Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhänger, sowie deren Bestandteile zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Eigentum. Des Weiteren dient es der Vermeidung irreführender Handlungen bzgl. deren Verwendungszweck und Sicherheit gegenüber dem Verbraucher (Verwender).
Das Technische Regelwerk TR ZU 031/2012 soll auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhänger und deren Bestandteile gewährleisten.
Des Weiteren dient es der Sicherstellung des freien Warenverkehrs.
Verabschiedet am 20. Juli 2012
In Kraft getreten am 15. Februar 2015
Ab dem 15. Februar 2017 dürfen in von Verbrennungsmotoren von Traktoren emittierten Abgasen erhaltene Schadstoffe die Werte aus folgenden Regelungen nicht überschreiten:
- UN/ECE-Regelungen Nr. 49 (04)
- UN/ECE-Regelungen Nr. 96 (02)
Gemäß des TR ZU 030/2012 muss die Konstruktion der land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhänger Sicherheit während des gesamten Lebenszyklus gewährleisten.
Anwendungsbereich des TR ZU 031/2012
Das Technische Regelwerk TR ZU 031/2012 gilt für land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhänger.
Unter den Anwendungsbereich des TR ZU 031/2012 fallen:
- Rad- und Ketten land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und deren Anhänger, unabhängig von Herkunftsland, sowie deren Komponenten
- Mechanische Zugvorrichtung
- Akustische Warneinrichtungen
- Glas
- Rückstrahlvorrichtungen
- Rückleuchten und Bremslichter
- Richtungsindikatoren
- Leuchten für das hintere Kennzeichen
- Scheinwerfer für Abblendlicht
- Abblendlicht
- Nebelscheinwerfer
- Nebelschlussleuchten
- Die Rückfahrscheinwerfer
- Standlicht
- Reifen
- Motor
- Sitz
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Tachometer
- Rückspiegel
- Sicherheitsgurte
- Kabine
TR ZU 031/2012 gilt nicht für:
- Künstlerisch oder individuell gefertigte Traktoren und Anhänger als Einzelstücke
- Traktoren und Anhänger, die vor Inkrafttreten dieses technischen Regelwerkes der Eurasischen Wirtschaftsunion in den Verkehr gebracht wurden, gebrauchte, sich bereits im Betrieb befindende oder sich auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in Reparatur befindende Traktoren und Anhänger
Konformitätsbewertungsverfahren
Land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhänger und deren Bestandteile dürfen erst dann auf den Markt Russlands und der EAWU in Umlauf geraten, wenn diese den Anforderungen dieses und anderen Technischen Regelwerken der EAWU entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind und die Konformität der Produkte durch ein EAC Kennzeichen bestätigt wurde.
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern erfolgt in der Form der EAC Zertifizierung gem. den folgenden Schemata:
- Traktoren, Anhänger und Komponente, die in Serie produziert wurden – Schema 1c
- Einzelne Partien von Traktoren, Anhänger oder Komponente – Schema 3c
- Einzelne Produkte – Schema 4c
Die Zertifizierung von Traktoren, Anhängern und Komponenten wird ausschließlich von akkreditierten Zertifizierungsorganen durchgeführt, welche als solche in das einheitliche Register der Zertifizierungsorgane und Prüflabore der EAWU eingetragen sind.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
- Technische Beschreibung und Dokumentation
- Konstruktionsdokumente (Zeichnungen und Diagramme)
- Bedienungsanleitung
- Liste der Sicherheitscharakteristiken
- Liefervertrag
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 031/2012 zertifizierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Das Konformitätszeichen ist auf jeden Traktor und Anhänger oder das Herstellungsschild (Kennzeichnungsschild) derart anzubringen, dass die Erkenn- und Lesbarkeit während des gesamten Lebenszyklus des Produkts gewährt ist.
Bei der Kennzeichnung einzelner Komponenten, hat die Kennzeichnung auf jedem Einzelteil (wenn dies möglich) und der entsprechenden Verpackung zu erfolgen. Das Anbringen des Kennzeichens auf der Bedienungsanleitung ist in jedem Fall erforderlich. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn das entsprechende Produkt den Voraussetzungen aller Technischen Regelwerke erfüllt, unter die sie fällt.
Geltungsdauer des EAC Zertifikats
Die Gültigkeit des Konformitätsnachweises für Serienanfertigung land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge und Anhänger, sowie deren Bestandteile beträgt 5 Jahre.