Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen, setzt Anforderungen für Spielzeuge betreffend des Lebens und der Gesundheit von Kinder und deren Betreuer, sowie des Schutzes des Verbrauchers vor irreführenden Informationen fest.
Gemäß diesen Anforderungen müssen die Spielzeuge so entworfen und hergestellt werden, dass bei deren Verwendung Risiken für Kinder und deren Betreuer ausgeschlossen bleiben, darunter fallen insbesondere:
- Konstruktionsbedingte Risiken
- Durch Herstellungsstoffe bedingte Risiken
- Verwendungsbedingte Risiken
Die Einhaltung von den Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 008/2011 über die Sicherheit von Spielzeugen in Bezug auf hygienische Eigenschaften, wie Geruch, Geschmack, chemischen Zusammensetzung, Möglichkeit der Freisetzung von flüchtigen Substanzen usw., deren Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen, ist eine der Voraussetzungen für den erfolgreichen Zugang zum russischen und eurasischen Markt.
Verabschiedet am 23. September 2011
In Kraft getreten am 1. Juli 2012
Bis zum 15. Februar 2014 wurde der Umlauf von nach nationalen Normen der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion zertifizierten Spielzeugen zugelassen. Nach dem 15. Februar 2014 setze das technische Regelwerk TR ZU 008/2011 über die Sicherheit von Spielzeugen die nationalen Normen der technischen Regulierung wie GOST oder russische TR Zertifizierung endgültig außer Kraft.