Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Singapur an.
Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist in Singapur am 16.09.2021 in Kraft getreten. Dokumente aus Singapur können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 120 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist in Singapur nur die Singapore Academy of Law (SAL).
Die Dokumente, die von singapurischen Behörden ausgestellt oder von singapurischen Notaren beglaubigt wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Singapur umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit durch einen autorisierten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein Apostille-Stempel auf dem Dokument (oder auf der beglaubigten Kopie) angebracht. In der Regel wird die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt gestellt und das Dokument wird zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Singapur folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelsregisterauszüge
- Staatliche Ausbildungsdokumente (Zeugnisse, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelsdokumente, welche von einem staatlichen Behörde beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.