
Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Singapur an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Singapur nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Singapur ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Singapur von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.

Konsularische Legalisation von Urkunden aus Singapur zur Verwendung in Deutschland
Personenstandsurkunden aus Singapur müssen zunächst überbeglaubigt werden, bevor Sie von der deutschen Auslandsvertretung legalisiert werden können. Bitte beachten Sie, dass nur nicht-laminierte Originale legalisiert werden können. Sollte Ihnen die Urkunde nur in laminierter Form vorliegen, müssen Sie sich bei der ausstellenden Behörde ein sogenanntes „Abstract“ besorgen.
- 1. Schritt: Das singapurische Außenministerium (MFA) bringt auf der Originalurkunde (nicht auf einer Fotokopie!) einen Vorlegalisationsstempel an. Dieser lautet „true signature/ document“ und bestätigt die Unterschrift und das Dienstsiegel des Ausstellers/ Standesbeamten der Urkunde. Die Vorlegalisation erfolgt – soweit der Botschaft bekannt – sofort und ist gebührenpflichtig.
- 2. Schritt: Die Legalisation durch die deutsche Botschaft.
Die Deutsche Botschaft Singapur kann singapurische Gerichtsdokumente und ACRA-Dokumente legalisieren.
- 1. Schritt: Sowohl das Gericht als auch ACRA händigen „computererstellte“ Dokumente ohne Unterschrift und Siegel aus. Diese können in dieser Form nicht legalisiert werden. Die ausstellende Behörde, bzw. der Registrar dort, muss ein „Vorblatt“ mit Unterschrift und Siegel anfügen.
- 2. Schritt: Bestätigung der Unterschrift und des Siegels durch das singapurische Außenministerium (MFA). Die Vorlegalisation erfolgt – soweit der Botschaft bekannt – sofort und ist gebührenpflichtig.
- 3. Schritt: Die Legalisation durch die deutsche Botschaft.
Sie haben vor einem Notary Public oder Rechtsanwalt in Singapur einen Vertrag geschlossen, eine Unterschrift beglaubigen lassen oder ein sonstiges Rechtsgeschäft geschlossen, welches für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.
Da singapurische Notare und Rechtsanwälte nicht in jedem Fall deutschen Notaren oder Konsularbeamten gleich gestellt sind, muss Ihr Dokument zuvor von der Deutschen Botschaft legalisiert werden.
- 1. Schritt: Bestätigung der Unterschrift und des Siegels des Notars durch die Academy of Law.
- 2. Schritt: Bestätigung der Unterschrift und des Siegels durch das singapurische Außenministerium (MFA). Die Vorlegalisation erfolgt – soweit der Botschaft bekannt – sofort und ist gebührenpflichtig.
- 3. Schritt: Die Legalisation durch die deutsche Botschaft.
Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Singapur
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden werden bei der Botschaft der Republik Singapur in Berlin legalisiert.
Unsere Vorteile:
- Ohne Registrierung oder Abonnement
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
- Zahlung auf Rechnung
Schmidt & Schmidt ist ein Garant für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Sämtliche Vorgänge innerhalb unseres Unternehmens sind streng geregelt und reglementiert. Unsere Spezialisten sind gut geschult und mit den Aufgaben vertraut.
Die Arbeit mit uns ist einfach und bequem!
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für eine Legalisation für ein Dokument aus Singapur ohne Internationalen Versand | ab 238,00 € | ab 200,00 € |
Preis für die Übersetzung ins Deutsche | ab 41,65 € | ab 35,00 € |