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Handelsregisterauszug aus Frankreich

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Ansprechpartner

Preview Ekaterina Shahanova
Ekaterina Shahanova
Consultant
+49 851 226 083 6
ekaterina.shahanova@schmidt-export.de

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  • Auszüge aus Insolvenzregistern der EU-Länder
  • Überprüfung der Steuer-ID europäischer Unternehmen

Handelsregisterauszug Frankreich

Schmidt & Schmidt bietet aktuelle Handelsregisterauszüge aus Frankreich auf Wunsch auch mit beglaubigter Übersetzung und Apostille an.

Wann wird ein Handelsregisterauszug benötigt?

Ein Auszug aus dem französischen Handelsregister ist das maßgebliche Dokument zum Nachweis des Rechtsstatus eines Unternehmens und der Vertretungsbefugnisse seiner Geschäftsführung. Er ist für die Verifizierung juristischer Daten bei jeder offiziellen Interaktion mit staatlichen Stellen und Finanzinstituten unerlässlich.

Wichtigste Anwendungsbereiche:

  • Bankgeschäfte: Kontoeröffnung, Kreditbeantragung und Compliance-Prüfungen (KYC).
  • Vertragsabschlüsse: Prüfung der Zeichnungsberechtigung und der rechtlichen Integrität des Geschäftspartners.
  • Notarielle Beurkundungen: Immobiliengeschäfte oder Satzungsänderungen.
  • Ausschreibungen und Lizenzen: Nachweis der Registrierung für die Teilnahme an öffentlichen Vergaben.
  • Gerichtsverfahren: Einreichung von Klagen und Nachweis des Status von Kläger oder Beklagtem.
  • Investment-Prüfung: Überprüfung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen einer Due Diligence.

Das französische Handelsregister (RCS)

Das französische Handelsregister — Registre du Commerce et des Sociétés (RCS) — ist die zentrale Informationsquelle unter der Aufsicht des Justizministeriums. Die Registerführung obliegt den Kanzleien der Handelsgerichte (Greffe du Tribunal de Commerce), die landesweit verteilt sind.

Das RCS wurde bereits 1919 gegründet. Seitdem erfasste Daten können von interessierten Kreisen in Form von Auszügen und Dokumentenkopien angefordert werden.

Alle natürlichen Personen, die gewerblich tätig sind, sowie juristische Personen (Gesellschaften) sind zur Eintragung im RCS verpflichtet. Das Register ist öffentlich und gewährleistet die Transparenz im Geschäftsverkehr.

In Frankreich unterscheidet das Register klar zwischen:

  • Natürlichen Personen (Commerçants): Einzelunternehmer.
  • Juristischen Personen (Sociétés): Handelsgesellschaften (SARL, SAS, SA) und Zivilgesellschaften (SCI).

Das Register umfasst Informationen zu über 6 Millionen aktiven Rechtssubjekten. Die Daten werden täglich aktualisiert. Dokumente werden standardmäßig in französischer Sprache ausgestellt, können jedoch fachgerecht übersetzt werden.

Der Handelsregisterauszug Kbis (Extrait Kbis) ist das offizielle Dokument, das die Existenz eines französischen Unternehmens bestätigt. Für Einzelunternehmer wird das analoge Dokument "Extrait K" ausgestellt.

Besonderheiten bei physischen Dokumenten und Apostillen

Für die offizielle Verwendung im Ausland muss zunächst ein Registerauszug in Papierform direkt bei der Gerichtskanzlei (Greffe) mit Dienstsiegel angefordert werden. Anschließend wird das Dokument dem regionalen Notarrat zur Erteilung der elektronischen Apostille (e-Apostille) vorgelegt.

Das Ergebnis ist eine gesicherte Datei mit QR-Code, die nach einer beglaubigten Übersetzung volle Rechtskraft gegenüber Behörden und Banken im Ausland entfaltet.

Ein Originaldokument in physischer Papierform mit Apostille wird nach der neuen Regelung nicht mehr ausgegeben.

Aktueller Registerauszug Frankreich (Kbis) 20€

Muster Kbis Frankreich

Der Kbis-Auszug (Extrait Kbis) ist der wichtigste Nachweis über den Rechtsstatus eines Unternehmens in Frankreich. Er enthält alle relevanten Unternehmensdaten zum Zeitpunkt der Ausstellung, einschließlich Firmensitz, Vertretungsmacht, Stammkapital sowie Informationen über etwaige Insolvenz- oder Liquidationsverfahren.

Ein aktueller Kbis-Auszug enthält:
  • Firmenname und Rechtsform
  • Registrierungsnummer (SIREN)
  • Sitz der Gesellschaft (Zuständiges Gericht)
  • Datum der Registrierung
  • Gegenstand des Unternehmens (Tätigkeitsbereich)
  • Stammkapital
  • Angaben zu Geschäftsführern und Vertretungsorganen
  • Angaben zu Zweigniederlassungen
  • Informationen über laufende Insolvenzverfahren

*Einige Daten sind bei bestimmten Organisationsformen ggf. nicht verfügbar oder nur gegen Aufpreis abrufbar.

Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten (digital).


Kosten mit Apostille: ab 200 €

Historie der Registeränderungen 20€

Historischer Auszug Frankreich

Die Änderungshistorie (Historique des modifications) listet chronologisch alle beim Register eingegangenen Änderungen auf, wie z.B. Satzungsänderungen, Adresswechsel, Wechsel in der Geschäftsführung oder Kapitalanpassungen.

Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.

Kosten mit Apostille: ab 200 €

Kopien der Gründungsunterlagen (Satzung) 20€

Satzung Frankreich

Das Handelsregister hält Kopien der Gründungsurkunden, der aktuellen Satzung (Statuts) sowie Protokolle der Gesellschafterversammlungen bereit.

Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.

Kosten mit Apostille: ab 200 €

Jahresabschlüsse und Bilanzen 25€

Finanzbericht Frankreich

Die Finanzberichterstattung (Comptes annuels) dient der Bewertung der wirtschaftlichen Lage. Sie umfasst die Bilanz (Bilan), die Gewinn- und Verlustrechnung (Compte de résultat) sowie Anhänge für Unternehmen, die zur Veröffentlichung verpflichtet sind.

Ein Jahresabschluss umfasst in der Regel:
  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Abschreibungsdaten
  • Angaben zum Anlagevermögen
  • Verbindlichkeiten und Forderungen
  • Bericht des Geschäftsführers
  • Gewinnverwendung
  • Prüfungsvermerke

Der Umfang variiert je nach Unternehmensgröße. Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.

Kosten mit Apostille: ab 200 €

Weitere Registerdokumente 20€

Zusätzliche Dokumente Frankreich
Zusätzlich sind folgende Zertifikate erhältlich:
  • Verschuldungsbericht: Enthält Angaben zu Gläubigern, Pfandrechten sowie Leasingverpflichtungen.
  • Insolvenzbescheinigung: Bestätigt das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Konkurs-, Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens.

Kosten mit Apostille: ab 200 €

Suchkriterien für eine Abfrage:

  • Vollständiger Firmenname
  • Teilname in Verbindung mit der Adresse
  • Registernummer (SIREN/SIRET)

Hinweis: In Frankreich können Firmen mit identischem Namen existieren, sofern sie unterschiedliche Sitze und Registernummern haben.

Dokumente zu gelöschten Unternehmen

Informationen über aus dem Register entfernte Unternehmen bleiben archiviert. In diesem Fall wird der Kbis-Auszug mit dem Vermerk "Radiée" (gelöscht) unter Angabe des Datums der Einstellung der Tätigkeit versehen. Solche Dokumente sind oft für Gerichte wichtig, um die Nichtexistenz einer juristischen Person oder die Haftung ehemaliger Geschäftsführer nachzuweisen.

Transparenzregister in Frankreich (RBE)

Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten werden im speziellen Register (Registre des bénéficiaires effectifs — RBE) erfasst. Als wirtschaftlich Berechtigte gelten natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder anderweitig Kontrolle ausüben.

Gemäß dem Urteil des EuGH vom 22. November 2022 hat Frankreich den freien öffentlichen Zugang zum RBE eingeschränkt. Antragsteller müssen nun ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Unbeschränkten Zugriff haben weiterhin Behörden, Notare, Rechtsanwälte und Banken im Rahmen von Geldwäscheprüfungen.

Gängige Rechtsformen in Frankreich

Mit eigener Rechtspersönlichkeit:
Société anonyme (SA) – Aktiengesellschaft
Société par actions simplifiée (SAS) – Vereinfachte Aktiengesellschaft
Société à responsabilité limitée (SARL) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (EURL) – Ein-Personen-GmbH
Société en Commandite par Actions (S.C.A.) - Kommanditgesellschaft auf Aktien

Ohne eigene Rechtspersönlichkeit:
Microentreprise – Einzelunternehmen
Société civile (SC) – Zivilgesellschaft
Société civile immobilière (SCI) – Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts
Société en nom collectif (SNC) – Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Société en commandite (SCS) – Kommanditgesellschaft (KG)

Weitere wichtige Register in Frankreich

Das Registrierungssystem ist segmentiert. Falls ein Unternehmen nicht im RCS gelistet ist, kann es in folgenden Registern geführt werden:

  • RNA (Répertoire National des Associations): Nationales Vereinsregister für Non-Profit-Organisationen.
  • Registre des Métiers (RM): Handwerksrolle für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern.
  • RSAC (Registre Spécial des Agents Commerciaux): Sonderregister für Handelsvertreter.
  • Berufsregister (Ordres): Register für freie Berufe wie Rechtsanwälte, Architekten oder Ärzte.

Apostillierung von Auszügen

Frankreich ist Mitglied des Haager Übereinkommens von 1961. Dokumente werden im Wege der Apostille legalisiert. Seit der Reform 2025 wurde das Verfahren digitalisiert und auf das Notariat übertragen.

Wichtige Änderungen im Verfahren:

  • Zuständigkeit: Seit dem 1. Mai 2025 sind nicht mehr die Appellationsgerichte, sondern die Regionalen Notarräte (Conseils régionaux des notaires) zuständig.
  • E-Apostille (e-APP): Frankreich stellt nun primär elektronische Apostillen aus. Das Dokument ist eine gesicherte PDF-Datei mit qualifizierter elektronischer Signatur und QR-Code zur sofortigen Verifizierung.
  • Digital-First: Kbis-Auszüge, die bereits digital erstellt wurden, können direkt im e-Apostille-Verfahren beglaubigt werden.
  • Physische Form: Für Stellen, die ein physisches Dokument verlangen, stellen wir die Beschaffung eines Papier-Originals mit Kanzleisiegel und anschließender notarieller Beglaubigung sicher.

Die Bearbeitungszeit für eine Apostille beträgt je nach Komplexität zwischen einigen Werktagen und zwei Wochen.

Unterschied: Elektronische vs. apostillierte Auszüge

Merkmal Elektronischer Auszug Auszug mit Apostille
Format PDF-Datei PDF-Datei mit e-Apostille
Lieferzeit Ab 30 Minuten 2–3 Wochen (inkl. Beglaubigungsweg)
Rechtskraft Informative Auskunft Amtliches Dokument für Behörden/Gerichte
Beglaubigung Nein Ja (Apostille)
Verwendung Partnerprüfung, Vertragsvorbereitung Gerichtsverfahren, Kontoeröffnung, Notartermine
Kosten ab 20 € ab 200 €

Gültigkeitsdauer

In Frankreich gelten Kbis-Auszüge in der Regel für 3 Monate als "aktuell".

  • Digitaler Auszug: Es wird empfohlen, Dokumente zu verwenden, die nicht älter als eine Woche sind.
  • Apostillierter Auszug: Für die Verwendung im Ausland (z.B. Deutschland, Österreich) hängt die Akzeptanz von der jeweiligen Behörde ab, meist werden Dokumente bis zu einem Alter von 3–6 Monaten akzeptiert.

Beglaubigte Übersetzungen

Schmidt & Schmidt bietet professionelle Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer an. Wir können sowohl Übersetzungen durch in Frankreich ansässige Übersetzer (Traducteur Assermenté) als auch durch in Deutschland ermächtigte Übersetzer organisieren.

Versand und Logistik

Wir organisieren den weltweiten Kurierversand von Originaldokumenten aus Frankreich. Wir nutzen zuverlässige Logistikpartner mit Sendungsverfolgung, um eine sichere Zustellung zu gewährleisten.

Alle Abfragen erfolgen unter strikter Einhaltung der französischen Gesetzgebung und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Anfragen werden innerhalb eines Werktages bearbeitet. Kurierkosten werden separat berechnet.

aktualisiert: 7. Mai 2026
Handelsregisterauszug beantragen

Kundenbewertungen

https://maps.app.goo.gl/DbtuAq3i8BJ498Ah6
Şey…

5Star

07 Mai 2026

Tunus’a göndereceğimiz su filtre ekipmanlarının konsolosluk üzerinden yasal uygunluk (legalizasyon) süreçleri için birlikte çalıştık. Başlangıçta iki ay süreceği öngörülmüştü, ancak süreç yaklaşık bir buçuk ayda tamamlandı. Süreç boyunca düzenli bilgilendirildik ve tüm işlemler titizlikle yürütüldü. Genel olarak profesyonel ve güvenilir bir hizmet aldık.

https://maps.app.goo.gl/WcHX2LmFiGJvHmVG9
Ver…

5Star

04 Mai 2026

Schmidt & Schmidt haben mir bei der Apostille für mein russisches Diplom sehr geholfen. Die Mitarbeiter waren immer gut erreichbar und haben sich Zeit für alle Fragen genommen.
Das Ganze ging außerdem schneller als erwartet. Klare Empfehlung, wenn man sich nicht selbst um die Apostille kümmern kann!

https://maps.app.goo.gl/ANHEbeUakrGzkEgL6
Han…

5Star

03 Mai 2026

Almanyada senelerce çalıştım sonra emekli olup memlekete döndüm. Almanyadaki emeklilik maaşı için evrak işleri vardı, ben nasıl olur nasıl yapılır hiç bilmiyordum. Bu yaştan sonra insan resmi işlerle ugrasmak istemiyor doğrusu. Eş dost dedi git görüş diye, bende geldim. İyiki gelmişim. Sag olsunlar evrakları hazırladılar, tercümeleri yapıldı, apostil işlerinide hallettiler. Bana da her seferinde bilgi verdiler. Allah razı olsun işimi gördüler. Memnun kaldım tavsiye ederim.

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Was ist ein Handelsregister?

In unserem Video erzählen wir, was ein Handelsregister ist und wie Sie die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen können.

Wenn Sie die Ernsthaftigkeit des Anliegens Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen möchten, steht Ihnen Schmidt&Schmidt bei.

Wir bieten Handelsregisterauszüge aus mehr als 100 Handelsregistern verschiedener Ländern an. Außerdem bieten wir Jahresabschlüsse unterschiedlicher Unternehmen an. Einen Handelsregisterauszug können wir Ihnen als PDF-Datei oder im Original zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Handelsregisterauszüge durch eine Apostille zu beglaubigen.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


Apostille beantragen!
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Elektronischer Handelsregisterauszug

Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie den Registerauszug als PDF-Datei per E-Mail.

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Führungszeugnis in Kasachstan: Beantragung, Apostille und Legalisierung

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Wir erklären, wie man ein Führungszeugnis in Litauen beantragt, in welchen Fällen eine Apostille oder Legalisierung erforderlich ist und wie das Dokument korrekt für die Nutzung im Ausland vorbereitet wird.

Polina Kalacheva
20. April 2026
Preview Technisches Regelwerk für Maschinen und Anlagen tritt in neuer Fassung ab dem 1. September 2026 in Kraft
Technisches Regelwerk für Maschinen und Anlagen tritt in neuer Fassung ab dem 1. September 2026 in Kraft

Am 8. April 2026 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nr. 36 vom 13. März 2026 offiziell veröffentlicht.

Marina Weger
20. April 2026

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