Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in Guernsey ausgestellte Dokumente.
Guernsey ist seit 1964 Mitglied des HCCH; Das Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung ist am 24. Januar 1965 in Kraft getreten.
Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.
Seit dem 1. Februar 2020 ist Guernsey, zusammen mit dem Vereinigten Königreich, kein EU-Mitglied mehr. Gemäß dem Austrittsabkommen müssen die Dokumente aus Guernsey zur Verwendung in der EU mit einer Apostille beglaubigt werden.
Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden in Guernsey
Derzeit liegt die Befugnis zur Ausstellung einer Apostille für Dokumente bei der Greffe im Auftrag des Lieutenant-Governors. Ursprünglich war er im Government House in Guernsey für die Beglaubigung amtlicher Dokumente zuständig. Später, im Jahr 1999, übertrug das Government House die Verantwortung für das Legalisierungsverfahren an das Büro von HM Greffier am Royal Court.
Der Greffe wird das Dokument sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass die Unterschriften, Stempel oder Siegel mit den eigenen Aufzeichnungen übereinstimmen.
Typen von Dokumenten
Kann apostilliert werden | Kann nicht apostilliert werden |
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Besonderheiten und Dokumentenanforderungen für die Apostille in Guernsey
Guernsey gehört zu den 120 Ländern, die Apostillen gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 anerkennen und ausstellen. Die Apostille dient als Bestätigung des offiziellen Status eines Dokuments.
Der Prozess der Apostille kann je nach Absender- und Empfängerland variieren. Um jedoch in Guernsey eine Apostille für ein Dokument zu erhalten, müssen Sie normalerweise die folgenden Schritte durchlaufen:
- Beschaffung des Originaldokuments, das mit einer Apostille versehen werden soll;
- Überprüfung der Unterschrift auf dem Dokument durch die autorisierte Stelle;
- Ausstellung einer Apostille auf einem Dokument durch eine autorisierte Stelle;
- Einreichung des Dokuments zusammen mit der Apostille im Empfängerland.
Dieser Prozess kann zeitaufwändig sein, insbesondere wenn er mehrere Dokumente und verschiedene Länder umfasst. Um einen reibungslosen und korrekten Apostilleprozess zu gewährleisten, wird empfohlen, sich von Spezialisten beraten zu lassen, die mit den Anforderungen und Verfahren vertraut sind bei der Beschaffung von Dokumenten Apostille.
Möglicherweise geltende dokumente Anforderungen:
- Bei dem Dokument muss es sich um ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes Original oder eine beglaubigte Kopie handeln.
- Das Dokument sollte alle relevanten und genauen Informationen enthalten.
- Das Dokument muss in der Amtssprache des ausstellenden Landes verfasst sein oder in die Amtssprache des Landes übersetzt werden, in dem die Apostille beantragt wird
- Die Apostille muss von der zuständigen Behörde vorschriftsmäßig angebracht werden.
Die Apostille wird in einem einheitlichen Format ausgestellt und besteht aus einem gedruckten Aufkleber mit der handschriftlichen Unterschrift eines Beamten, einem Dienstsiegel und einem Hologramm.
In Fällen, in denen Apostillen nicht anerkannt werden, müssen Inhaber ausländischer Dokumente stattdessen legalisieren. Wenn jedoch das Bestimmungsland des Dokuments Apostillen anerkennt und ausstellt, ist eine Legalisierung nicht erforderlich.
Legalisierung von Bildungsdokumenten zur Verwendung im Ausland
Damit in Guernsey ausgestellte Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse von Universitäten, Abschriften von Zeugnissen, Immatrikulationsbescheinigungen und andere im Ausland anerkannt werden und gültig sind, müssen sie ein Beglaubigungsverfahren durchlaufen und legalisiert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass Dokumente aus Guernsey nicht im Vereinigten Königreich legalisiert werden können - stattdessen sollten sie das Beglaubigungsverfahren bei der dafür zuständigen Stelle durchlaufen.
So müssen zum Beispiel Bildungsdokumente aus Guernsey, die eine Legalisierung erfordern, von einem Notar oder einer anderen anerkannten Unterzeichnerin beglaubigt werden. Diese Dokumente sollten dann zusammen mit einem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformular beim Office of HM Greffier eingereicht werden, um legalisiert zu werden.
Anerkennung der Echtheit öffentlicher Urkunden innerhalb der EU
Gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich hat Guersney die folgenden internationalen Abkommen geschlossen:
Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016
Die Verordnung (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 über öffentliche Urkunden vereinfacht den Umlauf bestimmter öffentlicher Urkunden, die in einem EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden müssen und in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, und befreit damit öffentliche Urkunden von der Echtheitsbestätigung der Apostille mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Bürger zu reduzieren.
Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08/09/1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) sind
- Österreich, Deutschland, Bosnien -Herzegowina, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Zypern, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Die Apostille ist für die Verwendung in den Staaten, die keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, nicht ausreichend. In diesem Fall gilt die konsularische Legalisation für eine öffentliche Urkunde.
Konsularische Legalisation von Dokumenten zur Verwendung im Ausland
Sollte ein Dokument aus Guernsey in einem Land verwendet werden, dass das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, wie etwa die Vereinigte Arabische Emirate oder andere Länder, die nicht als Vertragspartei aufgeführt sind, gilt das Verfahren der konsularischen Legalisierung, auch „Botschaftsbeglaubigung“ genannt. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier.
Eine Voraussetzung für die konsularische Legalisierung eines aus Guernsey stammenden Dokuments ist dessen Ausstellung durch ein öffentliches Notariat ausdrücklich zur Verwendung im Ausland. Der Notar sollte dann auf der Grundlage des Originals eine notarielle Urkunde ausstellen, die eine notariell beglaubigte Kopie des Originals sowie eine Bestätigung seiner Echtheit enthält. Die notariell beglaubigten Dokumente müssen anschließend von dem für den Amtssitz des Notars zuständigen Amt für auswärtige Angelegenheiten beglaubigt werden. Schließlich kann das Dokument vom Generalkonsulat legalisiert werden.
Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokumentes, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostilleverfahren. Während die Apostille normalerweise in einem Schritt ausgestellt wird, erfordert die konsularische Legalisierung mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes beglaubigt werden kann.
Es ist eine allgemeine Anforderung, dass das Dokument vor der Einreichung bei der Botschaft in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden muss. Über das Beglaubigungsverfahren entscheidet die Auslandsvertretung.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Das gemeinsame Merkmal von Apostille und konsularischer Legalisierung besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Es gibt jedoch viele Unterschiede.
Apostille | Konsularische Legalisierung | |
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Rechtswirkung | Kann in allen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Urkunden beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen protestiert hat. |
Schwierigkeit | Mäßig. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde des Herkunftsstaates des Dokuments. | Hoch. Für die konsularische Legalisierung müssen verschiedene inländische Behörden und eine diplomatische Vertretung des Bestimmungsstaates beteiligt sein. |
Vorzertifizierung | Normalerweise nicht erforderlich. | Ist obligatorisch. |
Beglaubigung bei der Botschaft des Bestimmungsstaates im Herkunftsstaat des Dokuments | Es ist nicht erforderlich, das Konsulat des Ziellandes zu kontaktieren. | Ist der letzte Schritt der Legalisierung. |