Die meisten Produkte, die in das Gebiet der Russischen Föderation und der Eurasischen Wirtschaftsunion zum Beispiel Belarus, Kasachstan, Kirgisien und Armenien exportiert werden, unterliegen der Konformitätsbewertung gemäß der entsprechenden technischen Vorschriften der Wirtschaftsunion in Form einer EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion, darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiges Unternehmen die EAC Zertifizierung oder die Registrierung einer EAC Deklaration (EAC Konformitätserklärung) vorzunehmen. Die Unternehmen, die sich außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion befinden, zum Beispiel in Deutschland oder in anderen Ländern der EU, sind nicht berechtigt eigene Produkte selbst zu deklarieren oder mit dem EAC - Eurasian Conformity - Zeichen zu markieren.
Der Grund hierfür liegt darin, dass die Durchsetzung der Forderungen durch entsprechende russische Regulierungsbehörden zu Schwierigkeiten führen kann, wenn ausländische Unternehmen gegen Qualitäts- und Sicherheitsstandards verstoßen.
Dieses Problem können Sie umgehen, indem Sie die Dienste eines bevollmächtigten Vertreters (Authorized Representative) in der Eurasischen Wirtschaftsunion in Anspruch nehmen.
Laut dem Protokoll über technische Regulierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion (Anhang Nr. 9 zum Vertrag über die Eurasische Wirtschaftsunion):
Der bevollmächtigte Vertreter - eine von einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ordentlich registrierte juristische oder natürliche Person, die den (ausländischen) Hersteller auf Grundlage eines Vertrages bei der Konformitätsbewertung und dem Inverkehrbringen von Produkten in das gemeinsame Zollgebiet der EAWU vertritt sowie für den Hersteller die Verantwortung für die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Union übernimmt.
Gemäß der "Vereinbarung über die koordinierte Politik der technischen Regulierung, sanitären und phytosanitären Maßnahmen", die von den Regierungen der Staaten der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft am 25. Januar 2008 verabschiedet wurde, muss der bevollmächtigte Vertreter folgenden Anforderungen entsprechen:
- Der bevollmächtigte Vertreter muss im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Wirtschaftsunion registriert werden
- Es muss einen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem bevollmächtigten Vertreter zur Durchführung der EAC Zertifizierung oder der EAC Erklärung abgeschlossen werden
- Der bevollmächtigte Vertreter übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards
Auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages mit dem Hersteller führt der bevollmächtigte Vertreter die Konformitätsbewertung der Produkte mit den Anforderungen der technischen Regelwerks in seinem eigenen Namen und eigener Verantwortung durch. Dabei werden in dem Konformitätsbewertungsnachweis - EAC Deklaration oder EAC Zertifikat - die Adresse und Kontaktinformationen des bevollmächtigten Vertreters angegeben. Somit tritt der bevollmächtigte Vertreter als Garant eines ausländischen Unternehmens in der Wirtschaftsunion auf.
Die Übertragung von Rechten des Herstellers an den Vertreter erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags mit einem klaren Hinweis auf die Rechte und Einschränkungen des bevollmächtigten Vertreters.
Schmidt & Schmidt verfügt über eine Niederlassung in Russland und in Kasachstan und hat somit das Recht in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Wirtschaftsunion als Bevollmächtigten Vertreter (Authorized Representative) bei der EAC-Konformitätsbewertung für Unternehmen aus Deutschland und der EU aufzutreten.
Aufgaben eines bevollmächtigten Vertreters in Russland, Kasachstan und EAWU
Die wichtigste Aufgabe des bevollmächtigten Vertreters ist, die Interessen des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug sowohl auf Sicherheit und Qualität von Produkten, als auch auf die Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften zu repräsentieren.
Somit muss der bevollmächtigte Vertreter unter der auf der Konformitätsbescheinigung angegebenen Anschrift erreichbar sein und über die Möglichkeit verfügen, technische Unterlagen über die Übereinstimmung der Produkte mit technischen Anforderungen der Wirtschaftsunion in kürzester Zeit den Aufsichtsbehörden vorzulegen.
Der Aufgabenkreis des bevollmächtigten Vertreters schließt ein:
- Abwicklung der Konformitätsbewertung: EAC Zertifizierung oder Registrierung der EAC Konformitätserklärung im Namen und Auftrag des Herstellers, auf Basis von durch den Hersteller oder durch benannten Prüfstellen zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen, Prüfberichten und Gutachten
- Aufbewahrung der technischen Unterlagen
- Auftreten als Ansprechpartner für die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden bei Fragen bezüglich Sicherheit, Qualität der Produkte
- Vertretung des Herstellers im Rahmen von Untersuchungen von Verbraucherzwischenfällen und Konformitätskontrolle
- Informierung des Herstellers über die Veränderungen der technischen Vorschriften, die für Produkte des Herstellers relevant sind
- Informierung des Verbrauchers über die Konsumeigenschaften der Produkte
- Mitwirkung bei der Rücknahme der Produkte vom Markt auf Entscheidung der Aufsichtsbehörden oder des Herstellers
Gemäß Artikel 36 des Bundesgesetzes № 184 der Russischen Föderation "Über technische Regulierung" haftet der bevollmächtigte Vertreter für die Nichteinhaltung technischer Vorschriften und für Schäden an Leben, Gesundheit, Eigentum oder der Umwelt sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich .
Selbstverständlich, dass der bevollmächtigte Vertreter eines ausländischen Herstellers ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und nicht berechtigt, vertrauliche Informationen in Bezug auf die Geschäfte des ausländischen Herstellers, einschließlich technischer Informationen offenzulegen, es sei denn, diese Informationen sind für die Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen der Rechtsvorschriften des den Mitgliedstaaten der Eurasischen Union erforderlich sind.
Vertrag über den bevollmächtigten Vertreter
Technische Regelwerke sehen vor, dass ausländische Hersteller und Antragsteller untereinander einen Vertrag über den bevollmächtigten Vertreter unterzeichnen müssen. Der Vertrag gehört zu den wichtigsten Unterlagen, die für die Ausstellung der EAC Deklaration und des EAC Zertifikats erforderlich sind ( Zertifizierungsschemen 1c, 2c, 5c, 6c, 7c, 8c und Deklarationsschemata 1d, 3d, 5d, 6e). Die Zertifizierungsstelle prüft, ob der Antragsteller einen solchen Vertrag hat. Der Vertrag hat die Bedeutung, dass der Antragsteller die volle Verantwortung für die Sicherheit der Produkte trägt.
Die obligatorische Bereitstellung des Vertrags bei der Ausstellung des EAC-Zertifikats wird durch Abschnitt III Abschnitt 14 und für die EAC-Deklaration im Abschnitt IV Abschnitt 26 des Beschlusses des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 18. April 2018 Nr. 44 festgelegt.
Der Vertrag über den bevollmächtigten Vertreter muss dieser Person das Recht einräumen, Maßnahmen zur Bewertung (Bestätigung) der Konformität von Produkten mit den Anforderungen der technischen Regelwerken der Union durchzuführen. Neben der Interaktion mit Zertifizierungsstellen können solche Maßnahmen die Interaktion mit Akkreditierungsstellen (z. B. Maßnahmen zur Registrierung oder Rücknahme einer EAC Deklaration, Einreichung von Beschwerden), Einfuhr und Zollabfertigung von Produktmustern usw. umfassen. All dies sollte im Vertrag je nach Situation vorgesehen werden.
Es wird empfohlen, die Pflichten und Verantwortlichkeiten der bevollmächtigten Person detailliert aufzulisten, wobei die nationalen Rechtsvorschriften im Bereich der technischen Regulierung (in Russland - 184-FZ) maximal eingehalten werden dürfen. Dies vermeidet Missverständnisse und unnötige Genehmigungen von Zertifizierungsstellen und Laboratorien sowie Fragen von Regulierungsbehörden.
Der Vertrag kann in der Sprache eines der Mitgliedsländer der Zollunion oder in zwei Sprachen, einschließlich in der Sprache des Herstellers und in Russisch, Weißrussisch oder Kasachisch, erstellt werden. Es ist durch die Siegel und Unterschriften des Herstellers und des Antragstellers beglaubigt und umfasst folgende wichtige Punkte:
- Angaben zum Hersteller und Vertreter
- Gegenstand des Vertrages
- Pflichten des Vertreters
- Verantwortung des Herstellers
- Verantwortung des Vertreters
Vollmacht für die Einfuhr in die EAWU
Der bevollmächtigte Vertreter und nicht der Hersteller ist der Besitzer eines EAC Zertifikates oder einer EAC Deklaration. So kann nur der bevollmächtigte Vertreter als Antragsteller entscheiden, wer das EAC Zertifikat oder Deklaration benutzen darf. D.h. der Bevollmächtigte Vertreter muss auf Antrag des Hersteller eine Zustimmung in Form einer Vollmacht jedem Importeur in der Eurasischen Wirtschaftsunion erteilen, damit der Importeur - in der Regel der Käufer der Waren, diese Vollmacht bei der Einfuhrverzollung dem Zoll vorlegen kann. Ohne Vollmacht werden die Waren nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und müssen im Schlimmsten Fall auf die Kosten des Versenders entsorgt werden.
Der Hersteller gerät somit in gewisse Abhängigkeit von seinem Vertreter. Leider es ist nicht unüblich, dass sich der bevollmächtigte Vertreter sich in der Luft auflöst. In diesem Fall kann keine neue Vollmacht erteilt werden und sehr wertvolle Zertifikate, für die der Vertreter als Antragsteller benannt wurde, können nicht mehr benutzt werden.
Die Wahl eines zuverlässigen Bevollmächtigten Vertreters bei der EAC Konformitätsbewertung ist somit von enormer Bedeutung.
Unsere Dienstleistungen
Unser Unternehmen - Schmidt & Schmidt bietet Ihnen eine bevollmächtigte Vertretung (Authorized Representative) auf dem Hoheitsgebiet der eurasischen Wirtschaftsunion in Rahmen der Konformitätsbewertung nach EAC Normen und technischen Vorschriften an.
Selbstverständlich ist die wichtigste Voraussetzung für diesen Service die Konformität der Produkte mit den technischen Anforderungen. Wir sind jederzeit bereit eine breite Palette von Maßnahmen zu treffen, um eine Konformitätsbewertung in Form der EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung durchführen zu lassen oder, falls erforderlich, notwendige Änderungen vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte den Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen.
Darüber hinaus sind wir bereit als Importeur von Ihren Produkten aufzutreten und die Einfuhr Zollanmeldung durchzuführen.
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Ihre Vorteile
Wir stützen uns auf deutsche kaufmännische Tradition der Geschäftsführung. Verantwortung, Kompetenz und Loyalität sind für uns keine leere Worte, sondern die Grundlage unserer Handelsphilosophie. Unsere Kunden wählen uns, weil wir jeden Tag beweisen, dass unsere Leistungen die richtige Wahl für diejenigen ist, die sowohl Ihre Zeit, als auch ihr Geld schätzen.
Wir garantieren:
- Fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Etablierte Zusammenarbeit mit staatlich akkreditierten Prüfstellen
- Verfügbarkeit Ihrer technischen Dokumentation für Aufsichts- und Regulierungsbehörden
- Unterstützung Ihrer Interessen im Konfliktfall mit Kunden
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung
- Operative Informationen über Änderungen in der technischen Regulierung
Unser Ziel ist es gegenseitig vorteilhafte und langfristige Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und Partnern aufzubauen.
Kosten
Die Kosten der Vertretung (Authorized Representative) werden individuell auf Grundlage einer Risikobewertung ermittelt.