Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Argentinien an.
Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Argentinien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung 1987 beigetreten. Dokumente aus Argentinien können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Für die Apostille zuständige Behörden sind:
- Auswärtiges Amt (Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto)
- Notarkammer (Colegios de Escribanos).
Wenn das Dokument außerhalb von Buenos Aires veröffentlicht wird, muss es zuerst vom Auswärtigen Amt legalisiert werden.
Die Dokumente, die von den zuständigen staatlichen oder lokalen Behörden oder anderen autorisierten Strukturen Argentiniens ausgestellt und in spanischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Argentinien umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments durch einen befugten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Argentinien folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.