Schmidt & Schmidt deckt das gesamte Spektrum der Legalisierungsdienstleistungen für Dokumente ab, die in Bangladesch ausgestellt wurden.
Bangladesch ist dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Authentifizierung von Dokumenten nicht beigetreten. Dies bedeutet, dass Urkunden aus Bangladesch nicht per Apostille legalisiert werden können, sondern im Ausland erst nach einer konsularischen Legalisation anerkannt werden.
Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokuments, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostillen verfahren. Die konsularische Legalisierung erfordert mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes beglaubigt werden kann.
Es ist eine allgemeine Anforderung, dass das Dokument vor der Einreichung bei der Botschaft in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden muss. Über das Beglaubigungsverfahren entscheidet die Auslandsvertretung.
Die konsularische Legalisierung umfasst die Bestätigung eines Dokuments durch die autorisierten Stellen des Justizministeriums, Abteilungen des Außenministeriums und anschließend durch das Konsulat (oder die konsularische Abteilung der Botschaft) des Ziellandes. Es ist zu beachten, dass das Dokument nur auf dem Territorium des Landes rechtsgültig ist, dessen Konsulatsstempel darauf angebracht ist.
Nicht nur in Bangladesch ausgestellte Dokumente unterliegen der konsularischen Legalisierung für ihre Verwendung in anderen Ländern, sondern auch Dokumente aus anderen Ländern für ihre Verwendung in Bangladesch.
Dokumentenanforderungen für die Legalisierung in Bangladesch
Um eine konsularische Legalisierung für ein Dokument in Bangladesch zu erhalten, gelten im Allgemeinen die folgenden Anforderungen:
- Bei dem Dokument muss es sich um ein Original oder eine beglaubigte Kopie handeln, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde.
- Das Dokument sollte alle relevanten und genauen Informationen enthalten.
- Das Dokument muss in der Amtssprache des ausstellenden Landes verfasst oder in die Amtssprache des Landes übersetzt sein, in dem die konsularische Legalisierung beantragt wird.
Es ist ratsam, sich im Voraus über die Voraussetzungen für die Legalisierung Ihrer Dokumente bei der bangladeschischen Botschaft oder am Ort der Einreichung der Dokumente zu informieren, insbesondere wenn Sie nicht standardmäßige Dokumente legalisieren möchten.
Es ist nicht möglich, stark beschädigte, unleserliche und heruntergekommene Dokumente sowie Dokumente mit Korrekturen zu legalisieren. In diesem Fall müssen Sie ein Duplikat besorgen.
Viele Urkunden und andere Dokumente haben eine Frist, nach deren Ablauf Sie sie erneut beglaubigen müssen.
Wenn ein Dokument von konsularischen Vertretungen im Ausland ausgestellt wurde, kann es nicht legalisiert werden. Es ist notwendig, ein Duplikat des Dokuments zu erhalten und es erst dann zu legalisieren.
Konsularische Legalisierung von Dokumenten in Bangladesch
Um ein Dokument zu legalisieren, das von den Behörden und anderen autorisierten Strukturen Bangladesch s ausgestellt oder in Bangladesch von einem Notar ausgeführt wurde und zur Verwendung in einem anderen Land bestimmt ist, ist Folgendes erforderlich:
- Überprüfen Sie, ob das Dokument das Siegel der zuständigen Behörde und die Unterschrift eines bevollmächtigten Beamten trägt (bei Geburtsurkunden das Ministerium oder das Gesundheitsministerium, bei einer Heiratsurkunde das Gericht oder das Justizministerium und bei einem Gericht). Entscheidung – die Justizbehörde oder das Justizministerium
- Beglaubigen Sie das Dokument bei der autorisierten Stelle des Außenministeriums von Bangladesch
- Legalisieren Sie das Dokument beim Konsulat des Ziellandes in Bangladesch
- Übersetzen Sie das Dokument bei Bedarf in die Sprache des Ziellandes (die Übersetzung kann vom Konsulat des Ziellandes beglaubigt werden)
Erst nach Bestehen dieser Verfahren ist die Legalisierung des Dokuments abgeschlossen und dieses Dokument kann im Zielland verwendet werden.
Die folgenden Dokumente können legalisiert werden:
- Handelsregisterauszüge
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsdokumente (Schulzeugnisse, Zeugnisse, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Weitere notarielle Dokumente (Vollmachten, Testament, Erklärungen)
Konsularische Legalisierung ausländischer Dokumente zur Verwendung in Bangladesch
Ausländische Dokumente müssen legalisiert werden, bevor sie in Bangladesch verwendet werden können. Verantwortlich für diesen Prozess sind die Vertretungen und Botschaften Bangladeschs auf der ganzen Welt.
Konsularische Legalisierung von Dokumenten aus Bangladesch zur Verwendung im Ausland
Der genaue Legalisierungsprozess von Dokumenten aus Bangladesch hängt von dem Land ab, in dem Sie sie verwenden möchten. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen und wir werden unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen!