Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Irland an.
Die Republik Irland ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1999 beigetreten. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung von Urkunden aus Irland für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können.
Zuständig für die Ausstellung der Apostille ist die konsularische Abteilung des Auswärtigen Amtes in Dublin und Cork.
Legalisiert werden können Dokumente, die von den irischen Behörden ausgestellt oder von irischen Notaren und Anwälten beglaubigt wurden und in irischer oder englischer Sprache verfasst sind. Um die notarielle Urkunde apostillieren zu lassen, muss sie im Namen eines bestimmten Notars oder Rechtsanwalts beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Irland umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit (obwohl das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handel betont, dass es nicht für den Inhalt der Dokumente selbst verantwortlich ist). Nach Durchlaufen dieses Verfahrens wird ein besonderer Stempel - eine Apostille - auf dem Dokument (oder seiner beglaubigten Kopie) angebracht. In der Regel befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wobei das Dokument anschließend zusammengeheftet wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen zwei bis drei Wochen in Anspruch.