Produkte, die auf dem Markt von Russland, Kasachstan und der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Belarus, Armenien, Kasachstan und Kirgisistan) erstmals in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Konformitätsbewertung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion - TR ZU in Form der EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung.
Jedes Regelwerk stellt eigene Anforderungen an die Kennzeichnung von einem Produkt.
Die nach den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion konformitätsbewertungspflichtige Produkte, deren Konformität mit der Anforderungen der Technischen Regelwerken bestätige wurde, müssen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden, um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion nachzuweisen.
Neben der EAC Kennzeichnung besteht für den Hersteller oder Importeur die Verpflichtung gewisse Angaben auf Russisch, oder in der Amtssprache eines der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion auf das Produkt, Verpackung oder auf Etiketten anzubringen.
Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen
Gemäß den technische Regelwerk TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen muss die Maschine klar gekennzeichnet werden mit:
- Name des Herstellers und seiner Handelsmarke
- Bezeichnung der Maschine und (oder) Anlage (Typ, Marke, Modell, falls vorhanden)
- Baujahr und -Monat
Wenn es unmöglich ist, diese Angaben auf die Maschinen anzubringen, können sie nur in der Bedienungsanleitung festgehalten werden. Achtung! Der Name des Herstellers sowie seine Handelsmarke und die Bezeichnung der Maschine und (oder) Anlage (Typ, Marke, Modell, falls vorhanden) müssen auf der Verpackung angebracht werden.
Die Warnschilder und Warnzeichen müssen dauerhaft an der Maschine angebracht werden.
Die Bedienungsanleitung muss folgende Punkte enthalten:
- Angaben zu Aufbau, Arbeitsweise, und Eigenschaften der Maschine
- Anweisungen für Installation oder Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur der Maschine und (oder) Anlage
- Anweisungen zur Verwendung der Maschine und (oder) Anlage und Sicherheitsmaßnahmen, die bei Inbetriebnahme, während des Betriebs, der Wartung, Reparaturen, Prüfung, Transport, Verpackung, und Lagerung und Entsorgung beachtet werden müssen
- Lagerfrist, Lebensdauer. Danach muss die Maschine aus Betrieb genommen werden, repariert oder entsorgt werden
- Liste möglicher fehlerhafter Handlungen des Personals, die zu einem Unfall führen können;
- Handlungen des Personals beim Unfall
- Hinweise zur Außerbetriebnahme und Entsorgung
- Angaben zur Qualifikation des Personals
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Gemäß den technischen Regelwerken:
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
- TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
- TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte (ab dem 1. September 2021)
wird die Kennzeichnung auf das Produkt, das Etikett, die Produktverpackung oder Packungsbeilage aufgetragen.
Folgende Angaben müssen auf das Geräte angebracht werden:
- Name und (oder) Bezeichnung von Geräten (Typ, Marke, Modell)
- seine wichtigsten Parameter und die Sicherheit beeinflussende Eigenschaften
- Name und (oder) Handelsmarke und das Ursprungsland
- Energieverbrauchskennzeichnung auf den Ausstellungsgeräten
Wenn es unmöglich ist, diese Information an das Gerät anzubringen, genügt es sie in der Bedienungsanleitung zu erwähnen.
Zusätzlich auf der Verpackung müssen angegeben werden:
- Bezeichnung des Geräts (Typ, Marke, Modell)
- Name des Herstellers und (oder) seine Handelsmarke
Die Betriebsanleitung muss folgende Punkte enthalten:
- Name und (oder) Bezeichnung von Geräten (Typ, Marke, Modell)
- seine wichtigsten Parameter und die Sicherheit beeinflussende Eigenschaften
- Verwendungszweck des Niederspannungsgeräts
- Name und (oder) Handelsmarke und das Ursprungland
- Bedingungen für den sicheren Betrieb (Verwendung)
- Allgemeine Bedingungen für Montage, Lagerung, Transport, Verkauf und
Recycling (falls erforderlich - Festlegung von Anforderungen an das Gerät) - Informationen über die zu ergreifenden Maßnahmen, wenn eine Störung festgestellt wird
- Herstellungsdatum: Jahr und Monat
- EAC Zeichen
Kennzeichnung von EX-Ausrüstung für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Die EX-Kennzeichnung soll gemäß dem TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen beinhalten:
- Bezeichnung der Hersteller und seine eingetragene Handelsmarker
- Gerätetypbezeichnung
- Seriennummer
- Nummer der Konformitätsbescheinigung
- Explosionsschutzkennzeichnung
Die Kennzeichnung muss auf der Oberfläche des Geräts angebracht sein oder auf einem Schild. Die Kennzeichnung soll ohne Demontage des Geräts oder Verwendung des Werkzeugs zugänglich sein und während der gesamten Lebensdauer des Geräts verbleiben.
Zusätzlich können die Angaben angebracht werden:
- Nennspannung oder Nennspannungsbereich
- Dauerspannung
- Art von Strom
- Symbol der Schutzklasse gegen Personenschäden durch Strom
- IP-Schutzart
- Gewicht
- Größe
- Herstellungsdatum: Jahr und Monat
Kennzeichnung von Druckgeräten und Druckbehältern
Die Kennzeichnung soll gemäß dem TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten folgendes beinhalten:
- Name und (oder) Bezeichnung von Typ, Marke, Modell;
- Parameter und Merkmale, die die Sicherheit beeinflussen;
- Material
- Markenzeichen
- Seriennummer
- Herstellungsdatum: Jahr und Monat
- EAC Zeichen
Die Stelle, auf der die die Kennzeichnung angebracht wird, wird von dem Hersteller festgelegt und muss in der Bedienungsanleitung angegeben werden.
Kennzeichnung von Kinderwaren
Gemäß dem technischen Regelwerk TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche wird die Kennzeichnung auf das Produkt, das Etikett, die Produktverpackung oder Packungsbeilage aufgetragen.
Folgende Angaben sind vorgeschrieben:
- Herstellungsland
- Name und Adresse des Herstellers
- Bezeichnung und Verwendungszweck des Produkts
- Herstellungsdatum: Jahr und Monat
- EAC Zeichen
- Produktlebensdauer
- Gewährleistung
- Warenzeichen (falls vorhanden)
Bei importierten Produkten ist es zulässig, den Namen des Landes, des Herstellers und seine Anschrift in lateinischer Schrift anzugeben.
Es ist nicht gestattet, die Anweisungen "umweltfreundlich", "orthopädisch" und die anderen ähnlichen Anweisungen ohne entsprechende Bestätigung zu verwenden.
Die Kennzeichnung eines Schnullers sollte auf der geschlossenen Verpackung angebracht werden und die Information über Gewährleistung, Gebrauchsanweisung, Lagerung und hygienische Produktpflege enthalten.
Hygieneartikel für die Kinderpflege müssen Anweisungen mit Informationen zu Zweck, Größe und Empfehlungen für die richtige Wahl der Art und Größe des Produkts, die Art und Weise der Pflege des Produkts und seine Entsorgung enthalten.
Kennzeichnung vom Geschirr muss Bedienungsanleitung und Angaben zum Material enthalten.
Produkte, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, müssen entsprechend gekennzeichnet werden - „Für Non-Food-Produkte “- oder Hinweis auf deren spezifischen Zweck haben.
Bekleidung aus Textil, Leder, Pelz oder Strick muss ergänzend Informationen mit den solchen Anweisungen beinhalten:
- die Art und der Massenanteil (der Hundertsatz) der Natur- und der chemischen Fasern im Überzugsmaterial und im Futter (die Abweichung der faktischen Relevanz des Hundertsatzes vom Rohstoff soll nicht 5% übersteigen)
- die Art des Pelzes und Art seiner Verarbeitung (gefärbt oder nicht gefärbt); die Warengröße gemäß dem typischen Maßstab oder gemäß den Anforderungen der Normen für die konkrete Warenart
- die Symbole bezüglich der Warenpflege und (oder) die Anleitungen über die Besonderheiten der Warenpflege während der Nutzung (wenn es notwendig ist)
Kennzeichnung von den Schuhen muss Angaben zu Größe, Modell, Obermaterial, Futter, Sohle, Schuhpflege und Nutzung enthalten.
Die Kennzeichnung von Rucksäcken und Aktentaschen muss Informationen über das Alter des Benutzers enthalten.
Die Lederwaren müssen folgende Angaben haben: Material, Nutzungsbedingungen und Pflege.
Kinderwägen müssen Gebrauchsanweisungen mit Angaben zum Alter der Kinder, für die sie vorgesehen sind, sowie zur Montage, Installationsanweisungen und Angaben zur Gewährleistung enthalten.
Fahrräder müssen Gebrauchsanweisungen mit Benutzergewicht und Alter, Montageempfehlung und Garantieangaben enthalten.
Die Verwendung der Bezeichnungen „umweltfreundlich“ und „orthopädisch“ und anderer ist nicht gestattet, wenn keine entsprechende Bestätigung vorhanden ist.
Kennzeichnung von Spielzeug
Das technische Regelwerk TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit vom Spielzeug schreibt folgende Kennzeichnung vor:
- Bezeichnung vom Spielzeug
- Herstellungsland
- Name und Adresse vom Hersteller, Importeur und Kontaktdaten
- Herstellermarke
- Angaben zum Mindestalter des Kindes oder Piktogramm mit dem Mindestalter des Kindes
- Baustoff (für Kinder unter 3, falls nötig)
- Pflegehinweise (falls nötig)
- Herstellungsdatum: Jahr und Monat
- Lebensdauer (falls nötig)
- Lagerbedingungen (falls nötig)
- EAC Zeichen
Je nach Art des Spielzeugs umfasst der Inhalt der Kennzeichnung: Ausstattung (für Sets), Gebrauchsregeln, Angaben zur Pflege, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit dem Spielzeug, Warnschilder, Montageanleitungen.
Warnhinweise sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen enthalten, die in der Anlage 3 des technischen Regelwerks beschrieben sind.
Spielzeug, das nicht für Kinder unter 3 Jahren bestimmt ist, muss mit der grafischen Bezeichnung mit Warnhinweis auf die Altersgruppe gekennzeichnet werden.
Bedienungsanleitung für Schaukeln, Rutschen, Ringe, Trapez, Seile und Spielzeuge mit einem ähnlichen Verwendungszweck, die einen Querträger haben, müssen Montageanleitung für die Komponente enthalten, da die gefährlich sein können, wenn sie nicht ordnungsgemäß montiert werden.
Auf dem Funktionsspielzeug oder seiner Verpackung muss ein die Aufschrift "Achtung! Verwendung nur unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen. “ angebracht sein.
Ein chemisches Spielzeug muss über Bedienungsanleitung verfügen, die auf die Gefahr hinweisen und Informationen zur ersten Hilfe haben.
Die Verpackung des Lebensmittels, das das Spielzeug enthält, muss Warnhinweis „Enthält ein Spielzeug“ angebracht werden.
Inline Skates und Skateboards, sofern sie als Spielzeug verkauft werden, müssen mit einem Warnschild „Achtung! Schutzausrüstung empfohlen!” markiert werden.
Spielzeug für Wasser sollte mit der Aufschrift "Achtung! Verwenden im seichten Wasser nur unter Aufsicht von Erwachsenen! “ markiert werden.
Kennzeichnung von Parfüm und Kosmetik
Das technische Regelwerk TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten legt fest, dass die Kennzeichnung in Form von Inschriften, digital, farbig oder grafische Bezeichnungen auf die Verbraucherverpackung und Etikett erfolgt. Wenn das Produkt einen Aufklebezettel hat, muss ein grafisches Zeichen in Form einer Hand auf einem offenen Buch angebracht werden.
Folgende Informationen müssen vorhanden sein:
- Bezeichnung des Produkts
- Verwendungszweck
- Kosmetik für Kinder muss entsprechend gekennzeichnet werden
- Name der Hersteller und seine Adresse
- Herstellungsland, wenn die Adresse von der Adresse des Herstellers abweicht
- Name und Adresse des Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
- Nominale Menge (Volumen oder Masse) vom Produkt in der Verbraucherverpackung, ausgeschlossen sind Parfums und Kosmetika mit einem Nominalgewicht von weniger als 5 g oder für Tester
- Farbe und / oder Ton (für dekorative Kosmetik und Farbstoffe)
- Massenanteil an Fluorid (% oder mg / kg oder ppm) für Mundhygieneprodukte, die Fluorid enthalten
- Verfallsdatum: Herstellungsdatum (Jahr und Monat) und Lebensdauer (Monate, Jahre)
- Beschreibung der Lagerbedingungen, wenn diese Bedingungen vom Standard abweichen
- Besondere Vorsichtsmaßnahmen
- Liefernummer oder Sondercode zur Identifizierung der Lieferung Parfümerie- und Kosmetikprodukte
- Informationen über Verwendung von Parfums und Kosmetik
- Lister der Inhaltsstoffe
- EAC Zeichen
Kennzeichnung von Kleidung, Schuhen und Textilien
Das technische Regelwerk TR ZU 017/2011 "Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie" führt bestimmte Anforderungen an Kennzeichnung der Fertigware auf. Die Kennzeichnung soll auf Produkt, Produktetikett, Produktverpackung oder Packungsbeilage angebracht werden. Folgende Informationen müssen vorhanden sein:
- Name des Produkts
- Herstellerland
- Bezeichnung des Herstellers oder Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
- Adresse des Herstellers oder Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
- Größe
- Zusammensetzung der Materialien
- Handelsmarke, wenn vorhanden
- EAC Zeichen
- Herstellergarantie, bei Bedarf
- Herstellungsdatum: Jahr und Monat
- Nummer der Warensendung
Für Bekleidung und Produkte aus Textil soll die Kennzeichnung zusätzliche Angaben enthalten:
- Art und Massenanteil (Prozent) von natürlichen und chemischen Materialien der Oberseite und des Futters des Produktes. Abweichung sollte +- 5 Prozent nicht überschreiten.
- das Modell
- Symbole für die Produktpflege
- Pflegeanleitung
Für die Schuhe:
- Modell und / oder Artikel der Ware
- Material des Oberteils, des Innenfutters, der Sohle
- Anweisungen zur Schuhpflege (falls erforderlich)
Für Pelzbekleidung:
- Art des Pelzes und Art der Verarbeitung (gefärbt oder nicht gefärbt)
- Symbole für die Produktpflege
- Pflegeanleitung
Für Lederware:
- Material des Oberteils
- Modell
- Pflegeanleitung
Die Anweisungen "umweltfreundlich", "orthopädisch" und andere ähnliche Angaben dürfen nicht ohne entsprechende Bestätigung angebracht werden.
Kennzeichnung von Lebensmitteln
Technisches Regelwerk TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung setzt folgende Anforderungen an die Kennzeichnung fest:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- die Zutaten des Lebensmittels
- die Nettofüllmenge
- Herstellungsdatum
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
- Lagerbedingungen
- Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelherstellers
- Empfehlungen und (oder) Verwendungsbeschränkungen, einschließlich bezüglich Zubereitung von Lebensmitteln, wenn sie Gesundheitsschäden zufügen können.
- Nährwertkennzeichnung
- Informationen über genetisch veränderte Organismen
- EAC Zeichen
Die Kennzeichnung muss auf die Verbraucherverpackung und / oder auf dem Etikett, deren Entfernung schwierig ist, angebracht werden.
Die Kennzeichnung muss auf Russisch und oder in der Amtssprache eines der Mitgliedstaaten der EAEU sein, falls von der Gesetzgebung des Landes erforderlich.
Die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln kann zusätzliche Informationen enthalten, einschließlich Informationen über das Dokument, gemäß dem Lebensmittel hergestellt werden und identifiziert werden können, erfundener Name, Handelsmarke, Inhaber des ausschließlichen Rechts an Handelsmarke, Ursprungsbezeichnung, Name und Standort des Lizenzgebers, Zeichen freiwilliger Konformitätsbewertungen.
Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln
- Bezeichnung des Lebensmittels
- die Nettofüllmenge
- Herstellungsdatum
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
- Lagerbedingungen
- Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelherstellers
- EAC Zeichen
Kennzeichnung von Möbeln
Das technische Regelwerk TR ZU 025/2012 Über die Sicherheit der Möbel schreibt folgende Kennzeichnung vor:
Verbraucherinformationen werden in Form von Kennzeichnungen, Bedienungsanleitungen und ggf. Montageanleitungen bereitgestellt.
Die Kennzeichnung muss auf Russisch und oder in der Amtssprache eines der Mitgliedstaaten der EAEU sein, falls es von der Gesetzgebung des Landes erforderlich ist.
- Bezeichnung des Produkts
- Logo des Herstellers
- Herstellungsland
- Name und Adresse des Herstellers
- Name und Adresse des Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
- Herstellungsdatum
- Garantiezeit
- Lebensdauer, definiert vom Hersteller
- EAC Zeichen
Bei dem zerlegten Möbel muss das Etikett zusammen mit der Montageanleitung in der Verpackung enthalten sein.
Kennzeichnung von chemischen Produkten
Kennzeichnung der chemischen Produkte gemäß TR ZU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit muss folgende Informationen enthalten:
- Name des chemischen Produkts, der bei seiner Identifizierung festgestellt wurde (der Name des chemischen Produkts kann zusätzlich einen Handelsnamen (Firmennamen) enthalten);
- Name, Adresse und Telefonnummer des Herstellers oder Importeurs
- die Bezeichnung von Chemikalien und Gemischen, die als gefährlich eingestuft sind und in chemischen Produkten in Mengen enthalten sind, die die in den Normen der Liste der internationalen, nationalen und regionalen (zwischenstaatlichen) Normen angegebenen Konzentrationen überschreiten. Das Ergebnis seiner freiwilligen Anwendung gewährleistet die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschrift.
- Lagerbedingungen und Herstellergarantie (Haltbarkeit, usw.);
- Bezeichnung des Dokuments, nach dem die chemischen Produkte hergestellt werden (falls vorhanden);
- Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften chemischer Produkte, einschließlich Warnhinweise.
Die Kennzeichnung muss in russischer Sprache und, sofern die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten dies vorschreiben, in den Amtssprachen des Mitgliedstaats erfolgen, in dessen Hoheitsgebiet die chemischen Erzeugnisse verkauft werden.
Die Kennzeichnung muss klar und gut lesbar sein, beständig gegen mechanische Beanspruchung, Chemikalien und klimatische Einflüsse und muss bis zur vollständigen Verwendung und (oder) Entsorgung (Verarbeitung) chemischer Produkte erhalten bleiben.
Die Kennzeichnung dieses Produkts kann zusätzliche Informationen enthalten.
Die Kennzeichnung chemischer Produkte erfolgt direkt auf der Produktverpackung oder auf dem Etikett, das an der Verpackung angebracht ist. Warnhinweise müssen hervorheben und dem GOST 31340-2013 entsprechen.
Die Warnkennzeichnung wird in Form eines Gefahrenzeichens, eines Gefahrensymbols, eines Signalworts angebracht und enthält eine Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren gemäß GOST 31340-2013.
Wenn nicht genügend Platz für die Kennzeichnung auf der Verpackung vorhanden ist, ist dem chemischen Produkt ein Etikett oder eine Beilage beizufügen, wo alle vorgeschriebenen Informationen vollständig angegeben sind.