Zur explosionsgeschützten Ausrüstung (EX Ausrüstung) gehören elektrische und nicht elektrische Geräte sowie Maschinen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, deren Konstruktion eine Explosion oder einen Brand infolge des Betriebseinsatzes verhindert.
Da der Betrieb solcher Geräten eine erhöhte Gefahr für Menschen, Eigentum und die Umwelt darstellt, ist ein Nachweis über die Konformität mit den Sicherheitsanforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Form der EX Zertifizierung für das Inverkehrbringen verpflichtend.
EAC EX Zertifikat
Das EX Zertifikat ist eine amtliche Bestätigung, dass das Gerät den technischen Anforderungen für explosionsgeschützte Ausrüstung in Russland, Kasachstan und der Eurasischen Wirtschaftsunion von Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan entspricht.
Der EX Zertifizierung unterliegen alle explosionsgeschützten Geräte und Maschinen sowie Geräte, die EX Bestandteile beinhalten. Davon ausgenommen sind:
- Medizintechnik
- Geräte, bei deren Betrieb die Explosionsgefahr nur aufgrund der Anwesenheit von Sprengstoffen und instabilen chemischen Verbindungen entsteht
- Haushaltsgeräte
- Persönliche Schutzausrüstung
- See- und Binnenschiffe, mobile Offshore-Plattformen und Bohrinseln
- Luft-, Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
- Atomwaffen und nukleare Forschungseinrichtungen
EX Ausrüstung ist in drei Gruppen unterteilt:
- Gruppe I - Ausrüstung für Bergwerke, Steinbrüche und Erzaufbereitungsanlagen
- Gruppe II - Ausrüstung für den Einsatz in durch Gas explosionsgefährdeten Bereichen, außer Untertagebau
- Gruppe III - Ausrüstung für den Einsatz in durch den Staub explosionsgefährdeten Bereichen, außer Untertagebau
Jede Gruppe ist in drei Schutzstufen des Explosionsschutzes A, B und C , sowie sechs Klassen des Brandschutzes untergeteilt.
Rechtslage
Bis zum 15. Februar 2013 wurde die EX Konformitätsbewertung in Russland im Einklang mit den GOST Normen aus der Sowjetzeit durchgeführt. Als EX Konformitätsbescheinigung diente das GOST Zertifikat. Mit dem Inkrafttreten des technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen“ infolge der Harmonisierung der technischen Regulierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion zwischen Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisien, gelten für die EX Zertifizierung die neuen EAC Regeln.
Seit der Reform erfolgt die Konformitätsbewertung der explosionsgeschützte Ausrüstung ausschließlich in Form der EAC Zertifizierung. Die EAC Deklarierung für die explosionsgeschützte Ausrüstung ist nicht vorgesehen.
Das Technische Regelwerk TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" wurde am 18. Oktober 2011 durch den Beschluß der Kommission № 825 verabschiedet.
Die EX Zertifizierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion ist dem Europäischen System der ATEX Zertifizierung nach RL 2014/34/EU oder RL 94/9/EG in vielerlei Hinsicht ähnlich. Trotzdem gibt es wesentliche Unterschiede. Sollten Sie ein ATEX Zertifikat für Ihre Ausrüstung bereits besitzen, kann das die EX Zertifizierung für den russischen Markt vereinfachen, aber nicht ersetzen.
Für den Export von explosionsgeschützter Ausrüstung nach Russland, Kasachstan und in die Eurasischen Wirtschaftsunion ist das EX Zertifikat erforderlich und kann nicht durch das ATEX Zertifikat ersetzt werden.
Zertifizierungsmatrix
Es ist empfehlenswert bei der EAC EX Zertifizierung von komplexen explosionsgeschützten Geräten eine Zertifizierungsmatrix selbst erstellen oder durch die Experten erstellen lassen. Die Zertifizierungsmatrix gibt die Übersicht darüber, für welche explosionsgeschützte Komponente welche Konformitätsnachweise und zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
Die Matrix wird meisten in Excel Format verfasst und besteht aus den folgenden Felder:
- Bezeichnung des Produkts
- Angaben zum Hersteller
- ATEX Kennzeichnung
- Bezeichnung des erforderlichen Konformitätsnachweises
- Bezeichnung der erforderlichen technischen Unterlagen
Zertifizierungsablauf
Die Beantragung einer Konformitätsbescheinigung wird etwa 12 Wochen in Anspruch nehmen. Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle für die Konformitätsbewertung notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind.
Schritt 0: Unterlagen, die wir für eine Zertifizierung brauchen, bzw. um einen Zertifizierungsantrag vorzubereiten:
- Produktname (muss einem Liefervertrag entsprechen)
- EX-Kennzeichnung eines Produktes
- Liste aller EX-Komponenten eines Produktes mit folgenden Angaben: EX-Kennzeichnung, Hersteller, Modell
- Zertifikat TR ZU 012 für alle EX-Komponenten
- Falls ein EAC-Zertifikat für eine EX-Komponente fehlt: eine ATEX-Konformitätserklärung mit einem technischen Datenblatt, einer Zeichnung und einem Schaltplan
- Bilder von allen EX-Komponenten mit sehr gut lesbaren Typenschildern (Modelle, Hersteller und EX-Kennzeichnungen müssen mit entsprechenden TR ZU 012 Zertifikaten übereinstimmen)
- Anwendungsbereich eines Produktes
- Max. Lagerfrist und Gebrauchsdauer eines Produktes
- Bedienungsanleitung auf Russisch. Falls sie auf Russisch nicht vorhanden ist, muss sie übersetzt werden. Die Übersetzungszeit ist in der Frist nicht inbegriffen
- Risikoanalyse auf Russisch. Falls sie auf Russisch nicht vorhanden ist, muss sie übersetzt werden. Die Übersetzungszeit ist in der Frist nicht inbegriffen
- Technische Eigenschaften eines Produktes: technisches Datenblatt, Funktionsweise, Informationen zur Maschinenwartung und -reparatur
- ATEX-Konformitätserklärung mit Prüfprotokollen eines Produktes
- Bilder eines Produktes (5 - 6 St.)
- Schaltplan eines Produktes
- Zeichnung eines Produktes mit Angaben der Materialien, aus denen ein Produkt besteht
Falls etwas von der obigen Liste fehlt, beginnt die Frist einer Zertifizierung nicht.
Wir bitten Sie darum, Dateien von den oben genannten Unterlagen bzw. Informationen entsprechend zu benennen und als separate Dateien vorzulegen. Falls eine Datei doch mehrere Abschnitte beinhaltet, müssen Hinweise zu entsprechenden Seiten angegeben werden.
Schritt 1: Wir arbeiten einen Zertifizierungsantrag auf der Grundlage der oben genannten Unterlagen bzw. Informationen aus. Frist: 1 Woche.
Schritt 2: Wir bekommen einen Entwurf des Zertifikats von einer Zertifizierungsstelle. Dann passen wir den Entwurf an und legen ihn Ihnen vor. Sie bestätigen, dass der Entwurf in Ordnung ist. Frist: 3 - 4 Wochen. (Hinweis: Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb einer Woche einen Entwurf überprüfen und bestätigen. Falls Sie mehr Zeit brauchen, ist dies in der Frist nicht inbegriffen.)
Schritt 3: Wir arbeiten ein Typenschild auf der Grundlage eines von Ihnen bestätigten Entwurfs aus. Sie drucken ein Typenschild in DIN-A4 aus, bringen dieses auf einem Produkt an und fotografieren das Produkt nochmals mit diesem Typenschild für eine formale Identifizierung ab. Frist: 3 - 5 Tage.
Schritt 4: Endgültige Bestätigung eines Entwurfs von Ihnen. Nach einer finalen Bestätigung ist es nicht mehr möglich Änderungen anzugeben. Frist: 3 - 5 Tage.
Schritt 5: Audit (online oder vor Ort), aktuell nur für eine Serienproduktion. Frist: 3 - 5 Tage.
Schritt 6: Eine Zertifizierungsstelle führt Produktprüfungen in einem Labor, bei Ihnen oder vor Ort bei einem Kunden durch. Dann arbeitet sie ein Prüfprotokoll für Ihr Produkt aus. Frist: 3 Wochen.
Schritt 7: Ausgearbeitete Unterlagen werden von Ihnen unterzeichnet und wir schicken sie einer Zertifizierungsstelle im Original. Frist: 3 Tage.
Schritt 8: Eine Zertifizierungsstelle bearbeitet diese Unterlagen und erstellt ein EAC-Zertifikat. Frist: 1 - 2 Wochen.
Somit dauert ein Projekt für eine EAC-Zertifizierung nach dem TR ZU 012 ca. 11 - 12 Wochen nach dem Schritt 0. Wir zählen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, um etwaige Verzögerungen zu vermeiden. Wenn sich in einem Schritt herausstellen sollte, dass etwas aus Schritt 0 fehlt oder nicht stimmt, pausiert die Frist, bis Sie das richtige Dokument nachgereicht haben.
Schemas der EX Zertifizierung
Schema | Beschreibung |
---|---|
1C | EX Zertifizierung ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. |
3C | EX Zertifizierung ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. |
4C | EX Zertifizierung ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. |
Kennzeichnungspflicht
Nach Erhalt des EX Zertifikates darf die Ausrüstung mit einem speziellen EX Zeichen gekennzeichnet werden. Außerdem sollen auf die Ausrüstung die Gruppe, Stufe und Klasse des Explosionsschutzes angetragen werden.
Gültigkeitsdauer von den EX Zertifikaten
Die Gültigkeitsdauer der EX Zertifikate unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EX Zertifizierung
Die Beantragung eines EX Zertifikates ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung eines Zertifikats kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von seinen Produkten auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung eines Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen werden Ihnen das Original bzw. die beglaubigten Kopien per Post zugestellt.