Schmidt & Schmidt deckt das gesamte Spektrum der Legalisierungsdienstleistungen für Dokumente ab, die in Jordanien ausgestellt wurden.
Jordanien ist dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Authentifizierung von Dokumenten nicht beigetreten. Dies bedeutet, dass Urkunden aus Jordanien nicht per Apostille legalisiert werden können, sondern im Ausland erst nach einer konsularischen Legalisation anerkannt werden.
Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokuments, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostillen verfahren. Die konsularische Legalisierung erfordert mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes beglaubigt werden kann.
Es ist eine allgemeine Anforderung, dass das Dokument vor der Einreichung bei der Botschaft in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden muss. Über das Beglaubigungsverfahren entscheidet die Auslandsvertretung.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Jordanien zur Verwendung in Deutschland
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Amman legalisiert jordanische öffentliche Urkunden für den Gebrauch im deutschen Rechtsbereich.
Hinweise zur konsularischen Legalisation:
- Urkunden werden ausschließlich im Original legalisiert
- Urkunden in arabischer Sprache müssen zusammen mit der Übersetzung vorgelegt werden
- Vorbeglaubigung durch zuständige jordanische Behörde und durch Außenministerium
- Der Vorbeglaubigungsstempel des jordanischen Außenministeriums muss vollständig ausgefüllt sein
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Jordanien
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Deutsche Urkunden für den Gebrauch in Jordanien können von der Botschaft nicht legalisiert werden. Hierfür ist die jordanische Botschaft in Berlin zuständig.
Es werden Handelsdokumente, akademische und zivilrechtliche Dokumente legalisiert. Für diese Urkunden gelten unterschiedliche Regelungen.
Hinweise zur konsularischen Legalisation von Handelsdokumenten:
- Vorbeglaubigung durch Industrie – und Handelskammer
- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen gemeinsam eingereicht werden
- Handelsrechnungen dürfen keine Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten ( bitte separat vorlegen!)
- Vollmachten (power of attorney, letter of authorization) für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten Übersetzer ins Englische oder Arabische übersetzt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden. Des weiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird
- Manche Zeugnisse werden nur legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium ausgestellt wurden (z.B. Gesundheitszeugnisse, Zeugnisse über Radioaktivitätsfreiheit usw.)
Hinweise zur konsularischen Legalisation akademischer und zivilrechtlicher Dokumente:
- Vorbeglaubigung durch Bundesverwaltungsamt
- Universitätszeugnisse werden durch zuständiges Bildungsministerium und dann durch Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt (Übersetzung ist nicht notwendig)
- Schulzeugnisse im Original werden durch Schulamt und dann durch Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt
Beschaffung von Dokumenten aus Jordanien
Wenn die wichtigen Dokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien der Dokumente benötigt werden, ist die Neuausstellung der Dokumente erforderlich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen außerhalb Jordaniens im Ausland auf Schwierigkeiten stoßen, neue Dokumente zu erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen bei der Fernbeschaffung neuer Dokumente aus Jordanien und wir können dafür sorgen, dass Ihre Dokumente per Kurier überall auf der Welt verschickt werden.
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus Jordanien
Kopien und Abschriften von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in Jordanien in jede beliebige Sprache übersetzt werden oder die Übersetzung kann im Zielland erfolgen. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden mit weiterer Beglaubigung an. Die Kosten für die Arbeit werden nach dem Umfang des betreffenden Dokuments berechnet.