
Vor dem Hintergrund der Ausweitung der elektronischen Apostille wurde das griechische Ministerium für digitale Verwaltung offiziell als eigenständig zuständige Behörde für die Apostillierung von Dokumenten anerkannt. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) vermerkt..
Digitalisierung des Apostille-Verfahrens in Griechenland
Zuvor waren in Griechenland die dezentralen Verwaltungsbehörden der Bezirke sowie die Gerichte für die Ausstellung von Apostillen zuständig. Mit der Einführung neuer Technologien hat sich dieses Verfahren jedoch grundlegend verändert.
Ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung war die Einführung der elektronischen Apostille (e-Apostille).
Wie Schmidt & Schmidt bereits berichtet, wurde im Jahr 2024 der Abschnitt zur Legalisierung von Dokumenten mittels e-Apostille auf dem offiziellen Online-Portal der Griechischen Regierung (gov.gr) aktualisiert.
Die digitale Apostille kann ausschließlich für Dokumente verwendet werden, die ab dem 13. Oktober 2023 ausgestellt wurden. Sie wird in drei Sprachen ausgestellt: Griechisch, Englisch und Französisch.
Zuständige Behörden für die Apostille in Griechenland
Um eine e-Apostille zu erhalten, melden sich Antragsteller über gov.gr mit ihren Taxisnet- oder E-Banking-Zugangsdaten an und bestätigen ihre Mobilfunknummer im Nationalen Kommunikationsregister (EMEp).
Nach Abschluss des Verfahrens wird das elektronisch beglaubigte Dokument dem elektronischen Postfach des Bürgers zugestellt. Es kann über my.gov.gr gespeichert oder ausgedruckt werden.
Ursprünglich war die e-Apostille nur für besonders gefragte Dokumente vorgesehen. Inzwischen wurde sie jedoch auf alle amtliche Dokumente ausgeweitet.
Während zuvor im Rahmen der dezentralen Zuständigkeit weiterhin die Gerichte und Bezirksverwaltungen für Apostillen zuständig waren, hat die Einführung der e-Apostille das System verändert. Seit Kurzem wird das griechische Ministerium für digitale Verwaltung auf der offiziellen Website der Haager Konferenz als vollständig zuständige Behörde geführt – gleichrangig mit Gerichten und dezentralen Verwaltungsstellen.
Im Gegensatz zu den meisten Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens agiert die für die Digitalisierung zuständige Behörde in Griechenland nicht als Vermittler, sondern ist rechtlich befugt, Apostillen eigenständig zu erteilen – für alle Dokumente, die über gov.gr generiert wurden.
Was ist eine Apostille?
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