Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstung zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und zur Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher.
Unter der Sicherheit persönlicher Schutzausrüstungen versteht man hierbei das Ausbleiben von unzulässigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, welche auf den Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen, einschließlich der hierfür verwendeten Materialien, zurückzuführen sind.
Des Weiteren fällt hierunter der Schutz vor schädlichen Einwirkungen, wie beispielsweise:
- Mechanische Einwirkungen und allgemeine industrielle Verschmutzungen
- Schädliche chemische Einwirkungen
- Ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
- Einwirkungen erhöhter oder verringerter Temperatur
- Einwirkungen elektrischen Stroms, elektrischer oder elektromagnetischer Felder
- Einwirkungen biologischen Ursprungs (Mikroorganismen, Insekten)
- Verringerte Sichtverhältnisse
Das Technische Regelwerk TR ZU 019/2011 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch einen freien Warenverkehr gewährleisten.
Den technischen Vorschriften des TR ZU 019/2011 entsprechend, müssen persönliche Schutzausrüstungen so konstruiert und hergestellt werden, dass bei ihrer bestimmungsgemäßen Anwendung und der vorgesehenen Anforderungserfüllung diese stets folgende Eigenschaften gewährleisten:
- Gewährleistung des erforderlichen Niveaus des Lebens- und Gesundheitsschutzes vor schädlichen Faktoren
- Ausbleiben unzulässiger Risiken, welche zu Situationen führen könnten, die Gefahren hervorrufen
- Sicherung des erforderlichen Niveau des Lebens- und Gesundheitsschutzes vor Gefahren, die bei der Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen entstehen können.
Anforderungen zur Entwicklung, Herstellung, Anwendung, Aufbewahrung, Transport, Vertrieb und Entsorgung der persönlichen Schutzausrüstung, werden von dem Regelwerk nicht vorgegeben. Diese unterliegen der Gesetzgebungszuständigkeit der Mitgliedsstaaten.
Verabschiedet am 09. Dezember 2011
In Kraft getreten am 01. Juni 2012
Persönliche Schutzausrüstungen dürfen erst dann auf den Markt der EAWU, wenn diese den Anforderungen dieses und anderer Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind und die Konformität der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt wurde.
Das TR ZU 019/2011 stellt das Gegenstück zur Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit dar.
Anwendungsbereich des TR ZU 019/2011
Das Technische Regelwerk TR ZU 019/2011 gilt für jede Art der persönlichen Schutzausrüstung unabhängig von deren Herkunft.
Unter den Anwendungsbereich des TR ZU 019/2011 fallen:
- Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Mechanischen Einwirkungen und allgemeinen industriellen Verschmutzungen
- Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor schädliche chemische Einwirkungen
- Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
- Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Einwirkungen erhöhter oder verringerter Temperatur
- Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Einwirkungen elektrischen Stroms, elektrischer oder elektromagnetischer Felder
- Spezielle Kleidung zur besseren Sichtbarkeit
- Mittel des komplexen individuellen Schutzes
- Mittel des individuellen Schutzes der Haut
Das Technische Regelwerk TR ZU 019/2011 findet keine Anwendung für:
- Mittel persönlicher Schutzausrüstungen, welche bei sportlichen Wettkämpfen verwendet werden
- Speziell für Feuerwehr und Katastrophenschutz entwickelte persönliche Schutzausrüstungen
- Speziell für die Luft- und Raumfahrt, sowie für Unterwasserarbeiten entwickelte persönliche Schutzausrüstungen
- Speziell für medizinische Ziele und Mikrobiologie entwickelte persönliche Schutzausrüstungen
- Mittel persönlicher Schutzausrüstungen, welche ausschließlich als Muster für Messen vorgesehen sind
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung erfolgt in folgenden Formen:
Bei der Konformitätsbewertung werden die jeweiligen Mittel der persönlichen Schutzausrüstung abhängig vom Grad der Gefahr für den Benutzer folgendermaßen klassifiziert:
- Gefahrenklasse 1 – Einfach konstruierte Mittel der persönlichen Schutzausrüstung, welche unter Bedingungen mit geringem Risiko der Schadensverursachung verbunden sind. Diese unterliegen der Deklarierung.
- Gefahrenklasse 2 – Komplex konstruierte Mittel der persönlichen Schutzausrüstung, welche vor Tod und vor Gefahren schützen, welche zu irreversiblen Gesundheitsschäden des Verwenders führen können. Diese unterliegend der obligatorischen Zertifizierung.
Die EAC Konformitätsbewertung von persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt nach einem der drei Verfahren, nach Wahl des Antragstellers: für die Chargen Lieferung, für die Einzellieferung und für die Serienproduktion.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen für persönliche Schutzausrüstungen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion gedruckt werde. Die begleitenden Unterlagen enthalten:
- Bedienungsanleitung
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Kopie des Konformitätszertifikats
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
- Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 019/2011 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Kennzeichen markiert werden. Das Kennzeichen ist sowohl unmittelbar auf dem Mittel der persönlichen Schutzausrüstung oder auf dem schwer abzutrennenden Etikett, als auch auf der Verpackung und der Gebrauchsanweisung anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung auf der persönlichen Schutzausrüstung so angebracht werden, sodass diese während des gesamten Gebrauchszyklus problemlos erkennbar und lesbar ist.
Bei Schutzausrüstungen, die aus mehreren Teilen besteht, ist jedes Einzelteil zu kennzeichnen.
Geltungsdauer des EAC Zertifikates
Die Gültigkeit des EAC Zertifikats für Serienanfertigung persönlicher Schutzausrüstung beträgt bis zu 5 Jahren.
Text von TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung in Russisch