Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an chemische Stoffe, Gemische und andere chemische Erzeugnisse sowie deren Anmeldung, Bewertung, Zulassung und Markierung. Das neue technische Regelwerk ist das Pendant zur europäischen REACH-Verordnung und CLP-Verordnung.
Gemäß dem technischen Regelwerk wird ein einheitliches Chemikalienregister mit den Daten über die auf dem Gebiet in Verkehr gebrachten chemischen Stoffen erstellt. Die Eintragung in das Chemikalienregister ist eine Pflichtvoraussetzung für die Erteilung eines Konformitätsnachweises. Die chemischen Stoffe sind in 13 Gefahrenkategorien unterteilt: Explosivstoffe, Druckgase, Brenngase, selbstzersetzliche Stoffe, selbsterhitzungsfähige Stoffe, wasserreaktive Stoffe usw.
Die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten wird außerdem im Technischen Regelwerk TR ZU 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten behandelt.
Verabschiedet am 03. März 2017
In Kraft getreten noch nicht in Kraft getreten.
Anwendungsbereich
Das Technische Regelwerk gilt für:
- organische Syntheseprodukte
- Säure, Salze und Basen
- unorganische Syntheseprodukte
- Stoffe für die Produktion von Kunststoff, Gummi, Kautschuk, Polymere, Kunstfaser
- Landwirtschaftliche Produkte – Pflanzenschutzmittel, Herbizide
- Anstrichmittel
- Haushaltschemie
- andere chemische Produkte
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR EAWU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit erfolgt in Form einer staatlichen Registrierung entweder als Anmeldeverfahren oder als Genehmigungsverfahren.
Das Genehmigungsverfahren wird für neuartige und potenziell gefährliche Chemikalien angewendet. In den übrigen Fällen wird das Anmeldeverfahren verwendet.
Für das Inverkehrbringen der chemischen Produkten auf den Markt der EAWU muss ein SDS Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller ausgestellt werden.
EAC Kennzeichnung
Die nach TR EAWU 041/2017 deklarierten Produkte müssen vor der Markteinführung mit dem EAC Kennzeichen gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist auf jeder Verpackung und/oder jedem Etikett anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während der gesamten Nutzungsdauer problemlos erkennbar und lesbar ist.
Markierung
Die Markierung der chemischen Produkte muss gemäß TR ZU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit folgende Informationen enthalten:
- Name des chemischen Produkts, der bei seiner Identifizierung festgestellt wurde (der Name des chemischen Produkts kann zusätzlich einen Handelsnamen (Firmennamen) enthalten)
- Name, Adresse und Telefonnummer des Herstellers oder Importeurs
- die Bezeichnung von Chemikalien und Gemischen, die als gefährlich eingestuft sind und in chemischen Produkten in Mengen enthalten sind, die die in den Normen der Liste der internationalen, nationalen und regionalen (zwischenstaatlichen) Normen angegebenen Konzentrationen überschreiten. Das Ergebnis seiner freiwilligen Anwendung gewährleistet die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschrift
- Lagerbedingungen und Herstellergarantie (Haltbarkeit, usw.)
- Bezeichnung des Dokuments, nach dem die chemischen Produkte hergestellt werden (falls vorhanden)
- Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften chemischer Produkte, einschließlich Warnhinweise
Die Kennzeichnung muss in russischer Sprache und, sofern die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten dies vorschreiben, in den Amtssprachen des Mitgliedstaats erfolgen, in dessen Hoheitsgebiet die chemischen Erzeugnisse verkauft werden.
Die Markierung muss klar und gut lesbar, beständig gegen mechanische Beanspruchung, Chemikalien und klimatische Einflüsse ein, sowie bis zur vollständigen Verwendung und (oder) Entsorgung (Verarbeitung) chemischer Produkte erhalten bleiben.
Die Kennzeichnung des Produkts kann zusätzliche Informationen enthalten.
Die Markierung chemischer Produkte erfolgt direkt auf der Produktverpackung oder auf dem Etikett, das an der Verpackung angebracht ist. Warnhinweise müssen hervorgehoben werden und dem GOST 31340-2013 entsprechen.
Die Warnmarkierung wird in Form eines Gefahrenzeichens, eines Gefahrensymbols, eines Signalworts angebracht und enthält eine Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren gemäß GOST 31340-2013.
Wenn nicht genügend Platz für die Markierung auf der Verpackung vorhanden ist, ist dem chemischen Produkt ein Etikett oder eine Beilage beizufügen, in der alle vorgeschriebenen Informationen vollständig angegeben sind.
Geltungsdauer des Konformitätsnachweises
Eine Anmeldung ist unbeschränkt gültig, eine Genehmigung dagegen hat maximal 5 Jahre Gültigkeit.
Text von TR EAWU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit in Russisch