Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Osttimor an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Osttimor nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Osttimor ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Osttimor von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Osttimor
Osttimor unterhält keine diplomatischen Vertretungen in Deutschland.
Aus diesem Grund ist die Konsularische Legalisation öffentlicher Urkunden nicht möglich.
Konsularische Legalisation von Urkunden in Deutschland
In Osttimor gibt es keine berufskonsularische deutsche Auslandsvertretung.
Für einzelne Angelegenheiten ist die deutsche Botschaft Jakarta (Indonesien) zuständig.