Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Turkmenistan nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Turkmenistan ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Turkmenistan von der turkmenischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von turkmenischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur konsularischen Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Turkmenistan bis auf weiteres nicht gegeben sind. Daher wurde die konsularische Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.
Die Botschaft weist darauf hin, dass deutsche Urkunden zur Vorlage bei turkmenischen Stellen nicht von der Deutschen Botschaft Aschgabat legalisiert oder sonstige Echtheitsvermerke angebracht werden können. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Auslandsvertretung Turkmenistans in Deutschland.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Turkmenistan
Vorher muss eine Vorbeglaubigung durchgeführt werden. Folgende Schritte sind für die Vorbeglaubigung erforderlich:
- Alle Dokumente müssen ein offizielles Schreiben des Justizministeriums des jeweiligen Landes bzw. eines Landgerichts beinhalten (oder dieses Schreiben soll beigelegt werden)
- Übersetzung in der russischen Sprache (Übersetzer soll vom Gericht bevollmächtigt sein)
- Das Original und die Übersetzung sollen mit einer Schnur geheftet und durch einen Stempel notariell beglaubigt werden.
Wenn sich das zu legalisierende Dokument auf die Tätigkeit von juristischen Personen (juristischen Seiten), d.h. Firmen bezieht, ist auch ein offizielles Schreiben von der Handels- und Industriekammer (Handelsregisteramt) vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass eine jeweilige Firma tatsächlich auf dem Territorium eines jeweiligen Staates registriert ist. Die Übersetzung des Dokuments erfolgt durch einen Übersetzer, der vom Gericht bevollmächtigt ist, offizielle Übersetzungen zu machen.
Zur konsularischen Legalisation stellen Sie bitte das Dokument in zwei Exemplaren zur Verfügung. Ein Exemplar wird nach der konsularischen Legalisation zurückzugeben und das 2. Exemplare bleibt in der Botschaft. Wenn es sich bei dem zweiten Exemplar des Dokuments um eine Kopie handelt, soll diese Kopie vom Original angefertigt werden. Durch den Notar soll bestätigt werden, dass diese Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Das Legalisationsverfahren führt die Botschaft von Turkmenistan in Berlin durch.
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