Kundenbewertungen

    https://maps.app.goo.gl/QBY1zMoLke3Br7MB8
    Ken…

    5Star

    28 April 2026

    Girne üni diplomamı Avusturya yüksek lisans başvurusu için onaylatmam ve apostil koydurmam gerekiyodu, İlfat bey her adımda yardımcı oldu saolsun. Süreçte bi tık kafam karışıktı ama herşeyi tam zamanında hazırladı. Belgeleride eksiksiz teslim etti, bu tarz işi olanlara kesinlikle tavsiye ederim!

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    Akı…

    5Star

    27 April 2026

    Talep ettiğim belge dakikalar içerisinde düzgün ve doğru şekilde elime ulaştırıldı

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    Man…

    5Star

    23 April 2026

    Fast and reliable, they helped me and my grandfather a lot.

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    Was ist eine Apostille?

    Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? – Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen sollten. Wenn Sie eine ausländische Urkunde mit einer Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt zur Verfügung! Wir bieten einen Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

    Häufig gestellte Fragen über Apostille und Legalisation

    1. Was bedeutet die Beglaubigung von Urkunden und für was sie benötigt wird?

    Beglaubigung einer Urkunde ist ein Verfahren, infolge dessen die Echtheit der Urkunde geprüft und bestätigt wird. Die beglaubigte Urkunde darf in einem anderen Land rechtmäßig verwendet werden. Sie dient dazu, die Anerkennung der Urkunde im Ausland zu gewährleisten. Die Beglaubigung bestätigt die Befugnisse, die Echtheit der Unterschrift und den Stempel der Amtsperson, die diese Urkunde ausgestellt hat. Dieses Verfahren betrifft nur amtliche und nicht kommerzielle Dokumente.

    2. Wie kann eine Urkunde für die Verwendung in einem anderen Land beglaubigt werden?

    Es gibt folgende Arten der Beglaubigung:
    • Konsularische Legalisation
    • Apostille (vereinfachte Form der Legalisation)
    • Beglaubigung durch die Industrie- und Handelskammer
    Die konsularische Legalisation wird für Länder angewendet, die das Haager Übereinkommen von 1961 nicht unterzeichnet haben. Die IHK-Beglaubigung wird überwiegend für kommerzielle Dokumente wie Verträge oder Rechnungen genutzt.

    3. Müssen die Urkunden für ein anderes Land immer legalisiert werden?

    Nein, nicht immer. Staaten können bilaterale Abkommen schließen, die die gegenseitige Anerkennung von Urkunden ohne Beglaubigung ermöglichen. Mit folgenden Ländern bestehen Abkommen, die die Apostille überflüssig machen:
    • Belgien
    • Dänemark
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Italien
    • Luxemburg
    • Österreich
    • Schweiz

    4. Welche Urkunden können mit einer Apostille versehen werden?

    Eine Apostille kann für amtliche Urkunden staatlicher Behörden erteilt werden, u. a.:
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunden
    • Sterbeurkunden
    • Gerichtsbeschlüsse
    • Notarielle Urkunden
    • Standesamtsurkunden
    Kommerzielle Unterlagen werden hingegen über die Industrie- und Handelskammer beglaubigt.

    5. Wie lange dauert die Apostillierung oder Legalisation von Urkunden?

    Die Bearbeitungszeit hängt von Urkundenart und zuständigem Amt ab. Durchschnittlich:
    • Apostille: wenige Werktage
    • Konsularische Legalisation: mehrere Wochen (je nach Botschaft)
    Express-Bearbeitung ist teils möglich, jedoch mit Zusatzgebühren verbunden.

    6. Wo kann man eine Apostille erhalten?

    Je nach Urkunde wird die Apostille von unterschiedlichen Behörden des Bundeslandes ausgestellt:
    • Landgerichte
    • Regierungspräsidien
    • Innenministerien der Bundesländer
    • Standesämter (für internationale Urkunden)
    Zuständigkeit richtet sich nach Dokumenttyp und Ausstellungsort.
    Mehr Antworten finden Sie hier!
    Antworten auf die meistgestellten Fragen über Apostille und Legalisation
    Beglaubigte Übersetzung

    Beglaubigte Übersetzung

    Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

    Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

    Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

    Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

    Übersetzung beantragen

    Beschaffung von Urkunden weltweit

    Beschaffung von Urkunden weltweit

    Es kommt häufig vor, dass persönliche Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Manchmal werden aktuelle Kopien von diesen Unterlagen benötigt. In diesem Fall ist es notwendig, Dokumente wieder zu beschaffen. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, Dokumente in mehr als 100 Ländern der Welt aus der Ferne zu beschaffen. Wir können auch die Legalisierung von Dokumenten und deren Kurierzustellung an jeden Ort der Welt durchführen.

    Die Zweitausfertigung der Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs- oder Todesurkunde kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft oder Erbschaft zu erhalten, Daten für die Beantragung einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen und andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.

    Beschaffung von Urkunden beantragen

    Warum Kunden uns wählen:

    Garantie

    Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen rechtlich einwandfrei sind und Ihre Dokumente im Zielland akzeptiert werden.

    Kurierversand

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    Kein Abonnement

    Wir inkludieren in den Preis unsere Dienstleistungen, staatliche Gebühren und die Lieferkosten. Sie müssen sich keine Gedanken über zusätzliche Ausgaben machen. Erhalten Sie ein Apostill oder eine konsularische Legalisierung Ihrer Dokumente ohne Registrierung oder Abonnement.

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    Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung oder auch per PayPal bezahlen

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    Wir garantieren einen sicheren und vertraulichen Umgang mit jeglicher Art von Daten

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    Polina Kalacheva
    21. April 2026
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    Polina Kalacheva
    20. April 2026
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    Polina Kalacheva
    20. April 2026
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    Marina Weger
    20. April 2026

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