
Die Konformitätsbewertung von Industrieanlagen ist ein obligatorisches Verfahren der staatlichen Überwachung von Industrieanlagen. Durch dieses Verfahren soll geprüft werden, ob die Anforderungen bezüglich der Sicherheit und Qualität erfüllt werden. Im Anschluss an die Konformitätsbewertung wird eine Bescheinigung in Form einer EAC Deklaration oder eines EAC Zertifikats erstellt, welche bescheinigt, dass die Industrieanlage(n) den Mindestanforderungen der technischen Regulierung in Russland entsprechen. Das Ziel der Konformitätsbewertung ist es, die Sicherheit von Industrieanlagen zu gewährleisten.
Rechtslage
Die Grundlage für die Konformitätsbewertung von Industrieanlagen bildet die Gesetzgebung der Eurasischen Wirtschaftsunion und Russischen Föderation, insb.:
- Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 982 vom 1. Dezember 2009 "Über die Genehmigung einer Liste von Produkten, die der obligatorischen Zertifizierung und Deklaration unterliegen"
- Bundesgesetz Nr. 184-FZ vom 27. Dezember 2002 "Über technische Regulierung"
- Beschluss der Eurasischen Zollkommission Nr. 621 vom 7. April 2011 "Über die Anwendung standardisierter Schemen bei der Konformitätsbewertungsverfahren"
- Bundesgesetz N 116-FZ vom 21. Juli 1997 "Über die Sicherheit von Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung"
- Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom15. Juli 2011 "Über Kennzeichnungspflicht"
Anwendungsbereich
Der Begriff "Industrieanlagen" bezeichnet eine Reihe verschiedener Maschinen, Mechanismen und Ausrüstungen, die an einem Herstellungsverfahren beteiligt sind und dazu bestimmt sind, verschiedene technologische Verfahren (mechanische Bearbeitung, Bereitstellung usw.) auszuführen, um das Produkt in der erforderlichen Qualität herzustellen.
Das Konformitätsbewertungsverfahren muss in der Regel für Anlagen durchgeführt werden, die von folgenden technischen Regelwerken betroffen sind:
- TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen"
- TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen"
- TR ZU 016/2011 "Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten"
- TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit"
- TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten"
Üblicherweise spielt das technische Regelwerk ZU 010/2011 „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ eine Hauptrolle, trotzdem können Industrieanlagen abhängig von ihrer Funktionalität auch den anderen oben genannten Regelwerken unterliegen.
Konformitätsbewertungsverfahren
Konformitätsbewertungen werden in Form einer EAC Deklarierung oder EAC Zertifizierung durchgeführt.
Die EAC Deklarierung bzw. EAC Zertifizierung wird folgendermaßen durchgeführt:
- Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
- Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
- Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Produktmustern
- Schritt: Prüfungen und Analysen
- Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk so vorgesehen)
- Schritt: Ausstellung des EAC Zertifikats bzw. der EAC Deklaration
- Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)
Die obligatorische Konformitätsbewertung von Industrieanlagen erfolgt nach einem speziellen Schema, dessen Auswahl in erster Linie von der Produktion abhängt: Serien- oder Einzellieferungen.
Zertifizierungsmatrix
Manchmal ist es empfehlenswert bei großen und komplizierten Projekten eine Zertifizierungsmatrix für die EAC Konformitätsbewertung selbst erstellen oder durch die Experten erstellen lassen. Die Zertifizierungsmatrix gibt die Übersicht darüber, für welche Produkte / Produkttypen oder Komponente welche Konformitätsnachweise und zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
Die Matrix wird meisten in Excel Format verfasst und besteht aus den folgenden Elementen:
- Bezeichnung des Produkts
- Bezeichnung des erforderlichen Konformitätsnachweises
- Bezeichnung der erforderlichen technischen Unterlagen
Arten von Konformitätsnachweisen, die normalerweise von Herstellern, Importeuren und Verkäufern verlangt werden, sind:
- EAC Zertifikat gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion
- EAC Deklaration gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion
- Zertifikat über staatliche Registrierung
- Brandschutzzertifikate
- Bauartzulassungen für Messgeräte – Pattern Approval Certificates
- Zertifikate der Kalibrierung
- Lizenzen oder andere Zulassungen
Notwendige Unterlagen

- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Technischer Pass
- Sicherheitsbetrachtung
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Festigkeitsberechnung (falls benötigt)
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
Je nach Art der zertifizierten Produkte können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der seinen Sitz nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion hat, ist nicht berechtigt die Durchführung einer Konformitätsbewertung seiner Produkte auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um somit eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann die Interessen des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Kennzeichnungspflicht
Die nach den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion zertifizierungspflichtigen Produkte, für die ein Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgestellt wurde, müssen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden, um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion vorzuweisen.
Die Anforderungen an das Konformitätszeichen bzgl. der Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion wurden in der Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom15. Juli 2011 festgehalten.
Die Kennzeichnung von Produkten, die der obligatorischen Zertifizierung nach technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen, ist eine Voraussetzung für die Marktzulassung. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung ist strafbar. Außerdem erhöht das Konformitätszeichen sowohl das Vertrauen der potentiellen Kunden in das Produkt, als auch die Nachfrage nach diesem.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Industrieanlagen
Die Dauer und die Kosten für die Beantragung einer Konformitätsbewertung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: die Art der Waren, Komplexität der allgemeinen Untersuchungen, usw.
Die genauen Bedingungen der Konformitätsbewertung werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung der Konformitätsbewertung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung eine Kopie per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.
Unser Angebot
Unsere Exportberater verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Konformitätsbewertung von Industrieanlagen. Wir bieten ein umfassendes Dienstleistungspaket an, welches die Anfertigung aller notwendigen Dokumente beinhaltet. Wir leisten Ihnen Hilfe beim Erwerb notwendiger Zertifikate und Erlaubnisse.
Wir bieten:
- Beratung zu allen Fragen über die Einfuhr
- Ausfertigung der Konformitätszertifikate
- Bereitstellen eines bevollmächtigten Vertreters
- Ausfertigung aller notwendigen Dokumente
- Übersetzen von Unterlagen ins Russische (Etiketten, Produktbeschreibungen etc.)
- Kommunikation mit mit Endabnehmern
- Ausfertigung der Außenhandelsverträge
- Lieferung an jeden beliebigen Ort der Welt