Die Lizenz zur Einfuhr von ozonabbauenden Stoffen ist eine amtliche Genehmigung, welche sowohl für die Einfuhr, als auch für die Verwendung von Waren und Ausrüstungen, die potentiell zum Abbau der Ozonschicht der Erde führen können notwendig ist. Die entsprechende Lizenz ist für Russland und andere Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion - EAWU (Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) erforderlich.
Seit 01.01.2010 gelten eine einheitliche Liste der ozonabbauenden Stoffe sowie ein einheitliches Genehmigungsverfahren im Zollgebiet der Russischen Föderation und der restlichen Eurasischen Wirtschaftsunion. Einem von den Ländern der Wirtschaftsunion erteilte Einfuhrgenehmigung ist nun zollunionsweit wirksam.
Die Liste der Produkte, für welche die Beantragung der Lizenz zur Einfuhr von ozonabbauenden Stoffen obligatorisch ist, und die Liste der ozonabbauenden Stoffe, wurde mit Beschluss des Kollegiums der Wirtschaftskommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 134 vom 16. August 2012 verabschiedet. Umfasst werden dabei folgende Warengruppen:
- Autoklimaanlagen
- Kühlschränke
- Klimaanlagen, Splitklimageräte, Lufttrockner
- Gefriertruhen, Eismaschinen und Kühlanlagen
- Wasserkühler, Wärmepumpen
- Eiserzeuger
- Sprühflaschen (Ausnahme Sprühflaschen für medizinische Zwecke)
- Tragbare Feuerlöscher usw.
Rechtslage
Die Notwendigkeit der Lizensierung zur Einfuhr und Ausfuhr von ozonabbauenden Stoffen ist begründet durch die Erfüllung internationalen Vereinbarungen, insbesondere des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht und des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, welche von Russland und den Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion anerkannt wurden.
Notwendige Unterlagen
Zur Erteilung der Einfuhrgenehmigung für ozonabbauende Stoffe müssen folgende Unterlagen einer Zertifizierungsstelle vorgelegt werden:
- Angaben zum Hersteller
- HS-Code
- Warenmuster für Prüfungen
- Kopie eines Liefervertrags bzw. einer Handelsrechnung
- Herstellererklärung über die verwendeten ozonabbauenden Stoffe
- Detaillierte Beschreibung des Produktes
- Gutachten über die Eigenschaften der gefährlichen ozonabbauenden Stoffe
- EAC Zertifikat bzw. EAC Deklaration
- Bedienungsanleitung
- SDS Sicherheitsdatenblatt
- Beförderungsroute
Genehmigungsverfahren
Die Lizenz für die Einfuhr von ozonabbauenden Stoffen wird in Russland beim Föderalen Dienst für Aufsicht im Bereich der Naturnutzung – Rosprirodnadzor - beantragt.
Eine für die Erteilung der Einfuhrlizenz durch den Rosprirodnadzor obligatorische Urkunde ist das Gutachten über die Eigenschaften der ozonabbauenden Stoffe, die in Ausrüstungen eingesetzt werden. Ein Gutachten wird hierbei nur von speziell akkreditierten Laboren erstellt. Die Erteilung eines Gutachtens erfolgt auf Grundlage der für die Prüfungen zur Verfügung gestellten Produktmuster.
Von den Zollbehörden werden bei der Zollabwicklung von Produkten, die ozonabbauende Stoffe beinhalten, nur nach dem obigen Verfahren ausgefertigte Einfuhrlizenzen anerkannt.
Die Einfuhr in die Russische Föderation von ozonabbauenden Stoffen, ist nur über bestimmte Grenzübergangsstellen zulässig.
Erteilt wird die Einfuhrlizenz für die Dauer von 6 Monaten bis zu einem Jahr. Sie gilt ausschließlich für einen Vertrag und darf nur im Namen des Importeurs – eines in Russland oder der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmens – beantragt werden.
Je nach Zweck findet bei der Beantragung einer Einfuhrlizenz eines der folgenden zwei Verfahren Anwendung:
- Einfuhrerlaubnis für ozonabbauende Stoffe
- Erlaubnis für die Verwendung von Geräten, die ozonabbauende Stoffe beinhalten
Im ersten Fall wird eine entsprechende Lizenz durch die Zollbehörden Russlands bzw. eines der Länder der Wirtschaftsunion beim Grenzübergang von Waren verlangt.
Mit der Erlaubnis für die Verwendung von Geräten, die ozonabbauende Stoffe beinhalten dürfen diese Geräte bzw. technische Anlagen in Produktionsstätten auf dem Gebiet der Russischen Föderation und anderer Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion eingesetzt werden.
Dauer und Kosten der Beantragung einer Einfuhrlizenz
Die Dauer und die Kosten der Beantragung einer Einfuhrlizenz hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. : Art der Waren, Notwendigkeit von Laboruntersuchung, Komplexität der Untersuchungen usw. Die genauen Bedingungen der Genehmigungsverfahren werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer Einfuhrlizenz kann einige Tagen oder Wochen in Anspruch nehmen.
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Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung einer Einfuhrlizenz erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Genehmigungsverfahrens eine Kopie ihrer Lizenz per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.