Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 033/2013 Über die Sicherheit von Milch und Milchprodukten enthält verbindliche einheitliche Sicherheitsanforderungen an Milch und Milchprodukte und den damit verbundenen Prozessen der Herstellung, Lagerung, Entsorgung, des Transportes und Vertriebes beim auf den Markt bringen des Gebietes der EAWU zum Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch und Tier, der Umwelt und vor irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher.
Das Technische Regelwerk TR ZU 033/2013 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Milch und Milchprodukte auf Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch einen freien Warenverkehr gewährleisten.
Verabschiedet am 09. Oktober 2013
In Kraft getreten am 01. Mai 2014
Milch und Milchprodukte dürfen erst dann auf den Markt der EAWU gelangen, wenn diese den Anforderungen dieses und anderer Technischen Regelwerke der EAWU entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, und die Konformität der Milch und Milcherzeugnisse bestätigt wurde.
Anwendungsbereich des TR ZU 033/2013
Das Technische Regelwerk TR ZU 033/2013 gilt für Milch und Milchprodukte, welche auf dem Gebiet der EAWU in Verkehr gebracht werden und für den Verzehr bestimmt sind, darunter:
- Rohmilch – als Rohstoff, Magermilch (roh und wärmebehandelt) – als Rohstoff, Rahm (roh und wärmebehandelt) – als Rohstoff
- Milcherzeugnisse, darunter auch:
- Milchprodukte
- Milchproduktkomponente
- Milchhaltige Produkte
- Nebenprodukte der Milchverarbeitung
- Kindernahrung auf Milchbasis für Kleinkinder (0 bis 3 Jahre), Kinder im Vorschulalter (3 bis 6 Jahre), Kinder im Schulalter (6 Jahre und älter) aus angepasster/teilweise angepasster Erst- oder (auch trockener) Folgemilch oder trockenen Sauermilchmischungen; Milchgetränke (auch trockene) für Kleinkinder; fertiger Milchbrei und trockener Milchbrei für Kleinkinder, welcher durch Zuführen von Trinkwasser zubereitet werden kann
- Funktionskomponenten, die für die Herstellung von Milchverarbeitungsprodukten erforderlich sind
TR ZU 033/2013 gilt nicht für:
Das Technische Regelwerk TR ZU 033/2013 findet keine Anwendung auf:
- Produkte, welche auf Basis von Milch und Milchprodukten hergestellt wurden und zum Einsatz in Spezialnahrung vorgesehen sind (Ausgenommen Milch und Milcherzeugnisse für Kindernahrung)
- Kulinarische- und Konditoreiwaren, Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Tierfutter, Non-Food-Produkte, welche auf Basis von Milch oder Milcherzeugnissen hergestellt wurden
- Milch und Milchprodukte sowie den damit verbundenen Prozessen der Herstellung, Lagerung, des Transportes und Vertriebes, welche von Privatpersonen oder Privatbauernhöfen hergestellt wurden, ausschließlich für den privaten Ge- und Verbrauch vorgesehen sind und somit nicht für den Vertrieb auf dem Markt der EAWU bestimmt sind.
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 033/2013 erfolgt in Form von:
- EAC Deklarierung
- Staatlicher Registrierung von Kindernahrung gem. den Anforderungen des TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit
- Staatlicher Registrierung bei Milchprodukten einer neuen Art gem. den Anforderungen des TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit
- Tiersanitärer Untersuchung von Rohmilch, roher Magermilch und rohen Rahms, welche an Unternehmen zur Weiterverarbeitung zugeliefert werden
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen für Milch und Milchprodukte müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion gedruckt werde. Die begleitenden Unterlagen enthalten:
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Technische Dokumentation
- Kopie des Konformitätszertifikats
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
- Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 033/2013 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Zeichen gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist auf jede Verpackung der Milch und Milcherzeugnisse anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während der gesamten Mindesthaltbarkeit problemlos erkennbar und lesbar ist. Im Falle des Transportes der Milch oder Milchproduktion in speziellen Tanks, ist die Kennzeichnung ausschließlich in den Begleitpapieren gestattet.
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der EAC Deklaration für Serienproduktionen von Milch und Milchprodukten beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 033/2013 Über die Sicherheit von Milch und Milchprodukten in Russisch