
Schmidt & Schmidt bietet aktuelle Handelsregisterauszüge aus Frankreich auf Wunsch auch mit beglaubigter Übersetzung und Apostille an.
Wann wird ein Handelsregisterauszug benötigt?
Ein Auszug aus dem französischen Handelsregister ist das offizielle und maßgebliche Hauptdokument zum Nachweis des Rechtsstatus eines Unternehmens und der Vertretungsbefugnisse seiner Geschäftsführung. Er ist für die Verifizierung juristischer Daten bei jeder offiziellen Interaktion mit staatlichen Stellen, Gerichten und Finanzinstituten im internationalen Kontext unerlässlich.
Wichtigste Anwendungsbereiche:
- Bankgeschäfte: Eröffnung von Geschäftskonten, Kreditbeantragung und Compliance-Prüfungen (KYC/AML).
- Vertragsabschlüsse: Prüfung der Zeichnungsberechtigung, der Vertretungsbefugnisse von Unterzeichnern und der rechtlichen Integrität des Geschäftspartners.
- Notarielle Beurkundungen: Abwicklung von Immobiliengeschäften, Käufen oder Satzungsänderungen im Ausland.
- Ausschreibungen und Lizenzen: Nachweis der ordnungsgemäßen Registrierung für die Teilnahme an öffentlichen Vergaben und zur Erlangung von Genehmigungen.
- Gerichtsverfahren: Einreichung von Klagen und Nachweis des Rechtsstatus von Kläger oder Beklagtem.
- Investment-Prüfung: Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und der Eigentümerstruktur im Rahmen einer Due Diligence.
Das französische Handelsregister (RCS)
Das französische Handelsregister — Registre du Commerce et des Sociétés (RCS) — ist die zentrale Informationsquelle unter der Aufsicht des Justizministeriums. Die Registerführung obliegt den Kanzleien der Handelsgerichte (Greffe du Tribunal de Commerce), die landesweit verteilt sind.
Das RCS wurde bereits 1919 gegründet. Seitdem erfasste Daten können von interessierten Kreisen in Form von Auszügen und Dokumentenkopien angefordert werden.
Alle natürlichen Personen, die gewerblich tätig sind, sowie juristische Personen (Gesellschaften) sind zur Eintragung im RCS verpflichtet. Das Register ist öffentlich und gewährleistet die Transparenz im Geschäftsverkehr.
In Frankreich unterscheidet das Register klar zwischen:
- Natürlichen Personen (Commerçants): Einzelunternehmer.
- Juristischen Personen (Sociétés): Handelsgesellschaften (SARL, SAS, SA) und Zivilgesellschaften (SCI).
Das Register umfasst Informationen zu über 6 Millionen aktiven Rechtssubjekten. Die Daten werden täglich aktualisiert. Dokumente werden standardmäßig in französischer Sprache ausgestellt, können jedoch fachgerecht ins Deutsche oder in andere Sprachen übersetzt werden.
Der Handelsregisterauszug Kbis (Extrait Kbis) ist das offizielle Dokument, das die Existenz eines französischen Unternehmens bestätigt und alle Kerninformationen enthält. Für Einzelunternehmer wird das analoge Dokument "Extrait K" ausgestellt.
Besonderheiten bei physischen Dokumenten und Apostillen
Für die offizielle Verwendung im Ausland muss zunächst ein Registerauszug in Papierform direkt bei der Gerichtskanzlei (Greffe) mit Dienstsiegel bzw. „nassem“ Stempel angefordert werden. Anschließend wird das Dokument dem regionalen Notarrat zur Erteilung der elektronischen Apostille (e-Apostille) vorgelegt.
Das Ergebnis ist eine gesicherte Datei mit QR-Code, die nach einer beglaubigten Übersetzung volle Rechtskraft gegenüber Behörden, Gerichten und Banken im Ausland entfaltet.
Ein Originaldokument in physischer Papierform mit Apostille wird nach der neuen Regelung (e-APP) nicht mehr ausgegeben.
Der Kbis-Auszug (Extrait Kbis) ist der wichtigste Nachweis über den Rechtsstatus eines Unternehmens in Frankreich. Er enthält alle relevanten Unternehmensdaten zum Zeitpunkt der Ausstellung, einschließlich Firmensitz, Vertretungsmacht, Stammkapital sowie Informationen über etwaige Insolvenz- oder Liquidationsverfahren.
Ein aktueller Kbis-Auszug enthält:
- Firmenname und Rechtsform
- Registrierungsnummer (SIREN)
- Sitz der Gesellschaft (Zuständiges Gericht)
- Datum der Registrierung
- Gegenstand des Unternehmens (Tätigkeitsbereich / Haupttätigkeit)
- Stammkapital
- Angaben zu Geschäftsführern, Vorständen und Vertretungsorganen
- Angaben zu Zweigniederlassungen
- Hinweise auf eingereichte Bilanzen (Daten der Bilanzberichterstattung)
- Informationen über laufende Insolvenz- oder Liquidationsverfahren
*Einige Daten sind bei bestimmten Organisationsformen ggf. nicht verfügbar oder nur gegen Aufpreis abrufbar.
Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten (digital).
Kosten mit Apostille: ab 200 €
Die Änderungshistorie (Historique des modifications) listet chronologisch alle beim Register eingegangenen Änderungen auf, wie z.B. Satzungsänderungen, Adresswechsel, Wechsel in der Geschäftsführung, Änderung der Gesellschafter oder Kapitalanpassungen.
Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.
Kosten mit Apostille: ab 200 €
Die Finanzberichterstattung (Comptes annuels) dient der Bewertung der wirtschaftlichen Lage eines französischen Unternehmens. Sie umfasst die Bilanz (Bilan), die Gewinn- und Verlustrechnung (Compte de résultat) sowie Anhänge für Unternehmen, die zur Veröffentlichung verpflichtet sind. Auf Grundlage dieser Daten lässt sich ein umfassendes Bild über die finanzielle Situation der französischen Gesellschaft gewinnen.
Ein Jahresabschluss umfasst in der Regel:
- Jährlicher Buchhaltungsbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Abschreibungsdaten
- Angaben zum Anlagevermögen
- Verbindlichkeiten und Forderungen (Debitorensaldo und Kreditorensaldo)
- Finanzbericht / Lagebericht des Geschäftsführers
- Gewinnverwendung / Ergebnisverteilung
- Prüfungsvermerke / Auditberichte
Der Umfang variiert je nach Unternehmensgröße von wenigen Seiten bis zu mehreren hundert Seiten. Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.
Kosten mit Apostille: ab 200 €
Zusätzlich sind folgende Zertifikate erhältlich:
- Verschuldungsbericht (Inscriptions de privilèges): Enthält Angaben zu Gläubigern, Verschuldung der Gesellschaft, Pfandrechten sowie Leasingverpflichtungen und Mietverträgen.
- Insolvenzbescheinigung: Bestätigt das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines laufenden Konkurs-, Insolvenz-, Sanierungs- oder Liquidationsverfahrens der französischen Gesellschaft.
Kosten mit Apostille: ab 200 €
Suchkriterien für eine Abfrage:
- Vollständiger Firmenname
- Teilname in Verbindung mit der Adresse (unvollständiger Name und Geschäftsadresse)
- Registernummer (SIREN/SIRET-Nummer)
Hinweis: In Frankreich können Firmen mit identischem Namen und identischer Rechtsform existieren, sofern sie unterschiedliche Sitze und Registernummern haben.
Dokumente zu gelöschten Unternehmen
Informationen über aus dem Register entfernte bzw. ausgeschlossene französische Unternehmen bleiben in den Archiven erhalten. In diesem Fall wird der Kbis-Auszug mit dem Vermerk "Radiée" (gelöscht) unter Angabe des Datums der Einstellung der Tätigkeit versehen. Solche Dokumente sind oft für ausländische Gerichte wichtig, um die Nichtexistenz einer juristischen Person nachzuweisen, ehemalige Geschäftsführer haftbar zu machen oder die Liquidation zu einem bestimmten Datum zu belegen. Listen der Begünstigten sowie die Satzungen geschlossener Unternehmen bleiben ebenfalls einsehbar.
Transparenzregister in Frankreich (RBE)
Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (Endeigentümern) werden im speziellen Register (Registre des bénéficiaires effectifs — RBE) erfasst. Als wirtschaftlich Berechtigte gelten natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder anderweitig Kontrolle über die Verwaltungsorgane ausüben.
Gemäß dem Urteil des EuGH vom 22. November 2022 hat Frankreich den freien öffentlichen Zugang zum Transparenzregister (RBE) eingeschränkt. Reguläre Antragsteller müssen nun ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen; jede Anfrage wird einzeln geprüft und kann abgelehnt werden. Unbeschränkten Zugriff haben weiterhin zuständige Behörden (Polizei, Steueramt), Notare, Rechtsanwälte und Banken im Rahmen von Geldwäsche- und Compliance-Prüfungen.
Gängige Rechtsformen in Frankreich
Mit eigener Rechtspersönlichkeit (Mit Bildung einer juristischen Person):
Société anonyme (SA) – Aktiengesellschaft
Société par actions simplifiée (SAS) – Vereinfachte Aktiengesellschaft (nicht börsennotiert)
Société à responsabilité limitée (SARL) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (EURL) – Ein-Personen-GmbH
Société en Commandite par Actions (S.C.A.) – Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Ohne Bildung einer juristischen Person):
Microentreprise – Einzelunternehmen / Privater Unternehmer
Société civile (SC) – Zivilgesellschaft / Offene Gesellschaft
Société civile immobilière (SCI) – Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts / Partnerschaft zur Immobilienverwaltung
Société en nom collectif (SNC) – Offene Handelsgesellschaft (OHG) / Registrierte Partnerschaft
Société civile professionnelle (SCP) – Freiberufler-Partnerschaft (Zusammenschluss von Vertretern freier Berufe)
Société en commandite (SCS) – Kommanditgesellschaft (KG)
Weitere wichtige Register in Frankreich
Das französische Registrierungssystem für Unternehmen ist segmentiert. Falls ein Unternehmen nicht im Hauptregister (RCS) gelistet ist, kann es in folgenden spezialisierten Datenbanken geführt werden:
- RNA (Répertoire National des Associations): Nationales Vereinsregister für Non-Profit-Organisationen und öffentliche Stiftungen.
- Registre des Métiers (RM): Handwerksrolle für Handwerker und Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern.
- RSAC (Registre Spécial des Agents Commerciaux): Sonderregister für alle selbstständigen Handelsvertreter.
- Berufsregister (Ordres): Register der Berufskammern für freie Berufe wie Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte oder Wirtschaftsprüfer.
Apostillierung von Auszügen
Frankreich ist Mitglied des Haager Übereinkommens von 1961. Dokumente werden im Wege der Apostille legalisiert. Nach einer beglaubigten Übersetzung entfalten diese Dokumente im Ausland volle Rechtskraft. Seit der umfassenden Reform im Jahr 2025 wurde das Beglaubigungsverfahren digitalisiert und vollständig von den Gerichten auf das Notariat übertragen.
Wichtige Änderungen im Verfahren:
- Zuständigkeit: Seit dem 1. Mai 2025 sind nicht mehr die Appellationsgerichte (Cours d'appel), sondern die Regionalen Notarräte (Conseils régionaux des notaires) zuständig.
- E-Apostille (e-APP): Frankreich stellt nun primär elektronische Apostillen aus. Das Dokument ist eine gesicherte PDF-Datei mit qualifizierter elektronischer Signatur und QR-Code zur sofortigen internationalen Verifizierung über das nationale Register.
- Digital-First: Kbis-Auszüge, die bereits digital erstellt wurden, können direkt im e-Apostille-Verfahren als e-Apostille beglaubigt werden.
- Physische Form: Für Stellen, die zwingend ein physisches Dokument auf Papier verlangen (z.B. bestimmte ausländische Gerichte oder Banken), stellen wir die Beschaffung eines Papier-Originals mit Kanzleisiegel der Gerichtskanzlei (Greffe) und anschließender notarieller Beglaubigung sicher.
Die Bearbeitungszeit für eine Apostille über das elektronische Interaktionssystem der Notarkammern hat sich erheblich verkürzt und beträgt je nach Komplexität zwischen einigen Werktagen und zwei Wochen. Nach einer beglaubigten Übersetzung sind die Dokumente im Zielland voll einsatzbereit.
Zudem können Sie bei uns eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus dem Französischen ins Deutsche oder andere Sprachen in Auftrag geben.
Unterschied: Elektronische vs. apostillierte Auszüge
| Merkmal | Elektronischer Auszug | Auszug mit Apostille |
|---|---|---|
| Format | PDF-Datei | PDF-Datei mit e-Apostille |
| Lieferzeit | Ab 30 Minuten | 2–3 Wochen (inkl. Beglaubigungsweg über das Gericht) |
| Rechtskraft | Informative Auskunft / Informationelle Verweisung | Amtliches Dokument für staatliche Behörden und Gerichte |
| Beglaubigung | Nein | Ja (Apostille) |
| Verwendung | Partnerprüfung, Vertragsvorbereitung | Gerichtsverfahren, Kontoeröffnung bei Banken, Notartermine |
| Kosten | ab 20 € | ab 200 € |
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer hängt von den Anforderungen der empfangenden Stelle ab. In Frankreich selbst gelten Kbis-Auszüge in der Regel für 3 Monate als "aktuell".
- Digitaler Auszug: Es wird empfohlen, Dokumente zu verwenden, die nicht älter als eine Woche sind.
- Apostillierter Auszug: Für die Verwendung im Ausland (z.B. Deutschland, Österreich) hängt die Akzeptanz von der jeweiligen Behörde ab, meist werden Dokumente bis zu einem Alter von 3–6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum der Apostille akzeptiert.
Beglaubigte Übersetzungen
Schmidt & Schmidt bietet professionelle Übersetzungen durch vereidigte / ermächtigte Übersetzer an. Wir können sowohl beglaubigte Übersetzungen durch in Frankreich ansässige Übersetzer (Traducteur Assermenté) als auch durch in Deutschland oder anderen Ländern ermächtigte Übersetzer organisieren. Die Kosten werden individuell auf Basis des konkreten Textumfangs berechnet.
Versand und Logistik
Nach Erhalt des Auszugs und seiner Apostillierung organisieren wir den weltweiten Kurierversand von Originaldokumenten aus Frankreich. Wir nutzen zuverlässige Logistikpartner mit lückenloser Sendungsverfolgung, um eine sichere und termingerechte Zustellung zu gewährleisten.
Alle Abfragen und die Verarbeitung der Anfragen erfolgen in strenger Übereinstimmung mit der französischen Gesetzgebung, den Anforderungen des französischen Rechts und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Anfragen im elektronischen System werden innerhalb eines Werktages bearbeitet. Kurierkosten für den physischen Versand werden separat nach den Tarifen des Versanddienstleisters berechnet.
Vorabprüfungen, ob ein Unternehmen im französischen Handelsregister verzeichnet ist, können Sie kostenfrei auf unserer Website anfragen.