Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Zypern an.
Für die Republik Zypern gilt seit dem 30.04.1973 das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961. Dokumente aus Zypern können daher ganz einfach mithilfe einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Das Ministerium für Justiz und öffentliches Recht ist für die Apostille auf Zypern zuständig.
Es können diejenigen Dokumente apostilliert werden, die von den offiziellen Behörden Zyperns ausgestellt und in Griechisch, Türkisch oder Englisch verfasst wurden. Wenn das Dokument in einer anderen Sprache verfasst ist, muss ein Gerichtsübersetzer das Dokument in eine der Amtssprachen Zyperns übersetzen. Kopien von Dokumenten, die von einem zyprischen Notar beglaubigt wurden und bei denen von der ausstellenden Behörde bestätigt wurden, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, können ebenfalls apostilliert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten auf Zypern umfasst die Überprüfung des Ursprungs des Dokuments und die Bestätigung, dass die Unterschrift, das Siegel oder der Stempel auf dem Dokument von autorisierten Beamten angebracht wurden. Nach Durchlaufen dieses Verfahrens wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht. Normalerweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt. Anschließend werden die Seiten zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente: Vollmachten, Testamente, Erklärungen, Verträge
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge aus Zypern einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.