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TR EAWU 043/2017 Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen

Beratung zur EAC Zertifizierung

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Ansprechpartner

Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de

Technische Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion

  • TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen
  • TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen
  • TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur
  • TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
  • TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung
  • TR ZU 006/2011 Über die Sicherheit der Feuerwerke
  • TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche
  • TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen
  • TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten
  • TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen
  • TR ZU 011/2011 Über die Sicherheit von Aufzügen
  • TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
  • TR ZU 013/2011 Über die Anforderungen an Treibstoffe
  • TR ZU 014/2011 Über die Sicherheit von Autostraßen
  • TR ZU 015/2011 Über die Sicherheit von Getreide
  • TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten
  • TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie
  • TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern
  • TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung
  • TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
  • TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit
  • TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung
  • TR ZU 023/2011 Für Saftprodukte und Produkte aus Obst und Gemüse
  • TR ZU 024/2011 Für die Ölsatterzeugnisse
  • TR ZU 025/2012 Über die Sicherheit der Möbel
  • TR ZU 026/2012 Über die Sicherheit von Kleinschiffen
  • TR ZU 027/2012 Über die Sicherheit besonderer Arten von spezialisierten Nahrungsmitteln
  • TR ZU 028/2012 Über die Sicherheit von Sprengstoffen und Produkten auf derer Basis
  • TR ZU 029/2013 Über die Sicherheit von Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärkern und technologischen Hilfsmitteln
  • TR ZU 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten
  • TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern
  • TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten
  • TR ZU 033/2013 Über die Sicherheit von Milch und Milchprodukten
  • TR ZU 034/2013 Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten
  • TR ZU 035/2014 Für Tabak und Tabakprodukte
  • TR EAWU 036/2016 Über die Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstoff
  • TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
  • TR EAWU 038/2016 Über die Sicherheit von Attraktionen
  • TR EAWU 039/2016 Über die Anforderungen an Mineraldünger
  • TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten
  • TR EAWU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit
  • TR EAWU 042/2017 Über die Sicherheit von Kinderspielplätzen
  • TR EAWU 043/2017 Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen
  • TR EAWU 044/2017 Über die Sicherheit von verpacktem Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser
  • TR EAWU 045/2017 Über die Sicherheit von Erdöl
  • TR EAWU 046/2018 Über die Sicherheit vom Erdgas
  • TR EAWU 047/2018 Über die Sicherheit von alkoholischen Getränken
  • TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte
  • TR EAWU 049/2020 Über die Anforderungen an Rohrfernleitungen zum Transport von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen
  • TR EAWU 050/2021 Über die Sicherheit von Produkten für den Zivilschutz und den Schutz vor natürlichen und von Menschen verursachten Notfällen
  • TR EAWU 051/2021 Über die Sicherheit von Geflügelfleisch und Erzeugnissen seiner Verarbeitung
  • TR EAWU 052/2021 Über die Sicherheit von U-Bahn-Fahrzeugen

TR EAWU 043/2017 Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen

Das technische Regelwerk TR EAWU 043/2017 „Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen“ legt Sicherheitsanforderungen an Mittel zur Brandbekämpfung, individuellen Brandschutz und Feuerwehrausrüstung fest.

Die neuen Regeln dienen zur Sicherheit der Feuerwehr-Mitarbeiter und Personen, die sich zum Zeitpunkt eines Brands im betroffenen Gebäude befinden.

Verabschiedet am 23. Juni 2017
In Kraft getreten am 01. Januar 2020

Anwendungsbereich von TR EAWU 043/2017

Das technische Regelwerk TR EAWU 043/2017 definiert die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz und Brandbekämpfung sowie Anforderungen an die Kennzeichnung solcher Mittel, um ihren freien Verkehr im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Z.b.:

  1. Feuerlöschmittel (Pulver, Schaum)
  2. Feuerschutzmittel
  3. Formteile für Kabel und elektrische Geräte
  4. Feuerlöscher
  5. Autonome Feuerlöschgeräte
  6. Feuerlöschschränke, Hydranten
  7. Mobile Feuerlöschausrüstung
  8. Technische Mittel, als Teil der Automatisierung der Brandschutzsystemen: (Brandmeldesysteme, Feuermeldeübertragungssysteme, Warnsysteme und Evakuierungskontrolle im Brandfall)
  9. Technische Mittel, als Teil von automatischen Feuerlöschanlagen (einschließlich autonomer Feuerlöschanlagen, Roboterfeuerlöschanlagen, modularer Feuerlöschanlagen)
  10. Robotisierte Feuerlöschanlagen
  11. Persönliche Schutzausrüstung: Atmung und Sichtschutz
  12. Einsatzkleidung der Feuerwehrleute
  13. Persönliche Schutzausrüstung für Hände, Füße und Kopf der Feuerwehrleute
  14. Rettungsausrüstungaus großer Höhe
  15. Handwerkzeug für spezielle Arbeiten im Brandfall
  16. Zusatzausrüstung für Feuerwehrleute
  17. Feuerwehrausrüstung
  18. Brandsperren
  19. Technische Mittel, als Teile von Rauchabzugssystemen

Das Zertifikat wird für fünf Jahre ausgestellt und kann nur von einer in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Person beantragt werden. Schmidt & Schmidt verfügt über eine Niederlassung in Russland und hat somit das Recht in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Wirtschaftsunion als bevollmächtigter Vertreter (Authorized Representative) bei der EAC-Konformitätsbewertung für Unternehmen aus Deutschland und der EU aufzutreten.

Für Zertifizierung einer Serienproduktion ist ein Produktionsaudit obligatorisch.

Identifizierung der Feuerwehrausrüstung

Zunächst muss bestimmt werden, ob die Feuerwehrausrüstung vom Technischen Regelwerk TR EAWU 043/2017 betroffen ist. Dafür sieht das Technische Regelwerk die Identifizierung vor. Diese darf von folgenden Personen durchgeführt werden:

  • Hersteller
  • Bevollmächtigte Person
  • Verkäufer
  • Zertifizierungsstelle
  • Bevollmächtigtes Staatsorgan des jeweiligen Mitgliedstaates der EAWU

Konformitätsbewertungsverfahren

Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerkes TR EAWU 043/2017 erfolgt in Form der EAC Zertifizierung (Verfahren 1c, 3c, 4c) oder der EAC Deklarierung (Verfahren 3d, 4d, 6d). Für die Konformitätsbewertung ist eine Zertifizierungsstelle zuständig.

Die Prüfungen werden von akkreditierten unabhängigen Prüflaboren durchgeführt.

Begleitunterlagen

  1. Technische Dokumentation: Konstruktionsunterlagen, technische Unterlagen, Bedienungsanleitungen
  2. Verzeichnis von internationalen und regionalen Standards für Ihre Produkte
  3. Beschreibung von technischen Maßnahmen, die die Konformität mit den Anforderungen des technischen Regelwerks bestätigen
  4. Technischer Pass
  5. Kaufvertrag (bei Verfahren 3c und 4c)
  6. Kopie des Kaufvertrages mit Angabe des einheimischen/ausländischen Herstellers
  7. Zertifikate und Deklarationen für einzelne Produktteile, sofern die technische Komplexität hoch ist
  8. Weitere Unterlagen

Verfahren für die EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Sie können folgende Verfahren auswählen, wenn die Produkte der EAC Zertifizierung unterliegt: 1c für den Hersteller oder die bevollmächtigte Person, 3c und 4c für den Hersteller, den Verkäufer oder die bevollmächtigte Person, 2c bei Serienprodukten.

Die Konformitätsbewertung in Form der EAC Zertifizierung besteht aus 8 Schritten:

  1. Identifizierung der Produkte
  2. Übermittlung der Produktmuster an das Prüflabor
  3. Visuelle Konformitätsbewertung und notwendige Analysen im Prüflabor
  4. Analyse der Prüfergebnisse
  5. Analyse der Produkte(beim Verfahren 1c)
  6. Erstellung des EAC-Zertifikats oder gegebenenfalls der Absage
  7. Im Falle einer Absage: Empfehlung von Schritten zur Anpassung des Produkts an die Standards
  8. Eintragung der Angaben ins Einheitliche Zertifikats – und Deklarationsregister

Bei der EAC Deklarierung muss die EAC Deklaration vom Antragsteller ausgestellt werden, natürlich mit Eingabe aller Produkteigenschaften. Danach wird die EAC Deklaration von der Zertifizierungsstelle an das akkreditierte Prüflabor geschickt und abgestempelt.

Die Konformitätsbewertung in Form der EAC Deklarierung erfolgt nach den Verfahren 3d, 4d und 6d.

Nach Abschluss der EAC Deklarierung übermittelt der Antragsteller der Zertifizierungsstelle sämtliche Informationen zur EAC Deklarierung. Danach werden die Informationen vom akkreditierten Prüflabor überprüft und abgestempelt.

EAC-Kennzeichnung

Nach der erfolgreichen Konformitätsbewertung werden Ihre Produkte mit dem EAC-Kennzeichen markiert!

In manchen Fällen wird nur die Verpackung oder technische Dokumentation gekennzeichnet.

Gültigkeitsdauer des EAC-Zertifikats

Die Gültigkeitsdauer des EAC-Zertifikats für seriengefertigte Produkte beträgt 5 Jahre. Für nur eine Serienproduktion wird die Geltungsdauer nicht bestimmt.

Die Unterlagen der Konformitätsbewertung müssen über die folgenden Zeiträume hinweg aufbewahrt werden:

  • Bei Serienproduktion: 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zertifikats
  • Bei Serienproduktion: 10 Jahre nach dem letzten Produktverkauf

Wenn am Produkt etwas geändert wurde, muss der Antragsteller die Zertifizierungsstelle darüber umgehend informieren und die EAC Zertifizierung/Deklarierung erneut beantragen.

Text von TR EAWU 043/2017 Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen in Russisch

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

Beratung zu technischen Unterlagen beantragen!
Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

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Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an

Die ukrainischen Behörden erhöhen die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten durch eine Apostille um das Zwölffache. Das berichtet das Nachrichtenportal „Liga“ unter Berufung auf den ukrainischen Parlamentsabgeordneten Ihor Fris.

Polina Kalacheva
28 April 2025

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Alexej Schmidt

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Andrej Schmidt

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