Schmidt & Schmidt bietet das vollständige Spektrum an Legalisierungsdienstleistungen für Dokumente aus Zypern an.
Zypern ist seit dem 30. April 1973 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961. Dokumente zyprischer Behörden können daher mittels Apostille für den Gebrauch in über 120 Mitgliedstaaten beglaubigt werden – ohne aufwendige konsularische Legalisation, was Zeit und Kosten erheblich reduziert. Für Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist weiterhin die konsularische Legalisation erforderlich.
Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.
Apostille in Zypern ist ein viereckiger Stempel mit einer Mindestgröße von 9 × 9 cm, trägt den Titel „Apostille" sowie den französischsprachigen Verweis auf das Haager Übereinkommen (Convention de La Haye du 5 octobre 1961) und enthält Angaben zur beglaubigten Unterschrift, das Ausstellungsdatum sowie eine Identifikationsnummer. Die Apostille wird auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten, angehefteten Blatt angebracht.
Zuständige Apostille-Behörden in Zypern

Zuständige Behörde für die Apostillierung von Dokumenten auf Zypern ist das Ministerium für Justiz und öffentliches Recht.
Das Verfahren umfasst die Prüfung der Herkunft des Dokuments sowie die Bestätigung, dass Unterschrift, Siegel oder Stempel von autorisierten Beamten stammen. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt angebracht und anschließend fest mit dem Dokument verbunden.
Apostilliert werden können Dokumente, die von offiziellen zyprischen Behörden ausgestellt und auf Griechisch, Türkisch oder Englisch verfasst wurden. Liegt ein Dokument in einer anderen Sprache vor, ist vor der Apostillierung eine Übersetzung durch einen vereidigten Gerichtsübersetzer in eine der Amtssprachen erforderlich. Notariell beglaubigte Kopien, deren Übereinstimmung mit dem Original von der ausstellenden Behörde bestätigt wurde, können ebenfalls apostilliert werden.
Typen von Dokumenten
| Kann apostilliert werden | Kann nicht apostilliert werden |
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Besonderheiten und Dokumentenanforderungen für die Apostille in Zypern

Eine Apostille kann in Zypern ausschließlich auf Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien ausgestellt werden. Das Dokument muss sich in einwandfreiem äußerlichem Zustand befinden: Alle Stempel und Unterschriften müssen gut lesbar sein, und das Dokument darf keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Für die Apostillierung eines Dokuments in Zypern sind in der Regel folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Das Dokument muss ein Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie der zuständigen Behörde sein.
- Alle Angaben im Dokument müssen vollständig und korrekt sein.
- Das Dokument muss in einer der Amtssprachen Zyperns verfasst sein – Griechisch, Türkisch oder Englisch. Liegt es in einer anderen Sprache vor, ist zunächst eine Übersetzung durch einen vereidigten Gerichtsübersetzer erforderlich.
- Die Apostille muss von der zuständigen Behörde gemäß den geltenden Vorschriften angebracht werden.
Wichtig: Übersetzungen selbst werden in Zypern nicht gesondert apostilliert. Die Apostille wird stets auf dem Originaldokument angebracht; die anschließende Übersetzung des apostillierten Dokuments bedarf keiner eigenen Apostille.
Privatrechtliche Dokumente – wie Vollmachten, Verträge oder Testamente – können ebenfalls apostilliert werden, müssen jedoch zuvor von einem vom Innenministerium ernannten Certifying Officer sowie von einem Bezirksverwaltungsbeamten beglaubigt werden.
Die Apostille in Zypern hat die Form eines aufgedruckten Stickers mit handschriftlicher Unterschrift eines Beamten, einem Amtssiegel und einem Hologramm. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 14 Tage.
Für Länder, die der Haager Konvention nicht beigetreten sind, ist anstelle der Apostille eine konsularische Legalisation erforderlich.
Legalisierung Bildungsdokumente aus Zypern zur Verwendung im Ausland
Damit zyprische Bildungsdokumente – wie Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen und andere Nachweise staatlicher Bildungseinrichtungen – im Ausland rechtlich anerkannt werden, müssen sie durch Apostille oder konsularische Legalisation beglaubigt werden.
Das anzuwendende Verfahren richtet sich nach dem Zielland:
- Apostille – für Länder, die der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind. Zuständige Behörde ist das Ministerium für Justiz und öffentliches Recht.
- Konsularische Legalisation – für Länder, die nicht der Haager Konvention angehören und mit denen kein bilaterales oder multilaterales Abkommen besteht. In diesem Fall erfolgt die Beglaubigung durch das Außenministerium Zyperns und anschließend durch die diplomatische Vertretung des Ziellandes.
Dokumente müssen in einer der Amtssprachen Zyperns verfasst sein – Griechisch, Türkisch oder Englisch. Liegt ein Dokument in einer anderen Sprache vor, ist vorab eine Übersetzung durch einen vereidigten Gerichtsübersetzer in eine dieser Sprachen erforderlich.
Bilaterale Abkommen Zyperns
Dokumente aus Ländern, mit denen Zypern bilaterale Abkommen über den Verzicht auf Legalisierung geschlossen hat, bedürfen keiner weiteren Beglaubigung. Zu diesen Abkommen gehören unter anderem:
- Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und der ehemaligen Sowjetunion (Russische Föderation, Ukraine, Belarus, Georgien) über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 172/1986);
- Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien, Slowenien) über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 179/1986);
- Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und Libyen über Rechtshilfe in Zivil-, Handels- und Strafsachen (Gesetz 32/2005);
- Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und Ungarn über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 7/1983);
- Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und der Ukraine über Rechtshilfe in Zivilsachen (Gesetz 8/2005);
- Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und Polen über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 10/1997);
- Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und der ehemaligen Tschechoslowakei (Tschechische Republik, Slowakische Republik) über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 68/1982);
- Bilaterales Abkommen zwischen Zypern und Bulgarien über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen (Gesetz 18/1984).
EU-Verordnung 2016/1191 vom 6. Juli 2016
Innerhalb der Europäischen Union gilt seit dem 16. Februar 2019 die Verordnung (EU) 2016/1191, die den Verkehr bestimmter öffentlicher Dokumente zwischen EU-Mitgliedstaaten erheblich vereinfacht. Für solche Dokumente entfällt die Pflicht zur Apostillierung, was den Verwaltungsaufwand und die Kosten für EU-Bürger deutlich reduziert.
Konsularische Legalisation Dokumente aus Zypern zur Verwendung im Ausland
Konsularische Legalisation bezeichnet das Verfahren zur Beglaubigung eines Dokuments, damit es im Rechtssystem eines anderen Staates rechtlich anerkannt wird. Sie erfolgt durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Dieses Verfahren ist erforderlich, wenn das Zielland die Apostille nicht anerkennt. Hierfür müssen das Originaldokument sowie gegebenenfalls Kopien und weitere Unterlagen bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingereicht werden. Die zuständigen Beamten prüfen die Echtheit des Dokuments und versehen es mit einem Stempel oder Siegel zur Bestätigung seiner Gültigkeit.
Im Rahmen der konsularischen Legalisation können zusätzliche Schritte erforderlich sein, etwa die Übersetzung des Dokuments in die Amtssprache des Ziellandes oder die Vorlage weiterer Unterlagen auf Anforderung der Behörde.
Über das konkrete Beglaubigungsverfahren entscheidet die jeweilige diplomatische Vertretung. Die Anforderungen und Abläufe können je nach Vorschriften des Ziellandes variieren.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Das gemeinsame Merkmal von Apostille und konsularischer Legalisierung besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Es gibt jedoch viele Unterschiede.
| Apostille | Konsularische Legalisierung | |
|---|---|---|
| Rechtswirkung | Kann in allen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Urkunden beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen protestiert hat. |
| Schwierigkeit | Mäßig. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde des Herkunftsstaates des Dokuments. | Hoch. Für die konsularische Legalisierung müssen verschiedene inländische Behörden und eine diplomatische Vertretung des Bestimmungsstaates beteiligt sein. |
| Vorzertifizierung | Normalerweise nicht erforderlich. | Ist obligatorisch. |
| Beglaubigung bei der Botschaft des Bestimmungsstaates im Herkunftsstaat des Dokuments | Es ist nicht erforderlich, das Konsulat des Ziellandes zu kontaktieren. | Ist der letzte Schritt der Legalisierung. |
Beschaffung von Urkunden aus Zypern
Wenn die wichtigen Dokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien der Dokumente benötigt werden, ist die Neuausstellung der Dokumente erforderlich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen außerhalb Zypern im Ausland auf Schwierigkeiten stoßen, neue Dokumente zu erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen bei der Fernbeschaffung neuer Dokumente aus Zypern und wir können den Versand Ihrer Dokumente per Kurier in die ganze Welt veranlassen.
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus Zypern
Kopien und Abschriften von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in Zypern in jede beliebige Sprache übersetzt werden oder die Übersetzung kann im Zielland angefertigt werden. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden mit weiterer Beglaubigung an. Die Kosten für die Arbeit werden nach dem Umfang des betreffenden Dokuments berechnet.
Wird die Übersetzung mit einer Apostille beglaubigt?
Jedes ausländische Dokument, das in einem Land ausgestellt und in einem anderen Land verwendet wird, muss für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Daher muss die Echtheit einer beglaubigten Übersetzung aus Zypern durch eine Apostille beglaubigt werden. Daher akzeptieren viele Behörden möglicherweise keine beglaubigten Übersetzungen, wenn die Übersetzung in Zypern nicht ordnungsgemäß für die Verwendung im Ausland beglaubigt wurde. Um diese Verwirrung zu vermeiden, sollten Übersetzungen besser im Bestimmungsstaat des Dokuments angefertigt werden.