
Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Saudi Arabien an.
Königreich Saudi Arabien ist dem Haager Übereinkommen zu Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Die Urkunden müssen legalisiert werden. Die konsularische Legalisation erfolgt für Urkunden durch die deutsche Botschaft in Saudi Arabien.
Bei der konsularischen Legalisation muss die Urkunde mehrere Stellen durchlaufen. Sie muss erst vom Ministerium für Justiz und dann vom Auswärtigen Amt des Königreichs beglaubigt werden. Anschließend wird das Dokument bei der deutschen Botschaft endbeglaubigt. Im Unterschied zur Apostille kann das legalisierte Dokument nur in Deutschland verwendet werden.
Auch die in Deutschland ausgestellten Urkunden müssen bei der Botschaft Saudi Arabien legalisiert werden, bevor sie dort verwendet werden können.
Konsularische Legalisation der Dokumente aus Saudi Arabien zur Verwendung in Deutschland
Die deutschen Behörden verlangen in der Regel, dass ihnen in Saudi-Arabien ausgestellte öffentliche Urkunden (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunden) mit der konsularischen Legalisation durch die Botschaft Riad oder das Generalkonsulat Djidda vorgelegt werden.
Dazu wird zunächst eine sog. Vorbeglaubigung durch das saudische Außenministerium benötigt. Anschließend muss das Dokument von einem von der Botschaft anerkannten oder in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
Nur offizielle Dokumente und Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Schulzeugnisse) sowie notarielle Anschriften können legalisiert werden können.
- Das Dokument muss durch das saudische Außenministerium vorbeglaubigt werden
- Das Dokument muss von einem von der Botschaft anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden
- Konsularische Legalisation durch die Botschaft Riad oder das Generalkonsulat Djidda.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunde zur Verwendung in Saudi Arabien
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Das Legalisationsverfahren der deutschen Dokumente zur Verwendung in Saudi Arabien:
- Beglaubigte Übersetzung auf Arabisch oder Englisch
- Notarielle Beglaubigung der Übersetzung
- Vorbeglaubigung von der zuständigen Behörde:
vom Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) sind vorzuglaubigen: Herstellererklärungen, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Verträge, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioxin-Zertifikate, Heirats- und Scheidungsurkunden, Geburts- und Sterbeurkunden, sowie Halal-Zertifikate. Veterinärbescheinigung, Genußtauglichkeits-Bescheinigungen.
Von der IHK sind vorzuglaubigen: Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, SASO-Zertifikate, Verpackungslisten und Versicherungspolicen - Konsularische Legalisation durch die Botschaft Saudi Arabien in Deutschland
Die konsularische Legalisation dauert 4-6 Wochen.
Folgende Urkunden können legalisiert werden:
- Notarielle Abschriften
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde etc.
- Zeugnisse, Diploms, Bildungszertifikate
- Kopien der Gründungsdokumente
- Vollmachten
- Handelregisterauszüge
Unsere Vorteile:
- Ohne Registrierung oder Abonnement
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
- Zahlung auf Rechnung
Schmidt & Schmidt ist ein Garant für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Sämtliche Vorgänge innerhalb unseres Unternehmens sind streng geregelt und reglementiert. Unsere Spezialisten sind gut geschult und mit den Aufgaben vertraut.
Die Arbeit mit uns ist einfach und bequem!
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für eine konsularische Legalisation für ein Dokument aus Saudi-Arabien ohne Internationalen Versand | ab 773,50 € | ab 650,00 € |
Preis für die Übersetzung ins Deutsche | ab 35,70 € | ab 30,00 € |