Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Myanmar an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Myanmar nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Myanmar ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Myanmar von myanmarischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Myanmar zur Verwendung in Deutschland
Die Voraussetzungen für eine konsularische Legalisation öffentlicher Urkunden aus Myanmar sind nicht gegeben. Daher wurde die konsularische Legalisation myanmarischer Urkunden eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer sind entsprechend unterrichtet.
Gerichte und Behörden sind grundsätzlich in ihrer Würdigung der Beweiskraft ausländischer Urkunden frei, vgl. § 438 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO). Insbesondere ist § 438 Abs. 2 ZPO nicht dahingehend auszulegen, dass der Beweis der Echtheit einer ausländischen Urkunde ausschließlich durch eine konsularische Legalisation geführt werden kann.
Die Botschaft kann im Wege der Amts- oder Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte die Echtheit öffentlicher myanmarischer Urkunden prüfen.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Myanmar
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Myanmar (Berlin) legalisiert.