Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 024/2011 Für die Ölsatterzeugnisse enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an Öl- und Fetterzeugnisse und den damit verbundenen Prozessen der Herstellung, Lagerung, des Transportes und Vertriebes beim auf den Markt bringen des Gebietes der EAWU zum Schutz von Leben, Gesundheit und irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher.
Das Technische Regelwerk TR ZU 024/2011 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Öl- und Fetterzeugnisse auf Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch einen freien Warenverkehr gewährleisten.
Verabschiedet am 09. Dezember 2011
In Kraft getreten am 01. Juli 2013
Öl- und Fetterzeugnisse dürfen erst dann auf den Markt der EAWU, wenn diese den Anforderungen dieses und anderer Technischen Regelwerke der EAWU entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, und die Konformität der Öl- und Fetterzeugnisse bestätigt wurde.
Anwendungsbereich des TR ZU 024/2011
Das Technische Regelwerk TR ZU 024/2011 gilt für folgende Öl- und Fetterzeugnisse:
Für den Verzehr vorgesehene Öl- und Fetterzeugnisse:
- Pflanzliche Öle
- Anteile von pflanzlichen Ölen
- Umgeesterte, desodoriert, verfeinerte Öle und Fette
- Hydrierte, raffinierte, desodorierte Öle und Fette
- Margarinen
- Aufstriche mit Anteilen von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen
- Spezialfette, einschließlich Speise-, Süßwaren- und Backwarenfette
- Milchfettersatz
- Kakaobutteräquivalente
- Kakaobutterverbesserungsmittel des Typs SOS
- Kakaobuttersersatz des Typs POP
- Nichttemparierbarer, nichtlaurienierter Kakaobutterersatz
- Soßen auf Basis pflanzlicher Öle
- Mayonnaise
- Mayonnaise-Soßen
- Cremes auf Pflanzenölbasis
- Destilliertes Glycerin
Non-Food-Öl- und Fettprodukte:
- Natürliches rohes Glycerin
- Seife
TR ZU 024/2011 gilt nicht für:
Das Technische Regelwerk TR ZU 024/2011 findet keine Anwendung auf folgende Öl- und Fetterzeugnisse:
- Öl- und Fettprodukten aus nichtindustrieller Herstellung, mit Ausnahme von Pflanzenöl ergibt
- Non-Food-Öl- und Fettprodukte, mit Ausnahme von natürlichem, rohem Glycerin und Seife.
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 024/2011 Für die Ölsatterzeugnisse erfolgt in Form der EAC Deklarierung.
Das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgt auf Antrag und auf Grundlage der vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Nachweise, aus welchem die Konformität der Produktion mit dem entsprechenden Regelwerk hervorgeht. Die entsprechenden Nachweise können auch von einem Zertifizierungsorgan und/oder einem Prüflabor hervorgehen, welche im entsprechenden einheitlichen Register der EAWU als solche eingetragen sind.
Zu beachten ist, dass die Deklarierung der Öl- und Fetterzeugnisse nach verschiedenen Schemata erfolgt, welche vom TR vorgegeben sind.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen für Öl- und Fetterzeugnisse müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion gedruckt werde. Die begleitenden Unterlagen enthalten:
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Kopie des Konformitätszertifikats
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
- Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 024/2011 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Zeichen gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist auf jede Verpackung und/oder die Gebrauchsanweisung des Öl- oder Fetterzeugnisses anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während der gesamten Mindesthaltbarkeit problemlos erkennbar und lesbar ist.
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der EAC Deklaration beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 024/2011 Für die Ölsatterzeugnisse in Russisch