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Führungszeugnis in Kasachstan: Beantragung, Apostille und Legalisierung

Führungszeugnis in Kasachstan: Beantragung, Apostille und Legalisierung


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Führungszeugnis in Kasachstan: Beantragung, Apostille und Legalisierung

Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das von den Innenbehörden ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person zum aktuellen Zeitpunkt keine Vorstrafen hat und nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist oder dass ihre Vorstrafen bereits getilgt wurden. Es gehört zu den am häufigsten benötigten Dokumenten im Rahmen internationaler Mobilität.

Ein Führungszeugnis kann häufig in folgenden Situationen erforderlich sein:

  • Beantragung eines Visums;
  • Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis;
  • Beantragung einer Niederlassungserlaubnis;
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit;
  • Arbeitsaufnahme;
  • Aufnahme an einer Bildungseinrichtung;
  • Prüfung im Rahmen von Adoption oder Vormundschaft;
  • Vorlage von Nachweisen vor Gericht;
  • Eheschließung.

Was ist ein Führungszeugnis in Kasachstan?

Die offizielle Bezeichnung des Führungszeugnisses in Kasachstan lautet „Bescheinigung über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Vorstrafe“ („Соттылығының болуы немесе болмауы туралы анықтама“). Häufig wird das Dokument verkürzt einfach als „Führungszeugnis“ bezeichnet.

Die Ausstellung des Führungszeugnisses in Kasachstan wird durch die Vorschriften zur Erbringung der staatlichen Dienstleistung „Ausstellung einer Bescheinigung über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Vorstrafe“ geregelt. Diese wurden durch die Verordnung des Generalstaatsanwalts der Republik Kasachstan Nr. 64 vom 18. Mai 2020 sowie durch weitere нормативные акты festgelegt.

Das Führungszeugnis ist ein Papier- oder elektronisches Dokument, das auf Grundlage der Daten aus den Archiven des Komitees für Rechtsstatistik und Sonderregister der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan sowie ihrer territorialen Behörden erstellt wird. Das Führungszeugnis wird in kasachischer und russischer Sprache ausgestellt.

Auf Wunsch des Antragstellers können zwei Arten von Führungszeugnissen ausgestellt werden:

  • Für die Verwendung innerhalb Kasachstans – in elektronischer Form;
  • Für die Verwendung im Ausland – in Papierform nach dem Prinzip „ein Antrag“ in Kombination mit der staatlichen Dienstleistung „Apostillierung offizieller Dokumente, die von den Organen der Staatsanwaltschaft sowie den Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden ausgestellt werden“.

Darüber hinaus gibt es eine vereinfachte Form des Führungszeugnisses, die von kasachischen Konsularstellen im Ausland ausgestellt wird.

Wie erhält man ein Führungszeugnis in Kasachstan

Muster eines Führungszeugnisses aus Kasachstan

Führungszeugnisse können in Kasachstan auf folgende Weise beantragt werden:

  • Über das E-Government-Webportal www.egov.kz oder über ein mobiles Endgerät (mGov-App);
  • Über den Service eines einmaligen SMS-Passworts auf dem E-Government-Portal www.egov.kz;
  • Über den Telegram-Bot „EgovKzBot“;
  • Bei der staatlichen Körperschaft „Regierung für Bürger“.

Auch wenn das Führungszeugnis online beantragt wird, muss die Ausstellung in Papierform persönlich bei der staatlichen Körperschaft „Regierung für Bürger“ abgeholt werden.

Beantragung eines elektronischen Führungszeugnisses

Ein elektronisches Führungszeugnis wird über staatliche Online-Dienste oder bei der staatlichen Körperschaft „Regierung für Bürger“ beantragt. Das Ergebnis wird im persönlichen Konto in Form eines Dokuments bereitgestellt, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einer befugten Person versehen ist.

Beantragung eines Führungszeugnisses in Papierform

Ein Führungszeugnis in Papierform kann sowohl über staatliche Online-Dienste als auch direkt bei der staatlichen Körperschaft „Regierung für Bürger“ beantragt werden.

Beantragung eines Führungszeugnisses mit Vollmacht

Ein Führungszeugnis kann auch auf Grundlage einer notariell beglaubigten Vollmacht beantragt werden. Der Vertreter des Antragstellers legt bei der Antragstellung ein Ausweisdokument, eine Vollmacht zur Vertretung der Interessen des Antragstellers sowie eine Kopie des Ausweisdokuments der vertretenen Person vor.

Die personenbezogenen Daten (Nachname, Vorname und Vatersname (falls vorhanden), Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr) und Geburtsort) werden im Führungszeugnis gemäß den Angaben der staatlichen Datenbank „Natürliche Personen“ aufgeführt.

Im Führungszeugnis werden Informationen über nicht getilgte oder nicht aufgehobene Vorstrafen gemäß den Artikeln 79 und 89 des Strafgesetzbuches der Republik Kasachstan angegeben, unabhängig vom Ort der Antragstellung und bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung.

Die im Führungszeugnis enthaltenen Informationen dürfen nicht für prozessuale Entscheidungen in Strafverfahren, für spezielle Überprüfungen von Personen, die zur Ausübung staatlicher Funktionen befugt sind oder ihnen gleichgestellt sind, sowie für Personen, die gesetzlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit strafrechtlicher Verantwortlichkeit unterliegen, verwendet werden. In solchen Fällen werden die Informationen nach einem gesondert gesetzlich festgelegten Verfahren angefordert.

Das Führungszeugnis enthält den Nachnamen, den Vornamen und den Vatersnamen (falls vorhanden) des Antragstellers, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie Angaben über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Vorstrafen.

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses über das E-Government-Portal www.egov.kz mit einer elektronischen Signatur ist erforderlich:

  1. Sich auf dem Portal anmelden oder registrieren;
  2. Die Schaltfläche „Dienstleistung online bestellen“ auswählen;
  3. Das elektronische Antragsformular ausfüllen;
  4. Den Antrag mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnen;
  5. Im persönlichen Konto (im Bereich „Verlauf der in Anspruch genommenen Dienstleistungen“) die Benachrichtigung über die Bearbeitung des Antrags einsehen, die innerhalb der angegebenen Frist eingeht.

Für die Beantragung mit einem Einmalpasswort ist erforderlich:

  1. Sich auf dem Portal anmelden oder registrieren;
  2. Die Schaltfläche „Dienstleistung online bestellen“ auswählen;
  3. Das elektronische Antragsformular ausfüllen;
  4. Den Antrag ausfüllen und mit einem einmaligen SMS-Passwort bestätigen (die SMS wird an die im persönlichen Konto angegebene Telefonnummer gesendet; eine Registrierung in der Datenbank mobiler Bürger ist erforderlich);
  5. Im persönlichen Konto (im Bereich „Verlauf der in Anspruch genommenen Dienstleistungen“) die Benachrichtigung über die Bearbeitung des Antrags einsehen, die innerhalb der angegebenen Frist eingeht.

Für die Beantragung einer kombinierten Dienstleistung (Führungszeugnis in Papierform mit Apostille) ist erforderlich:

  1. Sich anmelden und die Schaltfläche „Dienstleistung online bestellen“ auswählen;
  2. Den elektronischen Antrag ausfüllen, der entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet oder mit einem Einmalpasswort bestätigt wird (vorausgesetzt, die Telefonnummer des Antragstellers ist mit dem Benutzerkonto verknüpft), einschließlich der Angabe, dass das Führungszeugnis für die Verwendung im Ausland bestimmt ist, sowie der Auswahl der Filiale der staatlichen Körperschaft für die Abholung des Dokuments in Papierform.

Falls eine Apostille erforderlich ist, muss zusätzlich das Zielland angegeben werden (Land, in dem das Dokument verwendet wird) und die entsprechende staatliche Gebühr bezahlt werden.

Für die Beantragung über die staatliche Körperschaft „Regierung für Bürger“ ist erforderlich:

  1. Ein Zentrum der staatlichen Körperschaft „Regierung für Bürger“ aufsuchen;
  2. Einen Antrag einreichen (mit folgenden Angaben: Nachname, Vorname, Vatersname (falls vorhanden), Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr), ggf. frühere Personendaten bei Namensänderung, individuelle Identifikationsnummer der Person, für die das Führungszeugnis beantragt wird, sowie Angabe, ob das Führungszeugnis elektronisch oder in Papierform benötigt wird);
  3. Ein Ausweisdokument vorlegen (gegebenenfalls zusätzlich Dokumente zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses oder eine notarielle Vollmacht).

Erhalt eines Führungszeugnisses über das Konsulat

Um ein Führungszeugnis über ein Konsulat oder die Konsularabteilung der kasachischen Botschaft im Ausland zu erhalten, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag;
  • Kopie des Reisepasses;
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis (falls erforderlich);
  • Ausgedrucktes elektronisches Führungszeugnis über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Vorstrafen, ausgestellt über das Portal www.egov.kz;
  • Nachweis über die Zahlung der Konsulargebühr;
  • Ein Rückumschlag.

Beim Erhalt eines Führungszeugnisses sollten die persönlichen Daten sorgfältig überprüft werden. Jeder Fehler oder Tippfehler macht das Dokument ungültig.

WICHTIG: Führungszeugnisse, die von einem kasachischen Konsulat ausgestellt werden, können weder legalisiert noch mit einer Apostille versehen werden. Für die Verwendung im Ausland ist häufig ein in Papierform von den zuständigen Behörden ausgestelltes Führungszeugnis mit Apostille sowie eine anschließende Übersetzung in die Sprache des Verwendungslandes erforderlich.

Wie kann die Echtheit eines Führungszeugnisses überprüft werden?

Die Echtheit eines Dokuments kann über egov.kz sowie über die mobile Anwendung des E-Government-Portals überprüft werden.

Apostille auf dem Führungszeugnis aus Kasachstan

Kasachstan ist seit 2001 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Apostille-Übereinkommen“).

Eine Apostille ist eine international standardisierte Bestätigung der Echtheit eines Dokuments zur Verwendung in Staaten, die diese Form der Legalisation anerkennen. In der Regel handelt es sich um einen speziellen Stempel oder ein Zertifikat.

In den letzten Jahren hat sich jedoch auch die elektronische Apostille (e-Apostille) verbreitet – eine digitale Bestätigung, die die Echtheit von elektronisch ausgestellten Dokumenten bestätigt.

In Kasachstan ist die Generalstaatsanwaltschaft für die Apostillierung von Führungszeugnissen zuständig.

Damit ein Führungszeugnis mit einer Apostille versehen werden kann, muss diese Dienstleistung bereits bei der Antragstellung mitbeantragt werden.

Eine Apostille kann nicht auf ein Führungszeugnis gesetzt werden, das von konsularischen Einrichtungen Kasachstans ausgestellt wurde, da das Apostillierungsverfahren nicht für konsularische Dokumente gilt. Daher lehnen viele Behörden in anderen Ländern solche Dokumente ab. Vor der Beantragung sollte bei der jeweiligen Stelle geklärt werden, ob ein solches Dokument akzeptiert wird.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses aus Kasachstan

Wenn das Land, in dem das Führungszeugnis aus Kasachstan verwendet werden soll, kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 ist (z. B. die VAE), muss für die Verwendung des Dokuments ein aufwendigeres und kostenintensiveres Verfahren der konsularischen Legalisation durchlaufen werden.

Die konsularische Legalisation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments, das für Länder angewendet wird, die nicht dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören.

Für die konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses aus Kasachstan ist folgender Ablauf erforderlich:

  1. Das Führungszeugnis erhalten;
  2. Sich mit dem Dokument an die Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Kasachstan wenden;
  3. Im Konsulardienst des Außenministeriums ein Ausweisdokument mit Kopie vorlegen (ggf. auch eine Kopie eines Dokuments, das die Vertretungsbefugnis bestätigt) sowie den Nachweis über die Zahlung der Gebühr einreichen;
  4. Das Dokument im Konsulardienst des Außenministeriums legalisieren lassen;
  5. Eine notarielle Übersetzung des Dokuments anfertigen lassen;
  6. Das Dokument im Konsulat oder in der Konsularabteilung der Botschaft des Ziellandes legalisieren lassen.

Aufgrund der Vielzahl an Schritten ist dieses Verfahren zeitaufwendig und relativ kostenintensiv. Einige Länder haben keine Konsulate in Kasachstan, sodass der letzte Schritt der Legalisation in einem anderen Land erfolgen kann, in dem sich ein entsprechendes Konsulat befindet.

Was ist konsularische Legalisation?

In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Besonderheiten der Verwendung des Führungszeugnisses aus Kasachstan in Deutschland

Apostille in Kasachstan

Kasachstan ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 (Beitritt 2001). Kasachstanische Führungszeugnisse können daher durch eine Apostille für die Verwendung in Deutschland beglaubigt werden, ohne konsularische Legalisation.

Da Kasachstan kein EU-Mitglied ist, findet die Verordnung (EU) 2016/1191 – die zwischen EU-Staaten eine Befreiung von der Apostillenpflicht vorsieht – keine Anwendung. Die Apostille ist daher stets erforderlich, ob bei Behörden oder privaten Arbeitgebern.

Das Dokument wird vom Komitee für Rechtsstatistik und Sondererfassungen der Generalstaatsanwaltschaft ausgestellt. Die Apostille wird von der Generalstaatsanwaltschaft bzw. über staatliche Dienstleistungszentren (ЦОН) angebracht; eine Online-Beantragung ist über egov.kz möglich.

Da das Dokument ausschließlich auf Kasachisch und Russisch ausgestellt wird, ist stets eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich – angefertigt von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer.

Offizielle Übersetzung des Führungszeugnisses aus Kasachstan

Das Führungszeugnis aus Kasachstan wird ausschließlich in kasachischer und russischer Sprache ausgestellt. Eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche ist daher stets erforderlich – angefertigt von einem in Deutschland gerichtlich ermächtigten (vereidigten) Übersetzer.

Eine in Kasachstan angefertigte Übersetzung wird von deutschen Behörden in der Regel nicht anerkannt, da nur in Deutschland vereidigte Übersetzer zur amtlichen Beglaubigung befugt sind.

Dokumentenversand

Nach Erhalt des Führungszeugnisses, seiner Apostillierung oder Legalisierung besteht häufig die Notwendigkeit, das Dokument in ein anderes Land zu versenden. Dabei sind sowohl Schnelligkeit als auch Sicherheit wichtig, insbesondere bei Originalen offizieller Dokumente.

Die Firma Schmidt & Schmidt organisiert den internationalen Versand von Dokumenten weltweit. Wir verwenden zuverlässige Logistiklösungen und moderne Tracking-Systeme, die es ermöglichen, den Sendungsverlauf in jeder Phase zu überwachen und eine termingerechte Zustellung zu gewährleisten.

Unsere Fachkräfte sorgen für eine sorgfältige und vertrauliche Handhabung der Dokumente und unterstützen bei allen Fragen rund um den internationalen Versand, einschließlich Anforderungen von Transportdienstleistern und Besonderheiten der Zollabwicklung.

Wir können den Versand des fertigen Führungszeugnisses, von Dokumenten mit Apostille, Übersetzungen und anderen offiziellen Unterlagen in die meisten Länder der Welt organisieren – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Organisationen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Führungszeugnisses in Kasachstan, einschließlich der Beschaffung, Apostillierung und Legalisierung für den Einsatz im Ausland, sowie bei Übersetzung und Versand weltweit.

Sie können sich jederzeit an die Firma Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beschaffung und Legalisierung unterschiedlichster Dokumente und bieten alle notwendigen Dienstleistungen an, darunter Erstellung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, Vorbereitung erforderlicher Vollmachten, Legalisierung von Dokumenten bei staatlichen Behörden und Konsulaten ausländischer Staaten sowie Versand fertiger Dokumente in die meisten Länder der Welt.

Weitere Informationen zum Verfahren der Legalisierung und Apostillierung finden Sie auf unserer Webseite.


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Preview Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
KasachstanBeschaffung von UrkundenApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
21. April 2026

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