Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Taiwan an.
Die teilweise anerkannte Republik China (Taiwan) wird nur von 18 UN-Mitgliedstaaten offiziell anerkannt. Deutschland erkennt ihre Unabhängigkeit nicht offiziell an. Taiwan unterhält jedoch de facto Beziehungen zu den meisten Ländern der Welt über seine Repräsentanzen, die den Status von Nichtregierungsorganisationen haben.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Taiwan nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Wegen der Nichtanerkennung ist Taiwan dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Taiwan von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Taiwan zur Verwendung in Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält zu Taiwan keine diplomatischen Beziehungen. Öffentliche taiwanische Urkunden können im Deutschen Institut Taipei legalisiert werden. Das sogenannte „Apostille-Verfahren“ findet im Urkundenverkehr mit Taiwan keine Anwendung.
Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich nur öffentliche Urkunden aus Taiwan, also z.B. Personenstandsurkunden (Auszug aus dem Haushaltsregister, Geburtsbescheinigung, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde), gerichtliche und notarielle Urkunden, Urkunden und Bescheinigungen der Behörden (z.B. Bestätigung des Handelsregistereintrags) legalisieren. Sollte eine Legalisation gewünscht werden, müssen die Urkunden im Original vorgelegt werden, eine Legalisation von beglaubigten Kopien ist nicht möglich.
Folgende Schritte sind für die Legalisation notwendig:
- Schritt 1: Lassen Sie das Originaldokument von einem taiwanischen Notar beglaubigen. Dieser bestätigt in der Regel die Richtigkeit der Unterschrift oder des Namenssiegel des taiwanischen Urkundsbeamten (z.B. Standesbeamten).
Bitte beachten Sie: Taiwanische Notare bringen häufig ihre Vermerke lediglich auf der Übersetzung an. Dies reicht jedoch für eine Legalisation nicht aus. Übersetzungen werden vom Deutschen Institut nicht legalisiert. Achten Sie daher auf einen entsprechenden Notarvermerk auf den Originaldokumenten. - Schritt 2: Bringen Sie das Originaldokument mit notarieller Beglaubigung zum Deutschen Institut zwecks Legalisation. Die Legalisation erfolgt anhand von Mustern der Unterschriften und Siegel des Notars. Für die überwiegende Zahl der Notare und Bezirksgerichte verfügt das Deutsche Institut über solche Muster. Bei älteren Dokumenten ist gegebenenfalls eine neue Beglaubigung durch einen taiwanischen Notar zu empfehlen, da entsprechende Unterschriftsproben nicht mehr beschafft werden können.
Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Taiwan
Wenn Sie Dokumente mit deutschem Ursprung in Taiwan verwenden möchten, müssen Sie die das Legalisationverfahren in Deutschland durchlaufen.
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden werden bei der Botschaft Taiwan in Berlin legalisiert.