Die Konformitätsbewertung von Industrieanlagen ist ein obligatorisches Verfahren der staatlichen Überwachung von Industrieanlagen. Durch dieses Verfahren soll geprüft werden, ob die Anforderungen bezüglich der Sicherheit und Qualität erfüllt werden. Im Anschluss an die Konformitätsbewertung wird eine Bescheinigung in Form einer EAC Deklaration oder eines EAC Zertifikats erstellt, welche bescheinigt, dass die Industrieanlage(n) den Mindestanforderungen der technischen Regulierung in Russland oder Kasachstan entsprechen. Das Ziel der Konformitätsbewertung ist es, die Sicherheit von Industrieanlagen zu gewährleisten.
Rechtslage
Die Grundlage für die Konformitätsbewertung von Industrieanlagen bildet die Gesetzgebung der Eurasischen Wirtschaftsunion und Russischen Föderation, insb.:
- Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 982 vom 1. Dezember 2009 "Über die Genehmigung einer Liste von Produkten, die der obligatorischen Zertifizierung und Deklaration unterliegen"
- Bundesgesetz Nr. 184-FZ vom 27. Dezember 2002 "Über technische Regulierung"
- Beschluss der Eurasischen Zollkommission Nr. 621 vom 7. April 2011 "Über die Anwendung standardisierter Schemen bei der Konformitätsbewertungsverfahren"
- Bundesgesetz N 116-FZ vom 21. Juli 1997 "Über die Sicherheit von Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung"
- Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom15. Juli 2011 "Über Kennzeichnungspflicht"
Anwendungsbereich
Der Begriff "Industrieanlagen" bezeichnet eine Reihe verschiedener Maschinen, Mechanismen und Ausrüstungen, die an einem Herstellungsverfahren beteiligt sind und dazu bestimmt sind, verschiedene technologische Verfahren (mechanische Bearbeitung, Bereitstellung usw.) auszuführen, um das Produkt in der erforderlichen Qualität herzustellen.
Das Konformitätsbewertungsverfahren muss in der Regel für Anlagen durchgeführt werden, die von folgenden technischen Regelwerken betroffen sind:
- TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen"
- TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen"
- TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit"
- TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten"
- TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
- TR ZU 016/2011 "Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten"
EAC Konformitätsbewertung von Maschinen
Üblicherweise spielt das technische Regelwerk TR ZU 010/2011 „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ eine Hauptrolle. Dies gilt für fast alle Arten von Maschinen und Ausrüstungen mit wenigen Ausnahmen z.B.: Flugzeuge und Raumfahrzeuge, Eisenbahnzüge, Attraktionen und Bohrinseln (vollständige Liste ist in dem Reglement TR 010 zu finden).
Angesichts der Tatsache, dass moderne Industrieanlagen häufig aus mehreren technischen Geräten bestehen, reicht eine EAC Konformitätsbescheinigung nach TR ZU 010/2011 in der Regel nicht aus. Zusätzlich zum Technischen Regelwerk „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ haben die EAWU-Länder eine Reihe von technischen Regelwerken entwickelt, deren Schwerpunkt enger gefasst ist.
Schemas der EAC Zertifizierung
Schema | Beschreibung |
---|---|
1C |
ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt. Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt. |
3C | ist für eine Chargenlieferung oder einmalige Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt. |
9C | ist für eine begrenzte Anzahl von Maschinen vorgesehen, die zur Ausrüstung von Unternehmen auf dem Gebiet der EAWU benötigt werden. Die Konformitätsbewertung erfolgt auf der Grundlagen von technischen Unterlagen. |
Schemas der EAC Deklarierung
Schema | Beschreibung |
---|---|
1D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. |
2D | ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. |
3D | ist auch für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
4D | ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
5D | ist nur für eine Serienproduktion vorgesehen. Das Schema 5d wird für Maschinen und Anlagen angewandt, die in Produktionsstätten mit erhöhter Gefährdung verwendet werden. |
6D | kann bei einer Serienproduktion verwendet werden, wenn der Produzent über ein in der EAWU zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügt. |
EAC Konformitätsbewertung von Schalt- und Steuerungsschränken
Schalt -Steuerungsschränke und Elektroverteiler dienen zum Empfang, zur Messung, zur Verteilung elektrischer Energie, zum Schutz elektrischer Stromkreise, zur Notstromversorgung und zur Steuerung elektrischer Anlagen und bestehen aus Schränken, Steuerungseinheiten und Verbindungselementen. Schalt- und Steuerungsschränke werden in der Regel als montagefertige Einzelschränke geliefert.
Die Schalt- Steuerungsschränke und Elektroverteiler für den Wechselstrom von 50 bis 1000 Volt und Gleichstrom 75 bis 1500 Volt bestimmt sind unterliegen der obligatorischen EAC Zertifizierung nach TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen".
Darüber hinaus können Schalt- und Steuerungsschränke unterschiedliche Komponenten beinhalten, die elektromagnetische Störungen erzeugen können oder für solche Störungen empfindlich sind. Unabhängig von Spannung unterliegen solche Elektrogeräte der obligatorischen EAC Deklarierung nach TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit", die EAC Deklarierung darf in diesem Fall durch die EAC Zertifizierung freiwillig ersetzt werden.
Elektrische Schalt- und Steuerungsschränke oder Elektroverteiler die mit der Mittelspannung oder Hochspannung arbeiten, unterliegen der Konformitätsbewertung nach nationalen Vorschriften wie GOST-R, GOST-K und STB, da in diesem Bereich noch keine harmonisierte Regulierung auf EAWU-Ebene eingeführt wurde.
Schemas der EAC Zertifizierung nach TR ZU 004/2011
Schema | Beschreibung |
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1C | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.
Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden. |
3C | ist für eine Chargen Lieferung/Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt. |
4C | ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt. |
Schemas der EAC Deklarierung nach TR ZU 020/2011
Schema | Beschreibung |
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1D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt. |
2D | ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt. |
3D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
4D | ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
6D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
EAC Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Druckbehältern
Im Angesicht der Tatsache, dass diese Ausrüstung bei Nichtbeachtung der Vorschriften eine besondere Gefahr für das Menschenleben und die Umwelt darstellen kann, wird im Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten den Sicherheitsanforderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Bei der Herstellung von Druckgeräten und Druckbehältern sind diese Sicherheitsanforderungen in allen Produktionsphasen zu beachten: von der Konstruktion bis zur Inbetriebnahme. Das technische Reglement enthält folgende Informationen:
- Festigkeitsberechnung unter Berücksichtigung wahrscheinlicher Belastungen
- Festigkeitsbewertung wird mit den Formeln berechnet. Jegliche Chance, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schädigen, muss ausgeschlossen werden
- in der Entwurfsphase muss zusätzliche Ausrüstung bereitgestellt werden, dank derer die sichere Arbeit überwacht wird
- es muss möglich sein, einzelne Elemente im Falle ihres Ausfalls zu ersetzen
- Faktoren zur Überhitzung der Geräte müssen ausgeschlossen oder minimiert werden
- der Prototyp muss die Prüfungen bestehen
- die Materialien, aus denen das Gerät besteht, müssen während der gesamten Lebensdauer des Produkts den Sicherheitsanforderungen entsprechen (siehe Anhang 2 von TR 032)
- Farben, in denen Druckgeräte lackiert werden können und sollen, ist in einer speziellen Anwendung vorgeschrieben, damit der Fachmann anhand der Farbe der Oberfläche sofort feststellen kann, zu welcher Kategorie das Gerät gehört (siehe Anhang 3 von TP 032)
Diese Druckgeräte unterliegen obligatorischer EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklarierung.
Schemas der EAC Deklarierung
Schema | Beschreibung |
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1D | ist für eine Serienproduktion für 1,2 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt. |
2D | ist für eine Chargen Lieferung oder Einzellieferung für 1,2 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt. |
3D | ist für eine Serienproduktion für 1,2 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
4D | ist für eine Chargen Lieferung für 1,2 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
5D | ist für Geräte der 1,2,3,4 Gefahrenkategorie vorgesehen, wenn sie nur am Betriebsort fertiggestellt werden können. Dieses Schema wird verwendet, wenn keine Prüfungen bis zur Fertigstellung dieser Geräte am Betriebsort durchgeführt werden können sowie wenn keine Standards, die im TR ZU 032/2013 angegeben sind, angewendet wurden.
Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
Schemas der EAC Zertifizierung
Schema | Beschreibung |
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1C | ist für eine Serienproduktion für 3,4 Gefahrenkategorie vorgesehen. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.
Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden. |
3C | ist für eine Chargen Lieferung für 3,4 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt. |
4C | ist für eine Einzellieferung für 3,4 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt. |
7C | ist für eine Serienproduktion für 3,4 Gefahrenkategorie vorgesehen. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt. |
EAC Konformitätsbewertung von explosionsgeschützter Ausrüstung
Für die explosionsgeschützten Geräten gilt TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen. Unter Berücksichtigung der Komplexität technischer Geräte und der Bedingungen, unter denen sie betrieben werden, werden auch andere Vorschriften angewendet: TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen", TR ZU 016/2011 "Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten" und TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit".
Darüber hinaus müssen explosionsgeschützte Geräte über eigene Kennzeichnung verfügen. Die Abkürzung Ex wird in der internationalen Gemeinschaft akzeptiert. Die Kennzeichnung muss in die technische Dokumentation eingetragen werden.
Innerhalb der Kategorie wird die Ausrüstung weiter unterteilt:
- nach Explosionszonen
- je nach Anwendungsbereich, nach Gruppen
- nach Temperaturklassen
- in Bezug auf Explosionsschutzniveau
Explosionsschutz ist der komplexeste und unsicherste Bestandteil der Geräte. Daher haben sie ihre eigene Klassifizierung. Jeder Typ ist mit einem Buchstaben gekennzeichnet: a, b, c usw. Dieser Buchstabe muss zur Hauptmarkierung des Produktes hinzugefügt werden (z.B. Exa, Exb, Exc) und muss auch in der technischen Dokumentation der Ausrüstung angebracht sein.
Explosionsgeschützte Ausrüstung unterliegen ausschließlich der EAC Zertifizierung. Für diese Kategorie muss der Antragsteller folgende Informationen vorlegen: Herstellungsverfahren, eine Liste der angewandten Normen, eine Beschreibung der technischen Lösungen und eine Risikobewertung (falls die Normen nicht angewendet wurden), ein Zertifikat des Qualitätsmanagementsystem der Produktion (falls vorhanden), ein Liefervertrag. Die Zertifizierung wird ausschließlich von einer akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt.
Schemas der EX Zertifizierung
Schema | Beschreibung |
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1C | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. |
3C | ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet getestet. |
4C | ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet getestet. |
EAC Konformitätsbewertung von Messgeräten und Messeinrichtungen
Messgeräte und Messeinrichtungen unterliegen der Regel der Konformitätsbewertung in der Form EAC Deklarierung. Die Sicherheitsanforderungen an Messgeräte sind in den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen und TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit verankert. Diese technischen Regelwerke sehen für die Messgeräte die Konformitätsbewertung in Form der EAC Deklarierung vor.
Die explosionsgeschützten Messgeräte unterliegen dagegen den obligatorischen EAC Zertifizierung nach TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen".
Angesichts der schwierigen Arbeitsbedingungen im Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung kann man sich eine Frage stellen, ob eine Brandzertifizierung nach TR EAWU 043/2017 "Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen" notwendig ist. Die Liste der Anlagen, die eine Brandzertifizierung benötigen, ist begrenzt.
Konformitätsbewertungsverfahren
Konformitätsbewertungen werden in Form einer EAC Deklarierung oder EAC Zertifizierung durchgeführt.
Die EAC Zertifizierung wird folgendermaßen durchgeführt:
- Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
- Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
- Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Produktmustern
- Schritt: Prüfungen und Analysen
- Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk so vorgesehen)
- Schritt: Ausstellung und Eintragen des EAC Zertifikats in das einheitliche Register
- Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)
Die EAC Deklarierung wird folgendermaßen durchgeführt:
- Schritt: Als erstes muss der Hersteller definieren, welchen technischen Normen ihr Produkt entsprechen muss
- Schritt: Nun wählt der der Hersteller das Schema aus, nach dem das Konformitätsbewertungsverfahren abläuft
- Schritt: Prüfungen werden durchgeführt und ordnungsgemäß protokolliert
- Schritt: Nachdem die Ergebnisse positiv ausgefallen sind, kann der der Hersteller die notwendigen Unterlagen vorbereiten. Die benötigten Unterlagen sind in den einschlägigen technischen Regelwerken aufgelistet
- Schritt: Eine Deklaration wird vom inländischen Hersteller oder einem bevollmächtigten Vertreter eines ausländischen Herstellers ausgestellt
- Schritt: Die Deklaration und die Unterlagen müssen in das einheitliche Register der Eurasischen Wirtschaftsunion eingetragen werden
Die obligatorische Konformitätsbewertung von Industrieanlagen erfolgt nach einem speziellen Schema, dessen Auswahl in erster Linie von der Produktion abhängt: Serien- oder Einzellieferungen.
EAC Zertifizierung von Industrieanlagen für die Eisenbahn
Seit dem 2. August 2014 unterliegen die Eisenbahnanlagen gesonderten Konformitätsbewertung nach TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur.
Dieses Regelwerk legen Anforderungen an die Eisenbahninfrastruktur fest, um Leben, Gesundheit, Umwelt, Eigentum und die Fracht zu schützen. Dazu gehören:
- Strahlenschutz
- Biologische Sicherheit
- Explosionsschutz
- Mechanische Sicherheit
- Brandschutz
- Thermische Sicherheit
- Chemische Sicherheit
- Elektrische Sicherheit
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Einheitlichkeit der Messungen
Das technische Regelwerk beinhaltet eine Liste von Produkten, die der Konformitätsbewertung in Form der EAC Zertifizierung oder in Form der EAC Deklarierung unterliegen.
Die Verwendung von Produkten im Bereich des Schienenverkehrs ohne entsprechende EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung ist in der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht möglich.
Zertifizierungsmatrix
Manchmal ist es empfehlenswert bei großen und komplexeren Projekten eine Zertifizierungsmatrix für die EAC Konformitätsbewertung selbst erstellen oder durch die Experten erstellen lassen. Die Zertifizierungsmatrix gibt die Übersicht darüber, für welche Produkte / Produkttypen oder Komponente welche Konformitätsnachweise und zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
Die Matrix wird meisten in Excel Format verfasst und besteht aus den folgenden Elementen:
- Bezeichnung des Produkts
- Bezeichnung des erforderlichen Konformitätsnachweises
- Bezeichnung der erforderlichen technischen Unterlagen
Arten von Konformitätsnachweisen, die normalerweise von Herstellern, Importeuren und Verkäufern verlangt werden, sind:
- EAC Zertifikat gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion
- EAC Deklaration gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion
- Zertifikat über staatliche Registrierung
- Brandschutzzertifikate
- Bauartzulassungen für Messgeräte – Pattern Approval Certificates
- Zertifikate der Kalibrierung
- Lizenzen oder andere Zulassungen
Notwendige Unterlagen
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Technischer Pass
- Sicherheitsbetrachtung
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Festigkeitsberechnung (falls benötigt)
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
Je nach Art der zertifizierten Produkte können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der seinen Sitz nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion hat, ist nicht berechtigt die Durchführung einer Konformitätsbewertung seiner Produkte auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um somit eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann die Interessen des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Kennzeichnungspflicht
Die nach den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion zertifizierungspflichtigen Produkte, für die ein Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgestellt wurde, müssen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden, um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion vorzuweisen.
Die Anforderungen an das Konformitätszeichen bzgl. der Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion wurden in der Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom15. Juli 2011 festgehalten.
Die Kennzeichnung von Produkten, die der obligatorischen Zertifizierung nach technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen, ist eine Voraussetzung für die Marktzulassung. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung ist strafbar. Außerdem erhöht das Konformitätszeichen sowohl das Vertrauen der potentiellen Kunden in das Produkt, als auch die Nachfrage nach diesem.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Industrieanlagen
Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Industrieanlagen unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Industrieanlagen
Die Dauer und die Kosten für die Beantragung einer Konformitätsbewertung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: die Art der Waren, Komplexität der allgemeinen Untersuchungen, usw.
Die genauen Bedingungen der Konformitätsbewertung werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung der Konformitätsbewertung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung eine Kopie per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.