Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion - EAWU entsprechen. Dies soll gewährleisten, dass die Produkte für den Verbraucher und die Umwelt sicher und unbedenklich sind.
Die Deklaration muss von einem inländischen Hersteller oder von einem bevollmächtigten Vertreter in Russland und Kasachstan eines ausländischen Herstellers ausgestellt, unterzeichnet und in das einheitliche Register der Eurasischen Wirtschaftsunion eingetragen werden. Eine in der Eurasischen Wirtschaftsunion registrierte Deklaration gilt für die gesamte Wirtschaftsunion. Nach dem Beschluss des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands vom 31. Juli 2020 N 478 sind die akkreditierten Zertifizierungsstellen ab 01.01.2021 nicht mehr berechtigt die EAC Deklarationen in das einheitliche Register der Eurasischen Wirtschaftsunion einzutragen.
Das Vorliegen einer in dem einheitlichen Register der Eurasischen Wirtschaftsunion eingetragenen Deklaration ist die Pflichtvoraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten auf den Markt von Russland, Belarus, Kirgisistan, Kasachstan und Armenien für die nach den Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion Deklarierungspflicht besteht.
Rechtslage
Die rechtliche Grundlage für die EAC Deklarierung bilden folgende Vereinbarungen:
- der Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 319 vom 18.06.2010
- die Übereinkommen der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 18.11.2010
- und der Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011
Infolge der Harmonisierung der nationalen Sicherheitsstandards wurden die bisherigen nationalen Regeln der technischen Regulierung sowie russische GOST und TR Zertifizierung schrittweise außer Kraft gesetzt und durch die neuen Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion - TR ZU in jedem Branchenbereich ersetzt. Dadurch wurde in der Eurasischen Wirtschaftsunion die neue EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung als eine einfachere und günstigere Art der Konformitätsbewertung eingeführt.
Anwendungsbereich
Die deklarierungspflichtigen Produkte gemäß dem Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion №620 vom 07.04.2011 sind in der konsolidierten Liste aufgelistet.
Technische Regelwerke TR ZU und TR EAWU
Bis jetzt wurden in der Eurasischen Wirtschaftsunion 48 technische Regelwerke verabschiedet, die bei der EAC Deklarierung herangezogen werden müssen. Mehrere Regelwerke werden derzeit entwickelt oder werden bereits auf der Unionsebene diskutiert.
Im Grunde genommen sind die TR ZU und TR EAWU technische Regelwerke das Gegenstück zu den Europäischen CE-Richtlinien, oder genauer gesagt zu den EU-Verordnungen, wobei TR ZU eine Abkürzung von Technische Regelwerke der Zollunion und TR EAWU eine Abkürzung Technische Regelwerke der Wirtschaftsunion darstellen, ähnlich der Bezeichnung von CE-Richtlinien z.B. Richtlinien 2006/42/EG und 2011/65/EU. Mehr dazu finden in unseren Fachartikeln: "Was ist richtig TR ZU Zertifikat oder EAC Zertifikat?" und "Unterschied zwischen CE und EAC Kennzeichnung".
Die technischen Regelwerke stellen Mindestanforderungen an die Sicherheit von jeweiligen Produkten. Die Konformität der Produkten mit den Regelwerken wird durch EAC Deklaration vom Hersteller oder deren Vertreter erklärt. Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung werden die Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert. Die EAC-Kennzeichnung erklärt, dass das Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen der technischen Regelwerke entspricht. Erst dann kann das Produkt auf den Markt der EAWU zum freien Verkehr gebracht werden.
Das Verfahren der EAC Deklarierung
Eine EAC Deklaration wird durch den inländischen Hersteller, Importeur oder einen bevollmächtigten Vertreter eines ausländischen Herstellers erstellt und in das einheitliche Register eingetragen.
Abhängig vom Zweck der Deklarierung können unterschiedliche Prüfschemas angewendet werden: für Serienproduktion, Vertragsgebundene Chargenlieferung oder Einzellieferung.
Charge (für Chargen Lieferung vorgesehen): Gesamtheit der bestimmten Menge hergestellter Einheiten mit demselben Namen und derselben Bezeichnung, die in der Konformitätsbescheinigung angegeben und zum Verkauf bestimmt sind.
Erzeugniseinheit: Ein einzelnes Stück oder eine bestimmte Menge des Produktes.
Diese und andere Definitionen bezüglich der EAC Konformitätsbewertung sind in GOST 31894-2012 Begriffe und Definitionen im Bereich der Konformitätsbewertung (-bestätigung) zu finden.
Je nach Zertifizierungsverfahren sind die Deklarationen für bis zu 5 Jahre gültig.
Die Registrierung einer EAC Deklaration kann nur von einem im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmen durchgeführt werden, deswegen ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter benötigen, werden wir Ihnen gerne ein passendes Unternehmen anbieten, das diese Funktion übernimmt.
Als Beweis der Konformität mit den Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion bei der Registrierung einer Deklaration können unternehmensinterne Prüfprotokolle sowie auch Prüfprotokolle einer externen akkreditierten Prüfstelle dienen.
Schritte des EAC Deklarierungsverfahrens:
- Schritt: Als erstes müssen Sie definieren, welchen technischen Normen ihr Produkt entsprechen muss
- Schritt: Nun wählen Sie das Schema aus, nach dem das Konformitätsbewertungsverfahren abläuft
- Schritt: Prüfungen werden durchgeführt und ordnungsgemäß protokolliert
- Schritt: Nachdem die Ergebnisse positiv ausgefallen sind, können Sie die notwendigen Unterlagen vorbereiten. Die benötigten Unterlagen sind in den einschlägigen technischen Regelwerken aufgelistet
- Schritt: Eine Deklaration wird ausgestellt
- Schritt: Die Deklaration und die Unterlagen müssen in das einheitliche Register der Eurasischen Wirtschaftsunion eingetragen werden
Schemas der EAC Deklarierung
Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen der EAC Deklarierung - so genannte Schemas. Die Auswahl des Schemas hängt von der Besonderheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Die Schemas der Konformitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG In der Eurasische Wirtschaftsunion dar.
Notwendige Unterlagen
In jedem technischen Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion sind unterschiedliche Anforderungen an die notwendigen Dokumente festgehalten. Typischerweise sind dies:
- Produktbezeichnung
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Zolltarifnummer
- Technischer Pass
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Registrierungsnummer der Zollanmeldung für die Einfuhr von Prüfmustern
- GLN - Global Location Number
- GTIN-Code - Global Trade Item Number
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
Inhalt der EAC Deklaration:
- Adresse und Bezeichnung des Herstellers
- Bezeichnung der deklarierten Produkte
- Zolltarifnummer
- Angewandte Normen der technischen Regulierung
- Daten der Prüfstelle
- Gültigkeitsdauer
- Registrierungsnummer
- Daten der Zertifizierungsstelle
EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion
Neben der EAC Deklarierung existiert auch die EAC Zertifizierung als eine andere Form des offiziellen Nachweises dafür, dass die Produkte den nationalen technischen Vorschriften der teilnehmenden Länder entsprechen.
Das Zertifikat und die Deklaration verfügen über die gleiche Gültigkeit. Die Konformitätspflichtigen Produkte, die im Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion № 620 vom 07.04.2011 aufgelistet sind, müssen deswegen entweder zertifiziert oder deklariert werden.
Unterschiede zwischen EAC Zertifikat und EAC Deklaration
Kriterien | EAC Zertifikat | EAC Deklaration |
---|---|---|
Antragsteller | inländischer Hersteller, Importeur, bevollmächtigte Person | inländischer Hersteller, Importeur, bevollmächtigte Person |
Klassifizierung von Produkten | erfolgt durch die Zertifizierungsstelle | erfolgt durch den Antragsteller selbst |
Konformitätsnachweis | auf Grundlage von Prüfprotokollen von in der EAWU akkreditierten Prüflabor | auf Grundlage von eigenen Beweisen oder auf Grundlage von Prüfprotokollen von in der EAWU akkreditierten Prüflabor |
Qualitätssicherung | umfassende Produktionsaudit durch die Zertifizierungsstelle oder externe ISO 9001 Zertifizierung | Qualitätssicherung erfolgt durch den Antragsteller selbst |
Ausstellung der Konformitätsbescheinigung | Zertifizierungsstelle auf dem amtlichen Vordruck | Antragsteller selbst auf dem normalen Blatt Papier |
Registrierung der Konformitätsbescheinigung | Zertifizierungsstelle | ein inländischer Hersteller, Importeur oder oder Bevollmächtigter Vertreter eines ausländischen Herstellers |
Gültigkeitsdauer | 1 bis 5 Jahren je nach Regelwerk | 1 bis 5 Jahren je nach Regelwerk |
Verantwortung | liegt bei der Zertifizierungsstelle | liegt bei dem Antragsteller |
Überwachung | Inspektionskontrolle durch die Zertifizierungsstelle | - |
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung seiner Produkte auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um somit eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann das Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Kennzeichnungspflicht
Die Produkte, für die eine Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgestellt und registriert wurde, dürfen gemäß der Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom 15. Juli 2011 mit dem Zeichen - EAC (Eurasian Conformity) versehen werden um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion zu bestätigen. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechender Kennzeichnung kann mit Bußgeld und mit einer Beschlagnahme geahndet werden.
Wir empfehlen die Deklarierung von Waren ernst zu nehmen, um mögliche negative Folgen zu vermeiden.
Freiwillige Zertifizierung
Falls Ihre Produkte der Konformitätsbewertung nach EAC Normen nicht unterliegen und Sie eine Bestätigung für die Sicherheit und hohe Qualität Ihrer Produkte brauchen, können wir Ihnen eine freiwillige GOST Zertifizierung für den russischen Markt anbieten.
Gültigkeitsdauer der EAC Deklarierung
Die Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema und der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EAC Deklarierung
Die Dauer und die Kosten der EAC Deklarierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Waren, der notwendigen Laboruntersuchungen und der Komplexität allgemeiner Untersuchungen. Die genauen Bedingungen der Deklarierung werden immer individuell auf Grundlage der jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer Deklaration kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung einer EAC Deklaration erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung eine Kopie ihrer EAC Deklaration per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.