Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in Griechenland ausgestellte Dokumente.
Griechenland ist seit 1985 Mitglied des HCCH; das Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung ist am 18. Mai 1985 in Kraft getreten.
Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.
In Griechenland ausgestellte und mit einer Apostille beglaubigte Dokumente gemäß Haager Übereinkommen von 1961 werden in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und erfordern keine andere Form der Beglaubigung, wie beispielsweise eine konsularische Legalisierung, was den Kosten- und Zeitaufwand für die Beglaubigung von Dokumenten erheblich reduziert. Bisher sind mehr als 120 Staaten der Konvention beigetreten.
Für einige Länder gelten Sonderregelungen, da Griechenland den Beitritt zu dessen Übereinkommen abgelehnt hat. Die konsularische Legalisierung der Dokumente ist in der Regel erforderlich für Kirgisistan, die Mongolei, Usbekistan, Peru, Tunesien, die Philippinen, Kosovo und Pakistan
Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden
In Griechenland sind die folgenden Behörden für die Ausstellung von Apostillen zuständig:
- Regionale Selbstverwaltung
- Die öffentlichen Zivildienste der Regionen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Lokale Regierungsorganisationen ersten Grades
- Die Standesämter
- Für gerichtliche Dokumente ist das Gericht erster Instanz der Region zuständig, in der die ausstellende Behörde ihren Sitz hat.
Typen von Dokumenten
Kann apostilliert werden | Kann nicht apostilliert werden |
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Besonderheiten und Dokumentenanforderungen für die Apostille in Griechenland
Griechenland gehört zu den 120 Ländern, die Apostillen gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 anerkennen und ausstellen. Die Apostille dient als Bestätigung des offiziellen Status eines Dokuments.
Derzeit ist für die in Griechenland ausgestellten Dokumente eine elektronische Apostille verfügbar. Die Echtheit der E-Apostille kann online im elektronischen Apostillenregister überprüft werden.
Der Prozess der Apostille kann je nach Absender- und Empfängerland variieren. Um jedoch eine Apostille für ein Dokument zu erhalten, müssen Sie normalerweise die folgenden Schritte durchlaufen:
- Beschaffung des Originaldokuments, das mit einer Apostille versehen werden soll;
- Überprüfung der Unterschrift auf dem Dokument durch die autorisierte Stelle;
- Ausstellung einer Apostille auf einem Dokument durch eine autorisierte Stelle;
- Einreichung des Dokuments zusammen mit der Apostille im Empfängerland.
Dieser Prozess kann zeitaufwändig sein, insbesondere wenn er mehrere Dokumente und verschiedene Länder umfasst. Um einen reibungslosen und korrekten Apostilleprozess zu gewährleisten, wird empfohlen, sich von Spezialisten beraten zu lassen, die mit den Anforderungen und Verfahren vertraut sind bei der Beschaffung von Dokumenten Apostille.
Legalisierung griechischer Bildungsdokumente zur Verwendung im Ausland
In Griechenland ausgestellte Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Zeugnisse über Universitätsabschlüsse, Transcripts of Records, Immatrikulationsbescheinigungen und andere Zeugnisse von Schulen oder Universitäten sind im Ausland erst wirksam, wenn sie mit einer Apostille beglaubigt werden. Beispielsweise kann für die Bewerbung für einen Master- oder PhD-Studiengang eine Apostille für Ihren ausländischen Abschluss erforderlich sein.
Damit ein ausländisches öffentliches Dokument von den griechischen Behörden akzeptiert werden kann, muss es vorab je nach Einzelfall ordnungsgemäß beglaubigt werden. Die Beglaubigung erfolgt vor der offiziellen Übersetzung.
Wenn die ausländische öffentliche Urkunde aus Ländern stammt, gegen die Griechenland Einwände erhoben hat, wird sie nur von der zuständigen griechischen Konsularbehörde bestätigt. Die zuständigen Konsulate sind:
- Kirgisistan - Konsularbüro der Botschaft in Astana (Kasachstan);
- Mongolei - Konsularbüro der Botschaft in Peking;
- Usbekistan - Generalkonsulat Moskau;
- Peru - Konsularbüro der Botschaft in Lima;
- Tunesien - Konsularbüro der Botschaft in Tunis;
- Philippinen - Botschaft in Manila;
- Kosovo - Konsularbüro in Pristina;
- Pakistan - Botschaft in Islamabad
Anerkennung der Echtheit öffentlicher Urkunden innerhalb der EU
Griechenland hat mit Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und der Schweiz bilaterale Abkommen geschlossen, nach denen bestimmte Dokumente von jeglicher Beglaubigung befreit sind, wenn sie von den zuständigen Verwaltungsbehörden versiegelt wurden.
Mehrsprachige Urkunden (nach CIEC–Übereinkommen)
Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die von einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission (CIEC–Übereinkommen) für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, sind in Griechenland von jeder Förmlichkeit befreit.
Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) sind:
- Österreich, Deutschland, Bosnien -Herzegowina, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Zypern, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Vertragsstaaten des Münchener CIEC-Übereinkommens vom 05.09.1980 (Ausstellung mehrsprachiger Ehefähigkeitszeugnisse) sind:
- Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldawien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien, Türkei.
Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016
Darüber hinaus vereinfacht die Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden, die in einem EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden müssen und die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt worden sind und befreit dadurche die öffentlichen Urkunden von der Bestätigung der Echtheit mit der Apostille mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Bürger zu senken.
Konsularische Legalisation von Dokumenten
Im Falle eines Dokuments, das in einem Land verwendet werden soll, das das Haager Übereinkommen nicht anerkennt die Vereinigten Arabischen Emirate oder andere nicht aufgeführte Länder, muss die Bescheinigung konsularisch legalisiert werden. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier
Die konsularische Legalisation ist ein Verfahren zur Anerkennung der Rechtmäßigkeit von Dokumenten, das mehrstufig, länger und kostspieliger ist als die Beglaubigung mit Apostille.
Die konsularische Legalisation ist ein zeit- und kostenaufwändigeres Verfahren als die Apostille, bei der die Bescheinigung mehrere Vorbeglaubigungsverfahren durchläuft und anschließend im Konsulat des Ziellandes in Griechenland beglaubigt wird. Oft muss das Dokument von einem beglaubigten Übersetzer in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden.
Es ist zu beachten, dass die Bescheinigung nur in dem Land gültig ist, dessen Konsulatszeichen es trägt, und nicht in anderen Ländern verwendet werden kann.
Die Dauer der konsularischen Legalisation eines Dokuments ist im Allgemeinen nicht begrenzt, aber die Gültigkeit die Bescheinigung selbst kann eingeschränkt werden.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Die Gemeinsamkeit zwischen Apostille und konsularischer Legalisation besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Sie weisen allerdings viele Unterschiede auf.
Apostille | Konsularische Legalisation | |
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Nutzung | Kann nur zwischen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung von Dokumenten beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen einen Einspruch eingelegt hat. |
Schwierigkeiten bei der Erlangung | Gemäßigt. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde. | Hoch. Für die konsularische Legalisation müssen Sie sich an verschiedene Behörden und Konsulate des Landes wenden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. |
Vorbeglaubigung | Nicht notwendig. | Eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde ist erforderlich. |
Legalisation beim Konsulat des Ziellandes | Sie brauchen sich nicht an das Konsulat des Ziellandes zu wenden. | Der letzte Schritt der Legalisierung findet im Konsulat des Bestimmungslandes statt, in der Regel im Ausstellungsland. |