Schmidt & Schmidt bietet die Apostille und konsularische Legalisation von Urkunden aus Aserbaidschan an.
Aserbaidschan ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 am 13. Mai 2004 beigetreten. Dokumente aus Aserbaidschan können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Deutschland und Kosovo haben jedoch Einspruch gegen den Beitritt Aserbaidschans eingelegt, so dass das Übereinkommen zwischen diesen Ländern keine Anwendung findet.
Für die Apostille zuständige Behörden:
- Das Ministerium der Justiz beglaubigt Dokumente, die von Gerichten, Behörden, Standesämtern ausgestellt wurden, sowie notariell beglaubigte Kopien
- Das Auswärtige Amt beglaubigt alle anderen Urkunden (auch Diplome und Schulzeugnisse)
Manche Urkunden müssen vorbeglaubigt werden.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Konsularische Legalisation der Dokumente aus Aserbaidschan zur Verwendung in Deutschland
Die Haager Konvention trat zwar zum Jahr 2005 in Aserbaidschanin Kraft, gilt aber nicht im Verhältnis zu Deutschland, da Deutschland fristgerecht einen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Abkommens einlegte. Die Urkunden müssen zur Verwendung in Deutschland legalisiert werden.
Ab dem 01.05.2019 gilt für aserbaidschanische Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden), die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden sollen, das Legalisationsverfahren. Personenstandsurkunden aus Aserbaidschan müssen zunächst überbeglaubigt werden, bevor Sie von der deutschen Botschaft legalisiert werden können.
Alle anderen Urkunden werden im Amtshilfeverfahren durch die Deutsche Botschaft überprüft. In diesen Fällen kann die Botschaft in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Konsularische Legalisation der Dokumente aus Deutschland zur Verwendung in Aserbaidschan
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland kann keine Echtheitsbestätigungen (z.B. konsularische Legalisation oder Apostille) für deutsche öffentliche Urkunden ausstellen, beglaubigte Kopien erstellen oder Bestätigungen von Übersetzungen zur Vorlage bei aserbaidschanischen Behörden vornehmen. Eine Bestätigung der Echtheit einer deutschen öffentlichen Urkunde für die Vorlage bei aserbaidschanischen Behörden kann nur durch die Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin in Form der konsularischen Legalisation erfolgen.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.