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Führungszeugnis in Litauen: Beantragung, Apostille und Legalisierung


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Führungszeugnis in Litauen: Beantragung, Apostille und Legalisierung

Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das von den Innenbehörden ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person zum aktuellen Zeitpunkt keine Vorstrafen hat und nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist oder dass ihre Vorstrafen bereits getilgt wurden. Es gehört zu den am häufigsten benötigten Dokumenten im Rahmen internationaler Mobilität.

Ein Führungszeugnis kann häufig in folgenden Situationen erforderlich sein:

  • Beantragung eines Visums;
  • Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis;
  • Beantragung einer Niederlassungserlaubnis;
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit;
  • Arbeitsaufnahme;
  • Aufnahme an einer Bildungseinrichtung;
  • Prüfung im Rahmen von Adoption oder Vormundschaft;
  • Vorlage von Nachweisen vor Gericht;
  • Eheschließung.

Was ist ein Führungszeugnis in Litauen?

Die offizielle Bezeichnung des Führungszeugnisses in Litauen lautet heute „Bescheinigung aus dem Register der Verdächtigen, Beschuldigten und Verurteilten“ (Įtariamųjų, kaltinamųjų ir nuteistųjų registro pažymų). Häufig wird das Dokument verkürzt als „Bescheinigung über ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren oder Vorstrafen“ oder einfach als „Führungszeugnis“ bezeichnet.

Die Ausstellung des Führungszeugnisses in Litauen wird durch die Vorschriften „Über die Genehmigung der Regeln zur Registrierung von Verdächtigen, Beschuldigten und Verurteilten sowie zur Bereitstellung von Daten“ geregelt. Diese wurden durch die Verordnung Nr. 5V-68 des Direktors der Abteilung für Information und Kommunikation des Innenministeriums Litauens vom 21. Juli 2021 sowie durch weitere Rechtsakte festgelegt.

Das Führungszeugnis ist ein Papier- oder elektronisches Dokument, das auf Grundlage der Daten aus dem Register der Verdächtigen, Beschuldigten und Verurteilten erstellt wird, welches von der Abteilung für Information und Kommunikation des Innenministeriums Litauens verwaltet wird. Das Führungszeugnis wird in litauischer Sprache und in einer der EU-Sprachen ausgestellt.

Auf Wunsch des Antragstellers können zwei Hauptarten von Führungszeugnissen ausgestellt werden (mit entsprechenden Informationen):

  • Führungszeugnis für persönliche Zwecke;
  • Auszug für einen litauischen Arbeitgeber.

Wie erhält man ein Führungszeugnis in Litauen

Muster eines Führungszeugnisses aus Litauen

Führungszeugnisse können in Litauen auf folgende Weise beantragt werden:

  • Persönlich bei der Abteilung für Information und Kommunikation des Innenministeriums Litauens;
  • Per Post oder Kurierdienst über die Abteilung für Information und Kommunikation des Innenministeriums Litauens;
  • Elektronisch (online) über das Portal für elektronische Dienstleistungen mithilfe eines öffentlich zugänglichen E-Services des E-Government-Portals.

Dabei bitten die Behörden Litauens ausdrücklich darum, für die Beantragung von Führungszeugnissen keinen Internet Explorer zu verwenden.

Beantragung eines elektronischen Führungszeugnisses

Ein elektronisch ausgestelltes Führungszeugnis wird mit einer digitalen Signatur versehen und im persönlichen Konto über den Online-Service der staatlichen Dienstleistungen bereitgestellt.

Beantragung eines Führungszeugnisses in Papierform

Ein Führungszeugnis in Papierform kann direkt am Schalter der Abteilung für Information und Kommunikation des Innenministeriums beantragt und abgeholt werden.

Beantragung eines Führungszeugnisses mit Vollmacht

Ein Führungszeugnis kann auch mit Vollmacht beantragt werden. Der Vertreter des Antragstellers muss bei der Antragstellung ein Ausweisdokument, eine Vollmacht zur Vertretung der Interessen des Antragstellers sowie deren Kopie und eine Kopie des Ausweisdokuments der vertretenen Person vorlegen.

Für die persönliche Beantragung eines Führungszeugnisses ist erforderlich:

  1. Zum Schalter der Abteilung für Information und Kommunikation des Innenministeriums zu gehen;
  2. Ein Ausweisdokument oder eine notariell beglaubigte Kopie vorzulegen (falls erforderlich – zusammen mit einer Vollmacht oder einem Dokument, das die Verwandtschaft zu einem Kind unter 18 Jahren bestätigt);
  3. Einen Antrag in der vorgeschriebenen Form einzureichen.

Für die Beantragung per Post oder Kurierdienst ist erforderlich:

  1. Einen Antrag in der vorgeschriebenen Form zu senden;
  2. Dem Antrag eine Kopie des Ausweisdokuments beizufügen (bei Zweifeln kann die Abteilung für Information und Kommunikation des Innenministeriums eine notariell beglaubigte Kopie verlangen) sowie gegebenenfalls Dokumente, die zur Beantragung für eine dritte Person berechtigen;
  3. Einen Nachweis über die Zahlung der Gebühr beizufügen;
  4. Die Lieferadresse anzugeben.

Für die Beantragung über staatliche Online-Dienste ist erforderlich:

  1. Die Identifizierung im Portal für elektronische Dienstleistungen oder im E-Government-Portal durchzuführen;
  2. Sich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im persönlichen Konto anzumelden;
  3. Den Bereich „Für Einwohner“ auswählen und den Link „Register der Verdächtigen, Beschuldigten und Verurteilten“ öffnen;
  4. Den Link „Beantragung und Ausstellung einer Bescheinigung aus dem Register“ oder „Beantragung und Ausstellung eines Auszugs aus dem Register“ auswählen;
  5. Das Online-Formular ausfüllen;
  6. Das Führungszeugnis im persönlichen Konto erhalten.

Erhalt eines Führungszeugnisses über das Konsulat

Um ein Führungszeugnis über ein Konsulat oder die Konsularabteilung der litauischen Botschaft im Ausland zu erhalten, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag;
  • Ausweisdokument;
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr.

Beim Erhalt eines Führungszeugnisses sollten die persönlichen Daten sorgfältig überprüft werden. Jeder Fehler oder Tippfehler macht das Dokument ungültig.

WICHTIG: Führungszeugnisse, die von einem litauischen Konsulat ausgestellt werden, können weder legalisiert noch mit einer Apostille versehen werden. Für die Verwendung im Ausland ist in der Regel ein in Papierform vom Innenministerium ausgestelltes Führungszeugnis mit Apostille sowie eine anschließende Übersetzung in die Sprache des Verwendungslandes erforderlich.

Bearbeitungsdauer für ein Führungszeugnis in Litauen

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ein bis zwei Monate, abhängig von der Stadt, der Art des Antrags, der Notwendigkeit einer Legalisation sowie der Lieferadresse.

Wie kann die Echtheit eines Führungszeugnisses überprüft werden?

Die Echtheit eines elektronischen Führungszeugnisses kann über einen speziellen Dienst zur Überprüfung von Dokumenten im Bereich „Prüfung und Bestätigung von ADOC-Dokumenten“ überprüft werden.

Apostille auf dem Führungszeugnis aus Litauen

Muster einer Apostille in Litauen

Litauen ist seit 1996 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Apostille-Übereinkommen“).

Eine Apostille ist eine international standardisierte Bestätigung der Echtheit eines Dokuments zur Verwendung in Staaten, die diese Form der Legalisation anerkennen. In der Regel handelt es sich um einen speziellen Stempel oder ein Zertifikat. In den letzten Jahren hat sich jedoch auch die elektronische Apostille (e-Apostille) verbreitet – eine digitale Bestätigung, die die Echtheit von elektronisch ausgestellten Dokumenten bestätigt.

Seit 2016 werden Dokumente in Litauen durch Notare mit einer Apostille versehen.

Eine Apostille kann nicht auf ein Führungszeugnis gesetzt werden, das von konsularischen Einrichtungen Litauens ausgestellt wurde, da das Apostillierungsverfahren nicht für konsularische Dokumente gilt. Daher lehnen viele Behörden in anderen Ländern solche Dokumente ab. Vor der Beantragung sollte bei der jeweiligen Stelle geklärt werden, ob ein solches Dokument akzeptiert wird.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses aus Litauen

Wenn das Land, in dem das Führungszeugnis aus Litauen verwendet werden soll, kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 ist (z. B. die VAE), muss für die Verwendung des Dokuments ein aufwendigeres und kostenintensiveres Verfahren der konsularischen Legalisation durchlaufen werden.

Die konsularische Legalisation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments, das für Länder применяется, die nicht dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören.

Für die konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses aus Litauen ist folgender Ablauf erforderlich:

  1. Das Führungszeugnis erhalten;
  2. Das Dokument in der Konsularabteilung des Außenministeriums Litauens legalisieren lassen;
  3. Eine offizielle Übersetzung des Dokuments anfertigen lassen;
  4. Das Dokument im Konsulat oder in der Konsularabteilung der Botschaft des Ziellandes legalisieren lassen.

Aufgrund der Vielzahl an Schritten ist dieses Verfahren zeitaufwendig und relativ kostenintensiv. Einige Länder haben keine Konsulate in Litauen, sodass der letzte Schritt der Legalisation in einem anderen Land erfolgen kann, in dem sich ein entsprechendes Konsulat befindet.

Was ist konsularische Legalisation?

In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Besonderheiten der Verwendung des Führungszeugnisses aus Litauen in Deutschland

Litauen ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens vom 5. Oktober 1961, demzufolge litauische öffentliche Urkunden – einschließlich Führungszeugnissen – durch die Anbringung einer Apostille für die Verwendung in Deutschland legalisiert werden können. Deutschland ist ebenfalls Mitglied dieses Übereinkommens, wodurch die gegenseitige Anerkennung vereinfacht wird.

Litauen ist Vertragsstaat des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern. Dieses Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, die nach dem Muster der CIEC ausgestellt werden, ohne zusätzliche Beglaubigung anzuerkennen. Das Münchener CIEC-Übereinkommen vom 5. September 1980 über Ehefähigkeitszeugnisse gilt hingegen nicht im Verhältnis zwischen Litauen und Deutschland, da Litauen diesem Übereinkommen nicht beigetreten ist. Beide Abkommen betreffen zudem ausschließlich Personenstandsurkunden – nicht Führungszeugnisse.

Als wichtige Besonderheit gilt: Da sowohl Litauen als auch Deutschland Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, findet die Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung, in Kraft seit dem 16. Februar 2019) Anwendung. Diese Verordnung befreit bestimmte öffentliche Urkunden – ausdrücklich einschließlich Führungszeugnissen zum Nachweis der Vorstrafenfreiheit – von der Pflicht zur Apostillierung oder Legalisation, wenn sie bei Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats vorgelegt werden. Auf Antrag kann der Urkunde ein mehrsprachiges Standardformular als Übersetzungshilfe beigefügt werden, sodass auch eine vollständige Übersetzung entbehrlich sein kann.

In der Praxis gilt die Befreiung von der Apostille jedoch nur gegenüber Behörden (z. B. Ausländerbehörden). Private Arbeitgeber oder Banken sind nicht an die EU-Verordnung gebunden und können weiterhin eine Apostille verlangen. Es wird daher empfohlen, vorab zu klären, ob die anfragende Stelle eine Apostille erwartet, und das Führungszeugnis gegebenenfalls mit Apostille versehen zu lassen.

Sofern keine mehrsprachige Übersetzungshilfe gemäß EU-Verordnung beigefügt wird, muss das Dokument für die Verwendung in Deutschland ins Deutsche übersetzt werden. Die Übersetzung sollte von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt werden, da ausländische Übersetzungen nicht immer anerkannt werden.

Durch die Einhaltung dieser Schritte wird sichergestellt, dass das litauische Führungszeugnis von deutschen Behörden und Institutionen anerkannt wird.

Offizielle Übersetzung des Führungszeugnisses aus Litauen

Das Führungszeugnis aus Litauen (Išrašas iš teistumo registro) wird in litauischer Sprache ausgestellt. Für die Verwendung in Deutschland ist grundsätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich – angefertigt von einem in Deutschland gerichtlich ermächtigten (vereidigten) Übersetzer. Nur solche Übersetzer sind berechtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift amtlich zu bescheinigen.

Eine Ausnahme gilt im behördlichen Verkehr innerhalb der EU: Nach der Verordnung (EU) 2016/1191 kann dem Führungszeugnis auf Antrag ein mehrsprachiges Standardformular als Übersetzungshilfe beigefügt werden, das den Inhalt der Urkunde in der Zielsprache wiedergibt. In diesem Fall kann die Übersetzung bei deutschen Behörden entbehrlich sein. Ob das Formular im konkreten Fall akzeptiert wird, entscheidet jedoch die jeweilige Behörde. Private Arbeitgeber und Banken sind an diese Regelung nicht gebunden und verlangen häufig eine vollständige beglaubigte Übersetzung.

Eine in Litauen angefertigte Übersetzung wird von deutschen Behörden und Institutionen in der Regel nicht anerkannt, da nur in Deutschland vereidigte Übersetzer zur amtlichen Beglaubigung befugt sind.

Dokumentenversand

Nach Erhalt des Führungszeugnisses, seiner Apostillierung oder Legalisierung besteht häufig die Notwendigkeit, das Dokument in ein anderes Land zu versenden. Dabei sind sowohl Schnelligkeit als auch Sicherheit wichtig, insbesondere bei Originalen offizieller Dokumente.

Die Firma Schmidt & Schmidt organisiert den internationalen Versand von Dokumenten weltweit. Wir verwenden zuverlässige Logistiklösungen und moderne Tracking-Systeme, die es ermöglichen, den Sendungsverlauf in jeder Phase zu überwachen und eine termingerechte Zustellung zu gewährleisten.

Unsere Fachkräfte sorgen für eine sorgfältige und vertrauliche Handhabung der Dokumente und unterstützen bei allen Fragen rund um den internationalen Versand, einschließlich Anforderungen von Transportdienstleistern und Besonderheiten der Zollabwicklung.

Wir können den Versand des fertigen Führungszeugnisses, von Dokumenten mit Apostille, Übersetzungen und anderen offiziellen Unterlagen in die meisten Länder der Welt organisieren – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Organisationen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Führungszeugnisses in Litauen, einschließlich der Beschaffung, Apostillierung und Legalisierung für den Einsatz im Ausland, sowie bei Übersetzung und Versand weltweit.

Sie können sich jederzeit an die Firma Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beschaffung und Legalisierung unterschiedlichster Dokumente und bieten alle notwendigen Dienstleistungen an, darunter Erstellung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, Vorbereitung erforderlicher Vollmachten, Legalisierung von Dokumenten bei staatlichen Behörden und Konsulaten ausländischer Staaten sowie Versand fertiger Dokumente in die meisten Länder der Welt.

Weitere Informationen zum Verfahren der Legalisierung und Apostillierung finden Sie auf unserer Webseite.


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Preview Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
Beschaffung von UrkundenApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
20. April 2026

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