Das technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit legt verbindliche Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, einschließlich der Herstellung, Markierung, dem Vertrieb, der Beförderung, Lagerung, Entsorgung und den Anforderungen an bestimmte Arten von Lebensmitteln im Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion fest.
Ziel des technischen Regelwerks ist der Schutz des menschlichen Lebens, der Gesundheit und der Umwelt, sowie die Vorbeugung von Täuschung des Käufers durch irreführende Informationen.
Gemäß dem technischen Regelwerk TR ZU 021/2011 müssen Lebensmittel während der Mindesthaltbarkeitszeiten bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sein. Die entsprechenden Grenzwerte von Lebensmitteln sind in den Anhängen zum technischen Regelwerk festgelegt.
Krankheitserreger und deren Giftstoffe, welche die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden könnten, sind in Lebensmitteln unzulässig.
Die Einhaltung der Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 021/2011 ist eine Voraussetzung für die Einfuhr und den Verkauf von Waren innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Lebensmittel, die nicht den Anforderungen dieses Technischen Regelwerks entsprechen, einschließlich der Lebensmittel mit überschrittener Mindesthaltbarkeitsdauer, müssen selbständig durch den Besitzer oder auf Anordnung der zuständigen Überwachungsbehörden aus dem Verkehr gezogen werden.
Verabschiedet am 9. Dezember 2011
In Kraft getreten am 25. Juni 2013
Bis zum 15. Februar 2015 war es möglich die Produkte in Verkehr zu bringen, deren Konformität im Einklang mit den nationalen Normen der technischen Regulierung der Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt wurde mit z.B. GOST Zertifikat, falls die Konformitätsnachweise vor dem Inkrafttreten des Technischen Regelwerks TR ZU 021/2011 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum können nur nach TR ZU 021/2011 deklarierte Produkte, die mit dem EAC Konformitätszeichen markiert sind, in Verkehr gebracht werden.
Anwendungsbereich von TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit
Das technisches Regelwerk TR ZU 021/2011 erstreckt sich auf:
- Lebensmittel
- Prozesse der Produktion, Lagerung, Transport, Vertrieb und Entsorgung von Lebensmittel
Von TR ZU 021/2011 sind nicht betroffen
Das Technisches Regelwerk TR ZU 021/2011 gilt nicht für Lebensmittel, die von privaten Personen zu Hause oder in privaten Betrieben hergestellt wurde. Des Weiteren findet es keine Anwendung auf Herstellungsverfahren, die Lagerung, Beförderung und Entsorgung von Lebensmitteln, die lediglich für den persönlichen Gebrauch und nicht für den freien Verkehr bestimmt sind.
Konformitätsbewertung
Für die Lebensmittel selbst sowie für deren Herstellung, Vertrieb, Transport, Lagerung und Entsorgung sind mehrere Formen der Konformitätsbewertung vorgesehen:
- EAC Deklarierung von Lebensmitteln
- Staatliche Registrierung von spezialisierten Lebensmittel
- Staatliche Registrierung neuer Arten von Lebensmittel
- Veterinär- und Hygienekontrolle
Der EAC Deklarierung über die Konformität mit dem Technischen Regelwerk TR ZU 021/2011 unterliegen:
- Unverarbeitete Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Spezialisierte Lebensmittel
- Essig
Die EAC Deklarierung von Lebensmittel erfolgt auf Wahl des Antragstellers nach einem der drei Verfahren: für die Chargen Lieferung, für die Einzellieferung und für die Serienproduktion.
Die Gültigkeit der EAC Deklaration wird vom Antragsteller festgelegt, sofern im Technischen Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion für bestimmte Arten von Lebensmittel nichts anderes bestimmt ist.
Die Konformitätsbewertung in Form der EAC Zertifizierung ist für Lebensmittel nicht vorgesehen.
Staatliche Registrierung
Der staatlichen Registrierung von spezialisierten Lebensmitteln unterliegen folgenden Produkte:
- Lebensmittel für Kindernahrung, einschließlich Wasser
- Produkte für diätisch-therapeutische und diätisch-vorbeugende Ernährung
- Mineralwasser mit einem Mineralgehalt von mehr als 1 mg / dm3
- Lebensmittel für Sportler, schwangere und stillende Frauen
- Biologisch aktive Zusatzstoffe
- Neue Arten von Lebensmitteln
Außerdem unterliegen der staatlichen Registrierung Herstellungsanlagen, welche Produkte tierischen Ursprungs verarbeiten. Hierunter fallen Anlagen zur:
- Schlachtung von Tieren und Geflügel
- Verarbeitung von Tier- und Geflügelfleisch
- Entnahme von Rohmilch, rohem Milchrahm und deren Verarbeitung
- Herstellung von Milchprodukten
- Erzeugung und Verarbeitung von Eiern
- Erzeugung und Verarbeitung von Aquakulturen
Die staatliche Registrierung von Lebensmittelprodukten erfolgt durch die vom Mitgliedsstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion zugelassene Einrichtung.
Informationen über die staatliche Registrierung der Lebensmittel werden in einem einheitlichen Register gespeichert. Für die Führung und Verwaltung dieser Datenbank sind in der Eurasischen Wirtschaftsunion die Aufsichtsbehörden im Bereich der Lebensmittelsicherheit zuständig.
Veterinär- und Hygienekontrolle
Vor dem im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion – EAWU zollrechtlich freien Inverkehrbringen unverarbeiteter Lebensmittel tierischen Ursprungs, unterliegen diese der Veterinär- und Hygienekontrolle.
Verarbeitete Lebensmittel tierischen Ursprungs unterliegen dagegen keiner Veterinär- und Hygienekontrolle.
Die Veterinär- und Hygienekontrolle und die Ausfertigung der Ergebnisse erfolgt in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion und dem Übereinkommen der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion über Veterinär- und Hygienemaßnahmen.
Daten über die staatliche Registrierung von Betriebsobjekten werden in das einheitliche Register in das Register der Produktionsanlagen für die Herstellung von Lebensmitteln eingetragen.
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 021/2011 deklarierten Produkte müssen mit dem EAC Kennzeichen gekennzeichnet werden.
Detaillierte Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung sind im TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung festgelegt.
Bei unverpackten Lebensmitteln muss die EAC Kennzeichnung auf den Versandpapieren angebracht werden.
Im Umlauf befindliche Lebensmittel, einschließlich Rohstoffe für die Nahrungsmittelindustrie, müssen entsprechende Begleitpapiere haben, die die Rückverfolgbarkeit des Produkts gewährleisten.
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der Deklaration für Serienproduktionen von Lebensmittel beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit in Russisch