Im Rahmen der EAC Konformitätsbewertung müssen in manchen Fällen Prüfungen von Produktmustern durchgeführt werden. Das ist nicht in jedem Schema der Konformitätsbewertung vorgesehen, aber ist sowohl für das EAC Zertifikat als auch für die EAC Deklaration nötig.
Prüfungen werden von einem akkreditierten Prüflabor durchgeführt, das im einheitlichen Register der Zertifizierungsstellen und Prüflabors der Zollunion eingetragen ist.
Müssen die Muster mit einem EAC Zeichen gekennzeichnet werden?
Für Muster, die zwecks der EAC Zertifizierung zur Prüfung verschickt werden, werden keine Konformitätsnachweise benötigt. Die Muster müssen auch nicht mit dem EAC Zeichen markiert werden. Es muss beachtet werden, dass die Muster einer Zollanmeldung nach dem allgemein festgelegten Verfahren unterliegen.
Das heißt, die Muster unterliegen keine Konformitätsbewertung aber sie müssen ordentlich beim Zoll angemeldet werden.
Gemäß Artikel 53 des Vertrags über die Eurasische Wirtschaftsunion vom 29.05.2014 müssen im Hoheitsgebiet der EAWU in Verkehr gebrachte Produkte sicher sein. Die Regeln und Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit von Produkten befinden sich in den Technischen Regelwerken der EAWU (Zollunion), welche verbindliche Anforderungen für Produkte enthalten.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Probenahme sollte nach festgelegten Regeln erfolgen. Diese Regeln sind in Regelwerken, Prüfmethoden, Programmen und anderen technischen Vorschriften der Zollunion festgelegt.
Es gibt einige Beschlüsse zum Thema Auswahl und Einfuhr von Mustern:
- Erläuterungen des Föderalen Zolldienstes Russlands und der Akkreditierungsbehörde Rosstandart "Über das Verfahren für Zollabwicklung im Zusammenhang mit der Einfuhr an die Russische Föderation von Waren als Muster und Muster zum Zwecke der Durchführung von Forschung und Produkttests" von 29. Dezember 2017
- Entscheidung des Ausschusses der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 294 vom 25. Dezember 2012 „Über die Verordnung über das Verfahren für die Einfuhr von Erzeugnissen (Waren) in das Zollgebiet der Zollunion, in Bezug auf die in der Zollunion verbindliche Anforderungen festgelegt werden“
- GOST 58972-2020 „Konformitätsbewertung. Allgemeine Regeln für die Probenahme zur Produktprüfung in Konformitätsbestätigung”. GOST legt fest, wie, wer und wo die Proben entnimmt
- GOST 56541-2015 „Konformitätsbewertung. Allgemeine Regeln zur Produktidentifizierung für die Zwecke der Konformitätsbewertung gemäß den technischen Vorschriften der Zollunion"
Es entstehen 5 wichtige Fragen:
- Warum ist es so wichtig, die Muster richtig zu verschicken?
- Wie werden die Muster ausgewählt?
- Welche und wieviel Muster werden benötigt?
- Wie und was wird getestet?
- Wie verschicke ich am besten die Muster für die Prüfungen?
Warum ist es so wichtig, die Muster richtig zu verschicken?
Die Muster, die im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens nach Russland oder in die Zollunion verschickt werden, unterliegen einer Einfuhrzollanmeldung.
Der Zollbehörde muss eine Kopie des Vertrags mit der akkreditierten Zertifizierungsstelle oder Labor und ein Schreiben vorgelegt werden, das bestätigt, dass die Muster in der erforderlichen Menge (Gewicht und Volumen) für die Prüfungen im Rahmen der EAC Zertifizierung benötigt werden.
Ein Vertrag mit einer Zertifizierungsstelle darf fehlen, wenn die Konformitätserklärung von dem Antragsteller auf der offiziellen Website des Föderalen Akkreditierungsdienstes online registriert wird.
Es gibt zwei Möglichkeiten einer Zollanmeldung:
- mit einer separaten Einfuhranmeldung
- mit einem schriftlichen Antrag. Im Antrag wird in der Beschreibung der Ware das Merkmal „Muster (Muster) zum Zwecke der Konformitätsbestätigung“ angegeben. Zusätzlich wird eine Proforma Rechnung eingereicht, aus der die Menge (Gewicht und Volumen) der eingeführten Muster hervorgeht, eine Kopie des Vertrags mit akkreditierter Zertifizierungsstelle und (oder) ein Schreiben eines Prüflabors. Diese Option findet die Anwendung, wenn die Muster per Post verschickt werden.
Für das Konformitätsbewertungsverfahren benötigt die Zertifizierungsstelle eine Zollanmeldung für die eingeführte Muster. Darüber hinaus ist der russische Zoll mir Empfehlungen des föderalen Zolldienstes vom 15.03.2019 berechtigt, nicht nur das Vorhanden eines EAC Zertifikates oder einer EAC Deklaration, sondern auch die Konformitätsnachweise zu prüfen, die als Grundlage für die EAC Zertifikate und EAC Deklaration dienen.
Deswegen ist es wichtig, den Einfuhr richtig zu organisieren.
Auswahl von Mustern - Sampling
Für die EAC Zertifizierung wird das Sampling von der Zertifizierungsstelle durchgeführt.
Für die EAC Deklaration werden die Muster durch den Hersteller ausgewählt.
Das Sampling wird durchgeführt:
- Bei einer Serienproduktion - im Lager des Herstellers
- für eine Chargen Lieferung - am Ort, wo sich die Charge befindet (im Fertigwarenlager des Herstellers, Zwischenlager, Zolllager)
- für ein einzelnes Produkt - am Ort, wo sich das Produkt befindet (am Produktionsstandort des Herstellers, am Ort der Montage des Produkts, in einem Zwischenlager)
Welche und wie viele Muster werden benötigt?
Die Zertifizierungsstelle identifiziert das Produkt und sendet dem Antragsteller eine Entscheidung über den Antrag auf Zertifizierung. In dieser Entscheidung wird die notwendige Anzahl von Mustern angegeben. Die Anzahl kann sich je nach dem Produkt, technischen Regelwerk und Wert des Produkts (in vielen Fällen wird das Muster im Laufe der Prüfungen zerstört) unterscheiden. Erfahrungsgemäß benötigt das Prüfungslabor 4-5 Muster für Die Zertifizierung im Rahmen des technischen Regelwerks TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie, ein Muster ist ausreichend für Möbel TR ZU 025/2011 Über die Sicherheit der Möbel, für Elektrogeräte nach TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen und TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit, oder für Maschinen TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen .
Die Zertifizierungsstelle kann im Einvernehmen mit dem Antragsteller zusätzlich Produktmuster bei sich oder im Labor lagern, um bei aufkommenden Fragen oder Beschwerden die Qualität und Konformität des Produkts zu kontrollieren.
Bei der Auswahl von Mustern wird Folgendes berücksichtigt:
- Gleichmäßigkeit des Lieferloses
- Repräsentativität nach Zusammensetzung
- Repräsentativität nach Menge
- Kompatibilität der Proben mit den Identifikationsmerkmalen der Produkte
Ziel des Samplings ist zu beweisen, dass das ausgewählte Muster für die ganze Serienproduktion repräsentativ ist und die Prüfergebnisse später auch auf andere Lieferungen gültig sind. Ausgewählte Muster müssen in Design, Zusammensetzung und Herstellungstechnologie mit Produkten übereinstimmen, die zum Verkauf an den Endkäufer bestimmt sind.
Wie und was wird getestet?
Die Prüfungen werden an akkreditierten Laboren an zugelassenen Geräten und durch Experten durchgeführt.
Die Tests werden nach einem speziellen Programm und Prüfmethoden durchgeführt. Das Programm und die Methoden können sowohl vom Prüflabor als auch vom Hersteller entwickelt und mit der Zertifizierungsstelle abgestimmt werden. Es wird auch die zur Verfügung gestellte technische Dokumentation überprüft und analysiert.
Es gibt zwei Arten von Tests:
- das Muster wird getestet aber nicht zerstört: gelten für teure oder einzigartige Produkte;
- das Muster wird zerstört und danach vom Labor entsorgt. Darüber wird immer vor dem Auftrag informiert.
Das Prüflabor erstellt ein Prüfprotokoll mit Prüfergebnissen. Das Prüfprotokoll ist ein offizielles Dokument und ist die Grundlage für die Ausstellung eines EAC Zertifikats oder einer EAC Deklaration. Wenn das Produkt durchfällt, wird ein Protokoll mit negativen Testergebnissen ausgestellt.
Das Prüfprotokoll muss folgende Punkte enthalten:
- Grundlage der Prüfungen
- Angaben zum Hersteller der Ware
- Beschreibung des Musters
- Prüfmethoden
- Datum
- Prüfergebnisse
Ein Exemplar des Protokolls bekommt die Zertifizierungsstelle und der Antragsteller.
Das Labor ist verpflichtet, eine Kopie des Protokolls mindestens 3 Jahre lang aufzubewahren.
Alle während des Testprozesses erhaltenen Informationen sind vertraulich. Die Teilnehmer sind persönlich für die Sicherheit der erhaltenen Informationen verantwortlich.
Auf der Grundlage des Protokolls gibt die Zertifizierungsstelle ein Gutachten (Entscheidung) zur Ausstellung oder Verweigerung der Ausstellung eines Zertifikats / einer Deklaration ab.
Das Prüfprotokoll ist somit das grundlegende Dokument bei der Ausstellung eines EAC Zertifikats oder eines Deklaration.
Wie verschicke ich die Muster für die Prüfungen am besten?
Es ist am einfachsten die Muster als eine Postsendung zu verschicken. Dabei müssen folgende Vorgaben eingehalten werden:
- Der Gesamtwert der Lieferung, welcher den Wert der Ware inklusive Lieferung umfasst, sollte den Wert von 200€ nicht überschreiten.
- Das Gewicht der Pakete, in denen die Muster versendet werden, darf nicht schwerer als 31 kg sein.
In diesem Fall kann eine vereinfachte Zollanmeldung angewandt werden. Normalerweise wird die Zollanmeldung in diesem Fall vom Zustelldienst selbst erledigt.
Etwaige Schwierigkeiten beim Zoll können vor allem durch fehlende oder fehlerhafte Dokumente sowie falsche Angaben zur Musterware, zum Hersteller oder Empfänger entstehen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, ob die Proforma-Rechnung korrekt ausgefüllt ist. Diese sollte ebenfalls eine möglichst detaillierte Beschreibung der Musterware mit Angaben zum Produktnamen, Gebrauchszweck, Seriennummer, Material, Bauteilen, Größe etc. enthalten. Ebenso muss das Herkunftsland, die genaue Stückzahl, der Stück- und Gesamtpreis sowie das Gewicht und der HS Code angegeben werden.
Ebenso entscheidend für einen problemlosen Versand ist die Wahl des Kuriers. Strenge Zollgesetzgebungen können den erfolgreichen Versand der Ware erschweren, wenn diese nicht den Vorgaben entspricht. Deshalb empfiehlt es sich einen internationalen Kurier zu wählen, der Ihnen bei aufkommenden Problemen mit seinem Fachwissen zur Seite stehen kann. Manche Kurierdienste übernehmen auch die Zollabwicklung für den Kunden.
Einfuhrzollerklärung - GTD
Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Muster für die Prüfungen im Rahmen der EAC Konformitätsbewertung offiziell mit einer Einfuhrzollerklärung – GTD (russisch Грузовая таможенная декларация) eingeführt werden. Die Zertifizierungsstelle muss eine Kopie des GTD in den Unterlagen aufbewahren.
Mit Beschluss des Ausschusses der EAWU vom 25. Dezember 2012 Nr. 294 (Vorschriften über das Verfahren für die Einfuhr von Erzeugnissen (Waren) in das Zollgebiet, für die in der Zollunion verbindliche Anforderungen festgelegt sind) wurde festgestellt, dass für die Muster einer Zollanmeldung für die Freigabe in das Zollgebiet unterliegen. Die Vorlage von Konformitätsnachweisen ist bei den Zollbehörden nicht erforderlich.
Gleichzeitig muss die Zollbehörde in Bezug auf diese Waren eine Kopie des Vertrags mit einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (akkreditiertem Prüflabor) und (oder) ein Schreiben vorlegen, in dem die Menge (Gewicht und Volumen) der für diese Zwecke erforderlichen importierten Muster bestätigt wird.
Ein Vertrag mit einer Zertifizierungsstelle kann fehlen, wenn die EAC Deklaration eigenständig über den elektronischen Registrierungsdienst auf der offiziellen Website des Bundesdienstes für Akkreditierung registriert wird.
Formen der Zollanmeldung für die Muster:
Allgemeines Verfahren mit der Zolldeklaration: dabei müssen folgende Punkte berücksichtig werden:
- In Zeile 31 muss man angeben: Proben zum Zwecke der Konformitätsbestätigung
- In Zeile 37 muss der Code "061" angegeben werden - Waren, die als Muster für Prüfung eingeführt werden (Anhang 2 zur Entscheidung der Zoll-Kommission vom 20.09.2010 Nr. 378)
Schriftlicher Antrag anstatt einer Zollanmeldung ist in der Beschreibung der Waren die Besonderheit des Musters anzugeben „Muster zum Zwecke der Konformitätsbestätigung" sowie Unterlagen zur Bestätigung der erforderlichen Menge (Gewicht und Volumen) der eingeführten Muster (eine Kopie des Vertrags mit einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (akkreditiertes Prüflabor) und / oder ein Brief einer akkreditierten Stelle.
Bedingte Einfuhr von Mustern
Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist gemäß dem Zollrecht das Zollverfahren, wobei alle Schritte der Konformitätsbewertung für die Waren erfolgreich abgeschlossen worden sein müssen. Sollte die Konformitätsbewertung erfolgreich ablaufen, darf der Inverkehrbringer über die Waren frei verfügen.
Dementsprechend ist unter dem Begriff bedingte Einfuhr gemeint, dass bestimmte Einschränkungen bezüglich der Waren im Laufe der Konformitätsbewertung entstehen.
Gemäß dem §126. des Zollkodexes der Eurasischen Wirtschaftsunion können die Waren bedingt zum Verkehr überlassen werden. Der Grund von Beschränkungen kann das Fehlen von Konformitätsbescheinigungen (EAC Zertifikate, EAC Deklarationen oder Lizenzen) zum Zeitpunkt der Einreichung der Einfuhrzollanmeldung sein.
Die Waren, die bedingt zum Verkehr überlassen wurden, unterliegen bis zum Ende dieses Zollverfahrens der Zollkontrolle.
Sollten keine erforderlichen Konformitätsbescheinigungen am Tag der Einreichung der Zollerklärung vorgelegt werden, können die Zollbehörden auf Antrag des Inverkehrbringers die Waren bedingt zum Verkehr überlassen.
Darüber hinaus muss eine schriftliche Verpflichtung abgegeben werden, dass die oben genannten Fristen eingehalten und die Waren aus dem Zollgebiet nicht ausgeführt werden (§107 "Über die Zollregulierung in der Russischen Föderation Nr. 289-FZ" vom 03.08.2018). Die Waren müssen in einem Lager (vorzugsweise auf einem Zolllager) aufbewahrt werden, um ein ausreichendes Sicherheitsniveau der Waren gewährleisten zu können. Ohne die entsprechenden Konformitätsbescheinigungen können die Waren weder verkauft, kostenfrei an Dritte weitergegeben noch in Betrieb genommen werden. Jedoch sind Arbeiten von Drittanbietern wie Lagerung oder Installation erlaubt.
Die EAC Kennzeichnung spielt eine besondere Rolle bei bedingter Einfuhr. Alle Waren, deren Qualität von den Technischen Regelwerken reguliert wird, müssen zum Zeitpunkt ihrer Einfuhr in die EAWU-Staaten mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Die Waren dürfen gemäß dem Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom 15.07.2011 mit der EAC Kennzeichnung markiert werden, nur wenn alle Prüfungen bestanden und die entsprechenden Konformitätsbescheinigungen ausgestellt sind.
Die Waren, die bedingt zum Verkehr überlassen wurden, gelten noch als Nichtunionswaren. Damit die Waren als Unionswaren klassifiziert werden können, müssen das EAC Zertifikat oder die EAC Deklaration ausgestellt werden.
Hierfür hat der Inverkehrbringer 45 Tage Zeit, um die Konformitätsbewertung in Übereinstimmung mit den Technischen Regelwerken der Eurasischen Union durchzuführen und die entsprechenden Konformitätsbescheinigungen anschließend dem Zollamt nachzureichen.