Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion 038/2016 Über die Sicherheit von Attraktionen enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an mobile vorübergehend installierte und feststehende Attraktionen zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachwerten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Sicherheitsanforderungen an Wasserattraktionen und bzgl. Kindern gewidmet.
Das TR EAWU 038/2016 dient auch der Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher (Verwender).
Des Weiteren soll so ein freier Warenverkehr sichergestellt werden.
Verabschiedet am 18. Oktober 2016
In Kraft getreten am 18. Mai 2018
Anwendungsbereich des TR EAWU 038/2016
Das Technische Regelwerk TR EAWU 038/2016 gilt für folgende Attraktionen mit biomechanischer Auswirkung mit Grad des Risikopotenzials RB-1, RB-2 und RB-3 :
- Vorübergehend installierte (mobile) Attraktionen
- Feststehende Attraktionen (mit oder ohne festem Fundament)
TR EAWU 038/2016 gilt nicht für:
Das TR EAWU 038/2016 gilt nicht für Geräte auf Kinderspielplätzen und Attraktionen mit unbedeutendem potentiellen biomechanischen Risiko (RB-4), sowie Attraktionen, welche vor Inkrafttreten dieses Regelwerkes hergestellt und in Betrieb genommen wurden.
Konformitätsbewertungsverfahren
Attraktionen dürfen erst dann auf den Markt Russlands und der EAWU in Umlauf geraten, wenn diese den Anforderungen dieses und anderen Technischen Regelwerken der EAWU entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind und die Konformität der Produkte durch ein EAC Kennzeichen bestätigt wurde.
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR EAWU 038/2016 Über die Sicherheit von Attraktionen erfolgt in folgenden Formen:
- Der obligatorischen EAC Zertifizierung nach TR EAWU 038/2016 Über die Sicherheit von Attraktionen unterliegen Attraktionen mit hohem biomechanischen Risikopotenzial, d.h. mit bestehender Möglichkeit lebensgefährliche Verletzungen zuzufügen
- Der EAC Deklarierung unterliegen Attraktionen mit mittlerem biomechanischem Risikopotenzial, d.h. mit bestehender Möglichkeit eines mit schweren Körperverletzungen und/oder temporärer Arbeitsunfähigkeit verbundenen Schadens
- Attraktionen mit geringem biomechanischem Risikopotenzial unterliegen hingegen keiner Konformitätserklärung nach TR EAWU 038/2016.
Die Zertifizierung von Attraktionen wird ausschließlich von akkreditierten Zertifikationsorganen durchgeführt, welche als solche in das einheitliche Register der Zertifizierungsorgane und Prüflabore der EAWU eingetragen sind.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
- Technische Beschreibung und Dokumentation
- Konstruktionsdokumente (Zeichnungen und Diagramme)
- Bedienungsanleitung
- Liste der Sicherheitscharakteristiken
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
EAC Kennzeichnung
Die nach TR EAWU 038/2016 zertifizierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Das Konformitätszeichen ist sowohl auf jede Attraktion selbst und auf die entsprechenden Betriebsunterlagen derart anzubringen, dass die Erkenn- und Lesbarkeit während des gesamten Lebenszyklus des Produkts gewährleistet ist.
Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn das entsprechende Produkt den Voraussetzungen aller Technischen Regelwerke erfüllt, unter die sie fällt.
Geltungsdauer des EAC Zertifikats
Die Gültigkeit des EAC Zertifikats für Serienanfertigung beträgt 5 Jahre.
Text von TR EAWU 038/2016 Über die Sicherheit von Attraktionen in Russisch