Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation und Apostille für Urkunden und Handelsregisterauszüge aus Israel an.
In Israel ist das multilaterale Haager Übereinkommen Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der konsularischen Legalisation 1978 in Kraft getreten. Dokumente aus Israel können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass manche Länder Israel nicht anerkennen. 20 Staaten haben keine diplomatische Beziehungen mit Israel. In diesen Staaten werden die Urkunden aus Israel grundsätzlich nicht akzeptiert.
Zuständig für die Apostille sind das Auswärtige Amt und Ministerium für Justiz. Die Abteilung des Auswärtigen Amtes, die sich mit der Beglaubigung von Dokumenten befasst, bringt einen Apostille auf Dokumenten an, die von der Hauptdirektion Polizei, dem Innenministerium, dem Bildungsministerium, dem Justizministerium, dem Obersten Gerichtshof und anderen amtlichen Abteilungen ausgestellt wurden.
Die Abteilungen des Justizministeriums bei den lokalen Gerichten beglaubigen mit Apostille notarielle Urkunden (Kopien, Vollmachten usw.).
Dokumente, die von Institutionen ausgestellt wurden, die sich auf die Struktur bestimmter Behörden beziehen, müssen von den zuständigen Behörden vorbeglaubigt werden, bevor sie zur Apostille eingereicht werden (Dokumente, die von Krankenhäusern ausgestellt wurden - dem Gesundheitsministerium, Schulen - dem Bildungsministerium usw.).
Die Dokumente, die von den Behörden (einschließlich der Justiz) stammen, Verwaltungs- und Registrierungsdokumente sowie notarielle Urkunden, können mit einer Apostille in Israel beglaubigt werden.
Die Dokumente,die von den Behörden und offiziellen Institutionen Israels ausgestellt und auf Hebräisch oder Arabisch veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten im Staat Israel umfasst die Überprüfung der Echtheit durch befugte Beamte. Nach diesem Verfahren wird ein besonderer Stempel - eine Apostille - auf dem Dokument (oder seiner beglaubigten Kopie) angebracht. In der Regel befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wonach das Dokument gestickt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten. Manche Urkunden müssen vorbeglaubigt werden, zum Beispiel Schulabschlusszeugnisse durch das Bildungsministerium.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.