Messgeräte und Messeinrichtungen unterliegen in der Regel der Konformitätsbewertung in der Form EAC Deklarierung.
Die Sicherheitsanforderungen an Messgeräte sind in den folgenden technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion verankert:
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
Diese technischen Regelwerke sehen für die Messgeräte die Konformitätsbewertung in Form der EAC Deklarierung vor. Auf Wunsch des Antragstellers kann die EAC Deklarierung durch die EAC Zertifizierung ersetzt oder zusätzlich zu der EAC Deklaration erstellt werden.
Die explosionsgeschützten Messgeräte unterliegen dagegen der obligatorischen EAC Zertifizierung nach TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen".
Anwendungsbereich
Folgende Messgeräte unterliegen der obligatorischen EAC Deklarierung:
- Ampermeter
- Voltmeter
- Wattmeter
- Synchronoskop
- Ohmmeter
- Leitfähigkeitsmessgeräte
Konformitätsbewertungsverfahren
Die EAC Deklaration wird vom Hersteller selbst ausgestellt und von einer Zertifizierungsstelle registriert. Bevor die EAC Deklaration ausgestellt werden darf, müssen die Messgeräte in einem zertifizierten Labor in Russland geprüft werden. Für diesen Zweck müssen die Warenmuster nach Russland geschickt werden. Für jede Gerätegruppe wurden GOST Normen entwickelt, die die zulässigen Werte für Sicherheitsindikatoren enthalten. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in den Prüfprotokollen festgeschrieben.
Die Gültigkeitsdauer einer EAC Deklaration für Serienproduktion ist 5 Jahre.
Messmittelzulassung für Russland
Zusätzlich zu der EAC Konformitätsbewertung können die Messmittel und Messgeräte eine Messmittelzulassung benötigen. Laut dem Bundesgesetz der Russischen Föderation № 102 "Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen" vom 26. Juni 2008 dürfen in vielen Bereichen, die der staatlichen Überwachung unterliegen, ausschließlich zertifizierte und zugelassene Messgeräte eingesetzt werden.
Zu diesen Bereichen gehören:
- Gesundheitswesen
- Veterinärmedizin
- Arbeitssicherheit
- Umweltschutz
- Rüstungsindustrie
- Betriebssicherheit (Messgeräte, die in Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung verwendet werden)
- Handel
- Kartographie und Geodäsie
Messgeräte, die in diesen Bereichen Verwendung finden, unterliegen der obligatorischen regelmäßigen Überwachung durch das russische Bundesamt für Technische Regulierung und Metrologie - Rosstandart.
Messgerätezulassung für Weißrussland
Die Messmittelzulassung wird vom Gesetz der Republik Belarus Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Messungen" vom 5. September 1995 Nr. 3848-XII (in der jeweils gültigen Fassung), Resolutionen des Ministerrates der Republik Belarus und Resolutionen des Gosstandarts reguliert.
Messgerätezulassung für Kasachstan
Die Zulassung von Messgeräten (Pattern approval) wird vom Gesetz der Republik Kasachstan vom 7. Juni 2000 Nr. 53-II (mit Änderungen vom 26.11.2019) „Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen“ geregelt.
Für die Überwachung von Messgeräten und die metrologische Zertifizierung ist in Kasachstan das Staatliche wissenschaftliche metrologische Zentrum zuständig.
Obligatorische metrologische Zertifizierung
Das Zertifikat (Pattern Approval Certificate) ist für diejenigen Messgeräte erforderlich, die in einem bestimmten vom Staat definierten Bereich eingesetzt werden. Diese Bereiche sind im Artikel 23 verankert.
Die staatliche Kontrolle gilt für Messungen, deren Ergebnisse verwendet werden für:
- Arbeit zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger
- Durchführung von Tätigkeiten im Bereich Umweltschutz, Geologie und Hydrometeorologie
- Verfahren der Konformitätsbewertung gemäß den Rechtsvorschriften der Republik Kasachstan über technische Regulierung
- arbeiten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz und im Verkehr zu gewährleisten
- Herstellung von Waffen, militärischer Ausrüstung
- Eichung
Laut dem Gesetz dürfen in vielen Bereichen, die der staatlichen Überwachung und Kontrolle unterliegen, ausschließlich zertifizierte und zugelassene Messgeräte eingesetzt werden.
Zu diesen Bereichen gehören:
- Gesundheitswesen
- Veterinärmedizin
- Arbeitssicherheit
- Umweltschutz
- Rüstungsindustrie
- Betriebssicherheit (Messgeräte, die in Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung verwendet werden)
- Handel
- Kartographie und Geodäsie
Bevollmächtigter Vertreter
Der Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von Messgeräten und Messeinrichtungen auf die Einhaltung der Anforderungen der technischen Regelwerken zu beantragen.
Um somit eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf Sicherheit und Qualität von Produkten und Übereinstimmung mit technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
EAC Kennzeichnung
Produkte, deren Konformität bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und Beschlagnahme geahndet werden.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Messgeräte und Messeinrichtungen
Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Messgeräte und Messeinrichtungen unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Messgeräten und Messeinrichtungen
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.