Das Technische Regelwerk TR EAWU 036/2016 Über die Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstoff erstreckt sich auf flüssige Kohlenwasserstoffgase, die auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion für privaten und industriellen Gebrauch als Brennstoff sowie als Kraftstoff in Verkehr gebracht werden und enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen. Es dient der Vermeidung irreführender Handlungen bzgl. deren Verwendungszweck und Sicherheit gegenüber dem Verbraucher.
Verabschiedet am 23. Dezember
Inkrafttreten am 1. Januar 2018
Anwendungsbereich
Das Regelwerk setzt die obligatorischen Sicherheitsanforderungen an flüssiges Kohlenwasserstoffgas bezüglich Prozessen deren Speicherung, Transports und Verkaufes, um einen freien Verkehr auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion zu gewährleisten.
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR EAWU 036/2016 erfolgt in Form der EAC Deklarierung.
Begleitunterlagen
Die begleitenden Unterlagen enthalten Information über:
EAC Kennzeichnung
Die nach TR EAWU 036/2016 zertifizierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn das entsprechende Produkt den Voraussetzungen aller Technischen Regelwerke erfüllt, unter die sie fällt.
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der EAC Deklaration für Serienproduktion beträgt 3 Jahre.