
Schmidt & Schmidt bietet die Apostille und die konsularische Legalisation von Urkunden aus Kirgisistan an.
Kirgisistan – auch bekannt als Kirgistan oder Kirgisien – hat am 15. November 2010 den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erklärt. Das Übereinkommen trat für Kirgisistan am 31. Juli 2011 in Kraft.
Allerdings haben einige Vertragsstaaten, darunter Österreich und Griechenland, gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Abkommens fristgerecht Einspruch gegen den Beitritt eingelegt. In diesen Ländern wird die Apostille aus Kirgisistan daher nicht anerkannt.

Zuständige Behörden für die Apostille
- Ministerium für Justiz
- Innenministerium
- Staatsanwaltschaft
- Staatsdienst für nationale Sicherheit
- Finanzpolizei
- Gericht
Das Legalisationsverfahren in Kirgisistan besteht aus der Überprüfung der Herkunft und der Authenzität der Urkunde. Im Verfahrensabschluss wird auf die Urkunde ein spezieller Stempel gestellt, mit anderen Worten – die Apostille. Üblicherweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite einer Urkunde oder auf einem einzelnen Papier, danach werden die Unterlagen zusammengeheftet.
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde. Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Folgende Dokumente können legalisiert werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelsregisterauszüge
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Legalisiert werden darf ausschließlich ein Originaldokument oder eine notarielle Kopie. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Ausnahmen von der konsularischen Legalisation
Nach Art. 13 des Übereinkommens über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen (auch Minsker Übereinkommen genannt), das im Hoheitsgebiet der Unterzeichnerländer gilt, bedürfen Dokumente der Teilnehmerländer keiner konsularischen Legalisation.
Zu den am Übereinkommen teilnehmenden Ländern gehören: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und die Ukraine.
Kirgisistan ist seit 1994 Vertragspartei des Minsker Übereinkommens. Für diese Staaten ist die konsularische Legalisation von in Kirgisistan ausgestellten Dokumenten durch Anbringen einer Apostille nicht erforderlich.
Für die Verwendung von in Kirgisistan im Hoheitsgebiet der oben genannten Länder ausgestellten Dokumenten muss eine notariell beglaubigte Übersetzung angefertigt werden.
Konsularische Legalisierung in Kirgisistan
Wenn ein Dokument in einem Land verwendet werden soll, das das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, oder in anderen Ländern (einschließlich Griechenland oder Österreich), muss das Dokument einer konsularischen Legalisierung unterzogen werden. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier.
Die konsularische Legalisierung ist ein zeitaufwändigerer und kostspieligerer Prozess als die Apostillierung. Das Verfahren zur Legalisierung von in Kirgisistan ausgestellten Dokumenten sieht wie folgt aus:
- Beglaubigung einer Kopie des Dokuments bei einem Notar.
- Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Stempels des Notars im Justizministerium.
- Beglaubigung des Dokuments in der Konsularabteilung des Außenministeriums von Kirgisistan.
- Übersetzung des Dokuments in die entsprechende Sprache.
- Legalisierung des Dokuments in der Konsularabteilung der Botschaft (oder des Konsulats) des jeweiligen Landes in Kirgisistan.
Es ist zu beachten, dass das Dokument nur in dem Land Rechtskraft besitzt, dessen Konsularstempel darauf angebracht ist, und nicht in anderen Ländern verwendet werden kann.
Im Gegensatz zur Apostillierung kann die konsularische Legalisierung nicht nur für offizielle und notarielle Dokumente durchgeführt werden, sondern auch für kommerziellen Dokumente, sofern diese bei der Handelskammer beglaubigt wurden.
Die Gültigkeit der konsularischen Legalisierung ist in der Regel unbegrenzt, es können jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Gültigkeit der zugrunde liegenden Dokumente bestehen.
Beschaffung von Dokumenten in Kirgisistan
Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen, beschädigt werden oder aktuelle Kopien benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beschaffen. Besonders für Personen, die Kirgisistan verlassen haben, kann dieser Vorgang mit Schwierigkeiten verbunden sein. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Kirgisistan ferngesteuert zu beschaffen, und wir können eine Kurierlieferung der Dokumente an jeden Ort der Welt arrangieren.
Notarielle Übersetzung von Dokumenten aus Kirgisistan
Kopien und Duplikate von Personenstandsdokumenten können von einem vereidigten Übersetzer in Kirgisistan in jede Sprache übersetzt werden, oder die Übersetzung kann im Zielland erfolgen. Wir bieten notarielle Übersetzungsdienste für Personenstandsdokumente mit anschließender Beglaubigung an. Die Kosten werden auf Basis des Umfangs des jeweiligen Dokuments berechnet.