Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in Deutschland ausgestellte Dokumente an.
Deutschland ist dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung von Urkunden am 15. Dezember 1965 beigetreten; das Übereinkommen ist am 13. Februar 1966 in Kraft getreten.
Die Apostille ist eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und der Befugnis einer offiziellen Urkunde, wie sie im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 festgelegt ist.
In Deutschland ausgestellte Dokumente, die gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961mit einer Apostille beglaubigt wurden, werden in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und erfordern keine andere Form der Beglaubigung, wie z. B. eine konsularische Legalisation, was die Kosten und den Zeitaufwand für die Beglaubigung von Dokumenten erheblich reduziert. Bis heute sind mehr als 120 Staaten der Konvention beigetreten.
Für die Verwendung der Dokumente in manchen Ländern ist die Apostille nicht ausreichend, da sie dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind. Bei anderen Ländern gibt es Sonderregelungen, da Deutschland Einspruch gegen Ihren Beitritt eingelegt hat (z.B. Aserbaidschan, Kirgisistan, Moldau und Usbekistan). In beiden Fällen ist in der Regel eine konsularische Legalisation der Dokumente nötig. Auch diesen Service bietet Schmidt & Schmidt an.
Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden in Deutschland
In Deutschland sind unterschiedliche Behörden für die Erteilung der Apostille zuständig, je nachdem, von welcher Behörde die Bescheinigung ausgestellt wurde. Für Urkunden des Bundes ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. Eine Ausnahme bilden Urkunden, die vom Bundespatentgericht oder vom Deutschen Patentamt ausgestellt wurden und für die der Präsident des Deutschen Patentamts zuständig ist. Bei Urkunden der Länder sind die Verantwortlichkeiten je nach Land unterschiedlich geregelt.
Urkunden des Bundes:
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten;
- Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patent- und Markenamts wird die Apostille von der Präsidentin/ dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts erteilt.
Urkunden der deutschen Bundesländer:
In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. In der Regel sind zuständig für:- Urkunden der Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):
- Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
- in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten;
- in Niedersachsen: Polizeidirektionen;
- in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern;
- in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig;
- in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;
- in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar.
- Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare: Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land- (Amts-)gerichtspräsidenten.
- Urkunden anderer Gerichte (ausschließlich der ordentlichen Gerichte):
- Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres;
- Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
- Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz;
- Land- (Amts-)gerichtspräsidenten.
Die Apostille in Deutschland ist ein viereckiger Stempel in deutscher Sprache mit der obligatorischen Überschrift "Apostille" und einem Hinweis auf das Haager Übereinkommen von 1961 in französischer Sprache (Convention de La Haye du 5 octobre 1961).
Typen von Dokumenten
Kann mit einer Apostille beglaubigt werden | Kann nicht durch eine Apostille beglaubigt werden |
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Besonderheiten der Apostille in Deutschland und Anforderungen an Dokumenten
In Deutschland liegt die Befugnis zur Beglaubigung von Dokumenten mit einer Apostille bei den Landgerichten und einer Reihe von Bundesministerien und -Behörden. Dies hängt von der Art des Dokuments und davon ab, wo es ausgestellt wurde. Außerdem kann das Apostille-Verfahren variieren und aus mehreren Schritten bestehen. Daher kann es sehr lange dauern, bis ein Dokument aus Deutschland apostilliert wird.
In Deutschland dürfen nur Originaldokumente apostilliert werden. Gleichzeitig muss die Bescheinigung selbst in gutem Zustand sein, und alle darauf befindlichen Siegel und Unterschriften müssen klar und deutlich lesbar sein.
Das zu apostillierende Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein.
Legalisation deutscher Bildungsnachweisen zur Verwendung im Ausland
In Deutschland ausgestellte Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate sind im Ausland nicht rechtsverbindlich. Daher kann eine Apostille erforderlich sein, wenn Sie sich für einen Master- oder Postgraduiertenstudiengang bewerben.
In Deutschland gibt es mehrere Organisationen, die für die Anbringung der Apostille auf Bildungsdokumenten zuständig sind. Die Befugnis zur Anbringung der Apostille ist je nach Bundesland, in dem die Universität ihren Sitz hat, unterschiedlich.
Die Behörden jedes Bundeslandes in Deutschland formulieren ihre eigenen Regeln für die Beglaubigung von Bildungsnachweisen. In einigen Bundesländern kann das Originaldokument direkt mit der Apostille beglaubigt werden, in anderen muss das Originaldokument zuvor von bestimmten staatlichen Behörden beglaubigt werden. Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich und hängen vom jeweiligen Verfahren ab. Wenn eine Vorbeglaubigung des Bildungsnachweises erforderlich ist, verlängert sich die Legalisierungszeit.
Anerkennung der Echtheit öffentlicher Urkunden innerhalb der EU
Bilaterale völkerrechtliche Verträge
Mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz hat Deutschland bilaterale Abkommen geschlossen, aufgrund derer bestimmte Dokumente von jeglicher Beglaubigung befreit sind, sofern sie von den zuständigen Verwaltungsbehörden mit deren Siegel versehen sind.
Mehrsprachige Urkunden (nach CIEC–Übereinkommen)
Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die von einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission (CIEC–Übereinkommen) für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, sind in Deutschland von jeder Förmlichkeit befreit.
Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) sind:
- Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien und Türkei.
Vertragsstaaten des Münchener CIEC-Übereinkommens vom 05.09.1980 (Ausstellung mehrsprachiger Ehefähigkeitszeugnisse) sind:
- Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien und Türkei.
Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016
Darüber hinaus vereinfacht die Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden, die in einem EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden müssen und die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt worden sind und befreit dadurche die öffentlichen Urkunden von der Bestätigung der Echtheit mit der Apostille mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Bürger zu senken.
Konsularische Legalisation von Dokumenten aus Deutschland
Im Falle eines Dokuments, das in einem Land verwendet werden soll, das das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, wie Kanada, China, die Vereinigten Arabischen Emirate oder andere nicht aufgeführte Länder, muss die Bescheinigung konsularisch legalisiert werden. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier.
Die konsularische Legalisation ist ein Verfahren zur Anerkennung der Rechtmäßigkeit von Dokumenten, das mehrstufig, länger und kostspieliger ist als die Beglaubigung mit Apostille.Die konsularische Legalisation ist ein zeit- und kostenaufwändigeres Verfahren als die Apostille, bei der die Bescheinigung mehrere Vorbeglaubigungsverfahren durchläuft und anschließend im Konsulat des Ziellandes in Deutschland beglaubigt wird. Oft muss das Dokument von einem beglaubigten Übersetzer in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden.
Es ist zu beachten, dass die Bescheinigung nur in dem Land gültig ist, dessen Konsulatszeichen es trägt, und nicht in anderen Ländern verwendet werden kann.
Die Dauer der konsularischen Legalisation eines Dokuments ist im Allgemeinen nicht begrenzt, aber die Gültigkeit die Bescheinigung selbst kann eingeschränkt werden.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Die Gemeinsamkeit zwischen Apostille und konsularischer Legalisation besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Sie weisen allerdings viele Unterschiede auf.
Apostille | Konsularische Legalisation | |
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Nutzung | Kann nur zwischen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung von Dokumenten beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen einen Einspruch eingelegt hat. |
Schwierigkeiten bei der Erlangung | Gemäßigt. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde. | Hoch. Für die konsularische Legalisation müssen Sie sich an verschiedene Behörden und Konsulate des Landes wenden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. |
Vorbeglaubigung | Nicht notwendig. | Eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde ist erforderlich. |
Legalisation beim Konsulat des Ziellandes | Sie brauchen sich nicht an das Konsulat des Ziellandes zu wenden. | Der letzte Schritt der Legalisierung findet im Konsulat des Bestimmungslandes statt, in der Regel im Ausstellungsland. |
Apostille und konsularische Legalisation in allen Bundesländern
Wir bieten Dienstleistungen im Bereich der Apostille und konsularischen Legalisation von Urkunden sowie der Urkundenbeschaffung in allen 16 Bundesländern an.
In jedem Bundesland hat das Verfahren seine eigenen Besonderheiten. Je nach Art des Dokuments und der ausstellenden Behörde sind unterschiedliche staatliche Stellen berechtigt, eine Apostille anzubringen.
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen
Beschaffung von Urkunden aus Deutschland
Häufig gehen wichtige Dokumente verloren oder werden beschädigt, oder es müssen aktuelle Kopien der Dokumente beschafft werden. In diesem Fall ist es erforderlich, ein Duplikat der Dokumente anzufordern. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Personen, die Deutschland verlassen haben, bei diesem Verfahren auf Schwierigkeiten stoßen. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Ihre Dokumente in Deutschland aus der Ferne zu beantragen, und wir können den Versand Ihrer Dokumente per Kurier in die ganze Welt veranlassen.
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus Deutschland
Kopien und Abschriften von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland in eine beliebige Sprache übersetzt werden oder die Übersetzung kann im Bestimmungsland erfolgen. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden mit weiterer Beglaubigung an. Die Kosten für die Arbeit werden nach dem Umfang des jeweiligen Dokuments berechnet.
Wird die Übersetzung mit einer Apostille beglaubigt?
Jedes ausländische Dokument, das in einem Land ausgestellt wurde und in einem anderen Land verwendet werden soll, muss legalisiert werden. Es ist wichtig, daran zu denken, dass eine in Deutschland angefertigte Übersetzung eines bereits apostillierten Dokuments weiterhin den Status eines ausländischen Dokuments hat, für das eine Apostille erforderlich ist. Daher akzeptieren viele Behörden keine beglaubigten Übersetzungen aus Deutschland. Um dies zu vermeiden, sollten die Übersetzungen in dem Land angefertigt werden, in dem das Dokument verwendet werden soll.