Die EAC Zertifizierung und Zulassung von LKWs und PKWs in Russland und den übrigen Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion ist auf die zuverlässige Gewährleistung des Schutzes von Leben und Gesundheit sowie des Schutzes der Umwelt in den EAWU Ländern im Rahmen des technischen Regelwerks TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmittel auf Rädern ausgerichtet.
Diese EAC Fahrzeugtypgenehmigung ermöglicht die Einfuhr und Registrierung von Beförderungs- sowie Transportmitteln auf Rädern auf dem Territorium der Russischen Föderation und der Eurasischen Wirtschaftsunion d.h. in Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisien. Die Konformitätsbewertung und die Ausstellung der Fahrzeugtypgenehmigungen und EAC Zertifikate im Bereich der Sicherheit von Fahrzeugen, werden durch die in der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt. Für die Akkreditierung ist das Bundesamt für technische Regulierung und Metrologie (Rosstandart) in Russland zuständig.
Rechtslage
Am 1. Januar 2015 ist das neue technische Regelwerk TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmittel auf Rädern (verabschiedet durch den Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion № 877 von 9. Dezember 2011) in Kraft getreten.
Das Technische Regelwerk TR ZU 018/2011 der Eurasischen Wirtschaftsunion Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern beschreibt die Anforderungen an die Sicherheit von Kraftfahrzeugen auf Rädern (u. a. LKWs und PKWs) bei dem Inverkehrbringen und der Inbetriebnahme auf dem Territorium der Eurasischen Wirtschaftsunion und die Anforderungen an die EAC Kennzeichnung bzw. ECE Kennzeichnung.
Bis 1. Juli 2016 werden beim Import in die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion die nationalen Konformitätsnachweise akzeptiert. Ab 1. Juli 2016 setzt das technische Regelwerk TR ZU 018/2011 "Über die Sicherheit von Transportmittel auf Rädern" die nationalen Vorschriften der technischen Regulierung wie GOST oder russische TR Zertifizierung endgültig außer Kraft.
Konformitätsnachweise für Fahrzeuge:
In Übereinstimmung mit dem technischen Regelwerk TR ZU 018/2011 "Über die Sicherheit von Transportmittel auf Rädern" sind vier Arten von Bescheinigungen über die Konformität mit den Sicherheitsanforderungen des technischen Regelwerks vorgesehen.
Fahrzeugtypengenehmigung – OTTS
Diese Bescheinigung ist ein wichtiger Nachweis der Sicherheit von neuen und serienmäßig hergestellten Fahrzeugen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation und der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt werden.
Die Fahrzeugtypgenehmigung – OTTS gilt als Grundlage für die Einfuhr und Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Kraftfahrzeugen in das Gebiet Russlands, sowie zum weiteren Verkauf und der Registrierung bei der Verkehrspolizei.
Chassistypgenehmigung – OTSсh
Diese Bescheinigung ist OTTS ähnlich und ist für serienmäßig hergestellten Fahrzeuge vorgesehen, die nicht mit Motoren ausgestattet sind.
Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge – OBTS
Diese Bescheinigung ist für einzeln hergestellte oder für modernisierte Fahrzeuge vorgesehen, die entweder auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion hergestellt wurden oder in das Gebiet der EAWU eingeführt wurden. Darüber hinaus gilt diese Bescheinigung auch für gebrauchte Fahrzeuge, die für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden, die mehr als drei Jahre außerhalb EAWU im Betrieb waren.
EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung
Diese Bescheinigungen: EAC Zertifikat oder EAC Deklaration sind für Sicherheitsrelevante Einzelteile von Fahrzeugen vorgesehen.
Anwendungsbereich
Die Fahrzeugtypgenehmigung – OTTS bzw Chassistypgenehmigung – OTSсh kann für folgende Fahrzeugtypen ausgestellt werden:
- LKW
- PKW
- Omnibusse
- Anhänger und Auflieger
- Sonder- und Spezialfahrzeuge
- Motorräder, Mopeds, Quadricycles
Keiner Konformitätsbewertung nach TR ZU 018/2011 unterliegen:
- Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
- Kraftfahrzeuge die ausschließlich für Sportwettbewerbe bestimmt sind
- PKW und Motorräder alter als 30 Jahre
- LKWs und Busse älter als 50 Jahre
- Vorübergehende Einfuhren nicht länger als 6 Monate
- Off-Road- und schwere Nutzfahrzeuge
- Fahrzeuge im Eigentum von Flüchtlingen
- Diplomatenfahrzeuge
Erforderliche Unterlagen
Um eine Konformitätsbescheinigung über die Sicherheit eines Fahrzeuges beantragen zu können, sind Unterlagen notwendig, welche die eindeutige Identifikation des Fahrzeuges ermöglichen und die Einhaltung der technischen Vorschriften des TR ZU 018/2011 der Nachprüfung zugänglich machen, sowie Informationen über das Quality-Management-System des Herstellers. Eine Liste der notwendigen Unterlagen ist im Anhang 12 zum technischen Regelwerk TR ZU 018/2011 zu finden.
Zur Beantragung der Fahrzeugtypgenehmigung – OTTS sind folgende Unterlagen notwendig:
- Allgemeine technische Fahrzeugbeschreibung und Zeichnungen
- Eine Liste der sicherheitsrelevanten Komponenten (Beleuchtung, Beschallung, Sicherheitsgürtel, Glasscheiben, Spiegel, Reifen)
- Konformitätsbescheinigungen über spezifische technische Anforderungen
- Prüfprotokolle
- ISO 9001-Zertifikate des Herstellers
- Bedienungsanleitung
Das Verfahren der Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung von Fahrzeugen und deren Komponenten auf die Einhaltung der Anforderungen des technischen Regelwerks der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 018/2011 kann in Form der Deklarierung oder Zertifizierung durchgeführt werden. Insgesamt gibt es 11 verschiedene Module der Konformitätsbewertung, die folgende Schritte umfassen:
- Analyse der technischen Dokumentation
- Durchführung von Prüfungen
- Analyse der Produktion
- Prüfung des Qualitätsmanagementsystems
- Kennzeichnung von Produkten mit dem EAC Zeichen
- Kontrolle der zertifizierten Produkte und des Qualitätsmanagementsystems
Nach Ausstellung der OTTS Bescheinigung, werden die Daten über ausgestellte Konformitätsbescheinigung in dem einheitlichen staatlichen Register ROSSSTANDART eingetragen.
Die Konformitätsbescheinigungen für Serienproduktionen nach TR ZU 018/2011 sind maximal vier Jahre gültig.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von Kraftfahrzeugen auf die Einhaltung der Anforderungen der TR ZU 018/2011 zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Kennzeichnungspflicht
An jedem Fahrzeug oder Bauteil, dessen Konformität mit der Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmittel auf Rädern bestätigt wurde und für das eine Typgenehmigung erteilt wurde, ist ein internationales Genehmigungszeichen ECE-Prüfzeichen anzubringen. Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dem sich der Buchstabe „E“, die Kennzahl des Landes und die Nummer der Fahrzeugtypgenehmigung befinden.
Das ECE-Prüfzeichen wird mit dem EAC Kennzeichen gleichgesetzt. Dadurch ist die Kennzeichnung von Komponenten mit dem EAC Zeichen, die bereits mit der ECE-Prüfzeichen versehen sind überflüssig.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Fahrzeuge
Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Fahrzeuge unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis vier Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der Konformitätsbewertung von Fahrzeugen
Die Beantragung einer Konformitätsbescheinigung für Fahrzeuge und sicherheitsrelevante Komponente ist ein kompliziertes Verfahren, dessen Kosten von zahlreichen Faktoren abhängig sind.
Die genauen Bedingungen der Konformitätsbewertung werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung eines OTTS Fahrzeugtypgenehmigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie Ihrer Konformitätsbescheinigung per E-Mail. In nur wenigen Tagen werden Ihnen das Original bzw. die beglaubigten Kopien per Post zugestellt.