
Die Zertifizierung der Schienenfahrzeuge und Eisenbahnanlagen ist ein Verfahren der Konformitätsbewertung von Produkten und Dienstleistungen, die im Bereich des Schienenverkehrs in Russland und der Eurasischen Wirtschaftsunion eingesetzt werden.
Das Verfahren soll die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften gewährleisten, die die Sicherheit von Passagieren und Fracht betreffen.
Für die Zertifizierung im Bereich des Eisenbahnverkehrs in Russland sind unabhängige, von der Bundesanstalt für Eisenbahn- und Schienenverkehrsaufsicht (Roszheldor) akkreditierte Prüfstellen zuständig. Die Prüfstellen prüfen bei ihrer Zertifizierung mithilfe von Labortests und Expertengutachten, ob die Produkte den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entsprechen.
Auf Grundlage dieser Überprüfung kann die Eisenbahn- und Schienenverkehrsaufsicht eine Konformitätserklärung oder ein Zertifikat ausstellen.
Rechtslage
Seit dem 2. August 2014 sind drei neue technischen Vorschriften der Wirtschaftsunion in Kraft getreten:
- TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit der Schienenfahrzeuge
- TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit der Hochgeschwindigkeitszüge
- TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur
Mit der Einführung der neuen technischen Regelwerke wurde ein einheitliches System der technischen Regulierung: EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung in der Wirtschaftsunion für Schienenfahrzeuge und Eisenbahnanlagen eingeführt.
Anwendungsbereich
Die neue technische Vorschriften legen Anforderungen an Schienenfahrzeuge und die Eisenbahninfrastruktur fest, um Leben, Gesundheit, Umwelt, Eigentum und die Fracht zu schützen. Dazu gehören:
- Strahlenschutz
- Biologische Sicherheit
- Explosionsschutz
- Mechanische Sicherheit
- Brandschutz
- Thermische Sicherheit
- Chemische Sicherheit
- Elektrische Sicherheit
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Einheitlichkeit der Messungen
Diese Punkte schließen in jedem der 3 technischen Regelwerke eine Liste von Produkten ein, die der Konformitätsbewertung in Form der Zertifizierung oder in Form der Konformitätserklärung unterliegen.
Die Verwendung von Produkten im Bereich des Schienenverkehrs ohne entsprechende Zertifizierung oder Deklarierung ist bei der Russischen Eisenbahn, Belarussischen Eisenbahn oder Kasachischen Eisenbahn nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Produkteigenschaften, angewendeten technischen Regelwerk oder Zertifizierungsschema: für die Serienfertigung, Einzelfertigung oder Einzellieferung, sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. In der Regel werden folgende Unterlagen verlangt:
- Produktdokumentation: Zeichnungen, Technisches Datenblatt usw.
- Technischer Pass
- Bedienungsanleitung
- Prüfprotokolle einer akkreditierten Prüfstelle
- Protokolle des Produktionsaudits
Das Verfahren der Konformitätsbewertung
Der Nachweis über die Konformität mit technischen Vorschriften ist im Bereich des Eisenbahnverkehrs obligatorisch. Dies kann in Form einer Konformitätserklärung oder eines Zertifikats erfolgen.
Zertifikat
Das EAC Zertifikat nach dem TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen
Verfahren | Beschreibung |
---|---|
1C | EAC Zertifizierung für Serienproduktion |
2C | EAC Zertifizierung für Serienlieferung |
3C | EAC Zertifizierung für Serienlieferung |
4C | EAC Zertifizierung für Serienlieferung |
5C | EAC Zertifizierung für Serienlieferung |
5C | EAC Zertifizierung für Serienlieferung |
7C | EAC Zertifizierung für Einzelanfertigung |
EAC Deklarierung
EAC Deklarierung nach dem TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen
Verfahren | Beschreibung |
---|---|
1D | EAC Deklarierung für Serienproduktion |
2D | EAC Deklarierung für Serienlieferung |
3D | EAC Deklarierung für Serienlieferung |
4D | EAC Deklareirung für Serienlieferung |
5D | EAC Zertifizierung für Serienproduktion |
Für die Prüfung der Konformität von Produkten mit den technischen Vorschriften der Wirtschaftsunion sind die akkreditierten Prüfstellen zuständig.
Die akkreditierten Prüfstellen führen notwendige Tests und Analysen der Produktunterlagen durch. Danach werden die Test- und Analyseprotokolle an die Zertifizierungsstelle weitergeleitet. Auf Grundlage dieser Protokolle entscheidet die Zertifizierungsstelle, ob ein Zertifikat erteilt oder verweigert wird.
Diese Entscheidung soll spätestens 15 Arbeitstage nach Eingang der Prüfprotokolle erfolgen.
Konformitätserklärung
Bei der Konformitätserklärung soll der Hersteller eigene Nachweise über die Einhaltung der technischen Vorschriften, einschließlich der technischen Dokumentation und Prüfprotokolle einer akkreditierten Prüfstelle vorlegen.
Produktionsaudit
Bei der Zertifizierung oder Deklarierung der Konformität mit den technischen Regelwerken ist, wenn von den Produkten eine erhöhte Gefahr ausgeht, auch ein Produktionsaudit notwendig.
Das Produktionsaudit erfolgt in Form von regelmäßigen und außerplanmäßigen Überprüfungen, mit dem Ziel die Produktionsbedingungen zu kontrollieren.
Die Zertifizierungsstelle stellt nach der Analyse der erforderlichen Unterlagen und der Ergebnisse des Produktionsaudits ein Zertifikat oder eine Deklaration aus, oder lehnt sie ab. Danach wird die Konformitätsbescheinigung in das einheitliche Register eingetragen.
Konformitätsbescheinigungen sind ab dem Tag der Eintragung in das Register für maximal 5 Jahre gültig.
Die Konformitätsbewertung von Schienenfahrzeugen und Eisenbahnanlagen darf nur von einem im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmen beantragt werden, deswegen ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der Wirtschaftsunion erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter brauchen, werden wir Ihnen gerne ein passendes Unternehmen anbieten.
EAC Kennzeichnung im Bereich Schienenverkehr
Schienenfahrzeuge deren Komponente und Eisenbahnanlagen sollen klar mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden, die in der Bedienungsanleitung wiederholt werden müssen.
Das EAC Zeichen muss auf das Produkt sowie auf die beigefügte Bedienungsanleitung angebracht werden und während der gesamten Lebensdauer des Produktes eine leichte Lesbarkeit ermöglichen.
Die Bedienungsanleitung muss neben dem EAC Zeichen die Registrierungsnummer der Konformitätsbescheinigung, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer beinhalten.
Das Produkt selbst soll mit folgenden Angaben markiert werden:
- Das EAC Zeichen
- Name des Herstellers
- Produktbezeichnung
- Herstellungsdatum
Produkte im Bereich des Schienenverkehrs ohne entsprechende Kennzeichnung sind nicht zur Verwendung auf dem Gebiet der Wirtschaftsunion zugelassen.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von Schienenfahrzeugen und Eisenbahnanlagen auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Dauer und Kosten der Konformitätsbewertung von Schienenfahrzeugen und Eisenbahnanlagen
Die Beantragung einer Konformitätsbewertung von Schienenfahrzeugen und Eisenbahnanlagen ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren, wie z.B.: Art der Ausrüstung und der Komplexität der Laboruntersuchungen ab.
Die Beantragung eines Zertifikats kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Detaillierte Informationen über unsere Preise und Zertifikate finden Sie hier.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie Ihrer Bescheinigung per E-Mail. In nur wenigen Tagen werden Ihnen das Original bzw. die beglaubigten Kopien per Post zugestellt.
Unser Angebot
Unsere Exportberater verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Zertifizierung von Schienenfahrzeugen und Eisenbahnanlagen. Wir bieten ein umfassendes Dienstleistungspaket an, welches die Anfertigung aller notwendigen Dokumente umfasst. Wir leisten Ihnen Hilfe beim Erwerb notwendiger Zertifikate und Erlaubnisse.
Wir bieten:
- Beratung zu allen Fragen über die Einfuhr
- Ausfertigung der Konformitätszertifikate
- Bereitstellen eines bevollmächtigten Vertreters
- Ausfertigung aller notwendigen Dokumente
- Übersetzen von Unterlagen ins Russische (Etiketten, Produktbeschreibungen etc.)
- Ausfertigung der Außenhandelsverträge
- Lieferung an jeden beliebigen Ort der Welt