
Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften - TR ZU der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Als Vorbild für das neue gemeinsame Zertifizierungssystem wurde das russische TR Zertifizierungsverfahren hergenommen.
Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein Handels- und Wirtschaftsabkommen zwischen Belarus, Russland, Kirgisistan, Kasachstan und Armenien. Sie bildet eine Freihandelszone zwischen den teilnehmenden Ländern. Auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion gilt ein gemeinsamer Zolltarif, einheitliche Handelsregeln sowie harmonisierte technische Regulierungen.
Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Vorschriften durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen frei im ganzen Zollgebiet aller Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion über die Grenzen bewegt und verkauft werden. Dies erfordert keine weiteren nationalen Konformitätsbescheinigungen durch GOST-R, TR oder GOST-K Zertifikate.
Die Zertifikate der Eurasischen Wirtschaftsunion können durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierte Zertifizierungsstelle nach einer Qualitätsprüfung ausgestellt werden. Die Anforderungen an die akkreditierten Zertifizierungsstellen sind im GOST ISO/IEC 17065-2012 "Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren" definiert.
Rechtsgrundlagen der EAC Zertifizierung
Die rechtliche Grundlage für die EAC Zertifizierung und die Ausstellung von EAC Zertifikaten bildet einheitlich das Rechtssystem der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Die wichtigsten Dokumente sind:
- Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 319 vom 18.06.2010 – über die technischen Regelwerke der EAWU,
- Übereinkommen der Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 18.11.2010 – über die koordinierten Prinzipien der technischen Regulierung,
- Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 – mit der einheitlichen Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte.
Im Zuge der Harmonisierung der nationalen Sicherheitsstandards wurden die bisherigen nationalen Systeme wie die russische GOST Zertifizierung und die TR Zertifizierung schrittweise abgeschafft. An ihre Stelle sind die einheitlichen technischen Regelwerke der EAWU (TR ZU) getreten, die für alle Branchen verbindlich gelten. Zusätzlich wurde die EAC Deklaration, oder die EAC Konformitätserklärung, als vereinfachtes und kostengünstigeres Verfahren der Konformitätsbewertung eingeführt.
Der Ablauf der EAC Zertifizierung ist für alle Mitgliedsstaaten der EAWU einheitlich geregelt. Das EAC Zertifikat besitzt gemäß dem Beschluss Nr. 896 der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 09.12.2011 eine einheitliche Form und einheitliche Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten.
Inhalt des EAC Zertifikats
Inhaltlich ist das Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion mit einem TR Zertifikat identisch und enthält folgende Informationen:
- Adresse und Bezeichnung des Herstellers
- Bezeichnung der zertifizierten Produkte
- Zolltarifnummer
- Angewendete Normen der technischen Regulierung
- Angaben zur Prüfstelle
- Gültigkeitsdauer
- Registrierungsnummer
- Angaben zur Zertifizierungsstelle
Die Zertifikate der Eurasischen Wirtschaftsunion haben die gleiche Rechtswirkung in allen Mitgliedstaaten innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion und sind für bis zu 5 Jahre gültig. Ausgestellte Zertifikate werden in einem Online-Register der Eurasischen Wirtschaftsunion erfasst.
Neben der Pflichtzertifizierung ist auch ein Deklarierungsverfahren für die Bestätigung der Konformität mit den Technischen Vorschriften der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgesehen.
Anwendungsbereich des EAC Zertifikats
Ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration ist in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) für alle Produkte vorgeschrieben, die in der „einheitlichen Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte“ gemäß dem Beschluss Nr. 620 der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 07.04.2011 aufgeführt sind. Diese Liste definiert klar, welche Produktgruppen ohne gültiges EAC Zertifikat nicht in Verkehr gebracht, importiert oder verkauft werden dürfen.
Produkte, die nicht in dieser Liste enthalten sind, unterliegen weiterhin den nationalen Vorschriften zur Zertifizierung beim Import und Vertrieb in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Für Hersteller und Exporteure ist es daher entscheidend, im Vorfeld zu prüfen, ob für ihre Waren ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration erforderlich ist, um Verzögerungen und rechtliche Risiken beim Marktzugang zu vermeiden.
Technische Regelwerke TR ZU und TR EAWU
Bis jetzt wurden in der Eurasischen Wirtschaftsunion 48 technische Regelwerke verabschiedet, die bei der EAC Zertifizierung herangezogen werden müssen. Mehrere Regelwerke werden derzeit entwickelt oder werden bereits auf der Unionsebene diskutiert.
Im Grunde genommen sind die TR ZU und TR EAWU technische Regelwerke ein Gegensatz zu Europäischen CE-Richtlinien, oder genauer zu sagen zur EU-Verordnungen, wobei TR ZU eine Abkürzung von Technische Regelwerke der Zollunion und TR EAWU eine Abkürzung Technische Regelwerke der Wirtschaftsunion darstellen, ähnlich der Bezeichnung von CE-Richtlinien z.B. Richtlinien 2006/42/EG und 2011/65/EU. Mehr dazu finden in unseren Fachartikeln: "Was ist richtig TR ZU Zertifikat oder EAC Zertifikat?" und "Unterschied zwischen CE und EAC Kennzeichnung".
Die technischen Regelwerke stellen Mindestanforderungen an die Sicherheit von jeweiligen Produkten. Die Konformität mit den Regelwerken wird durch EAC Zertifizierung nachgewiesen. Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung werden die Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert. Die EAC-Kennzeichnung erklärt, dass das Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen der technischen Regelwerke entspricht. Erst dann kann das Produkt auf den Markt der EAWU zum freien Verkehr gebracht werden.
Welche Unterlagen werden für ein EAC Zertifikat benötigt?

- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Technischer Pass
- Sicherheitsbetrachtung
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
Je nach Art der zertifizierten Produkte können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.
Falls die zur Zertifizierung vorgelegten Waren auch der Hygiene- oder Sanitärkontrolle unterliegen, werden entsprechende Nachweise für die Ausstellung des Zertifikats der Eurasischen Wirtschaftsunion benötigt.
EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion
Die EAC Deklarierung, oder die EAC Konformitätserklärung, ist eine einfachere und günstigere Art der Konformitätsbewertung. Diese soll sicherstellen, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen und für den Verbraucher und die Umwelt sicher und unbedenklich sind. Im Gegensatz zur Zertifizierung, kann eine Deklarierung ausschließlich vom in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmen ausgestellt werden. Aus diesem Grund ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter brauchen, wird unser Partnerunternehmen diese Aufgabe wahrnehmen.
Die Deklaration besitzt die gleiche Gültigkeit wie das Zertifikat. Konformitätspflichtige Produkte, die im Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 aufgelistet sind müssen deswegen entweder zertifiziert oder deklariert werden.
Die Deklarierung ist notwendig für die Zollabfertigung der Waren beim Export in die Eurasische Wirtschaftsunion, falls die Produkte im Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 aufgelistet sind. Mehr dazu>>
Unterschiede zwischen EAC Zertifikat und EAC Deklaration
Kriterien | EAC Zertifikat | EAC Deklaration |
---|---|---|
Antragsteller | Hersteller, Importeur, bevollmächtigte Person | Hersteller, Importeur, bevollmächtigte Person |
Klassifizierung von Produkten | erfolgt durch die Zertifizierungsstelle | erfolgt durch den Antragsteller selbst |
Konformitätsnachweis | auf Grundlage von Prüfprotokollen von in der EAWU akkreditierten Prüflabor | auf Grundlage von eigenen Beweisen oder auf Grundlage von Prüfprotokollen von in der EAWU akkreditierten Prüflabor |
Qualitätssicherung | umfassende Produktionsaudit durch die Zertifizierungsstelle oder externe ISO 9001 Zertifizierung | Qualitätssicherung erfolgt durch den Antragsteller selbst |
Ausstellung von Konformitätsbescheinigung | Zertifizierungsstelle auf dem amtlichen Vordruck | Antragsteller selbst auf dem normalen Blatt Papier |
Registrierung der Konformitätsbescheinigung | Zertifizierungsstelle | selbst oder durch die Zertifizierungsstelle |
Gültigkeitsdauer | 1 bis 5 Jahren je nach Regelwerk | 1 bis 5 Jahren je nach Regelwerk |
Verantwortung | liegt bei der Zertifizierungsstelle | liegt bei dem Antragsteller |
Überwachung | Inspektionskontrolle durch die Zertifizierungsstelle | - |
Das Verfahren der EAC Zertifizierung
Die Zertifizierung wird auf analytischer Basis der technischen Unterlagen und der unternehmensinternen Prüfprotokolle bzw. der von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokolle, sowie unter Umständen auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt.
In der Regel besteht das EAC Zertifizierungsverfahren aus folgenden Schritten:
- Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU
- Schrit: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
- Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Warenmustern
- Schritt: Prüfungen und Analysen
- Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
- Schritt: Ausstellung des Zertifikats
- Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)
Die Beantragung einer Zertifizierung kann nach unterschiedlichen Verfahren ablaufen, je nachdem ob es sich um Einzellieferungen, Chargenlieferungen oder um Serienproduktionen handelt. Mehr Info>>
Charge (für Chargen Lieferung vorgesehen): Gesamtheit der bestimmten Menge hergestellter Einheiten mit demselben Namen und derselben Bezeichnung, die in der Konformitätsbescheinigung angegeben und zum Verkauf bestimmt sind.
Erzeugniseinheit: Ein einzelnes Stück oder eine bestimmte Menge des Produktes.
Diese und andere Definitionen bezüglich der EAC Konformitätsbewertung sind in GOST 31894-2012 Begriffe und Definitionen im Bereich der Konformitätsbewertung (-bestätigung) zu finden.
Schemas der EAC Zertifizierung
Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen der EAC Zertifizierungsverfahrens, die so genannten Schemas. Die Wahl des Schemas und somit der Art des Zertifizierungsverfahrens, hängt von der Beschaffenheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Die Schemas der Kon-formitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG In der Eurasische Wirtschaftsunion dar.
Produktionsaudit im Rahmen der EAC Zertifizierung
Bei der Konformitätsbewertung von manchen Produkten, die einer EAC Zertifizierung unterliegen, sehen die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion ein Produktionsaudit vor. Es betrifft vor allem die EAC Zertifizierung für die Serienproduktion.
Das Audit wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor Ort durchgeführt. Es dient in erster Linie der Überprüfung, ob die Produktionsprozesse den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Die Durchführung des Produktionsaudits wird nach dem nationalen Standard der Russischen Föderation GOST-R 54293-2010 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren“ geregelt.
Regelmäßige Inspektionskontrolle im Rahmen der EAC Zertifizierung
Nach der Ausstellung eines EAC Zertifikats ist eine regelmäßige Inspektionskontrolle vorgeschrieben. In den meisten Fällen erfolgt diese Überwachung jährlich, um sicherzustellen, dass die Produktion weiterhin den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entspricht und dass die Produkte korrekt mit dem EAC Zeichen bzw. Konformitätskennzeichen versehen sind. Ohne eine erfolgreich absolvierte Inspektionskontrolle verliert das EAC Zertifikat seine Gültigkeit.
Unter Inspektionskontrolle versteht man eine systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertung, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird, die das EAC Zertifikat ursprünglich ausgestellt hat. Dabei werden u. a. Produktionsunterlagen, Qualitätsmanagementprozesse sowie Stichproben der Produkte überprüft. Diese regelmäßige Kontrolle bildet die Grundlage für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats.
Wichtig: Eine Inspektionskontrolle ist ausschließlich für EAC Zertifikate vorgesehen. Für eine EAC Deklaration ist keine externe Überwachung erforderlich. Dies ist ein entscheidender Unterschied zwischen den beiden Konformitätsnachweisen.
EAC Kennzeichnungspflicht
Die nach den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion zertifizierungspflichtigen Produkte, für die ein Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgestellt wurde, müssen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden, um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion vorzuweisen.
Die Anforderungen an das Konformitätszeichen bzgl. der Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion wurden in der Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom15. Juli 2011 festgehalten.
Die Kennzeichnung von Produkten, die der obligatorischen Zertifizierung nach technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen, ist eine Voraussetzung für die Marktzulassung. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung ist strafbar. Außerdem erhöht das Konformitätszeichen sowohl das Vertrauen der potentiellen Kunden in das Produkt, als auch die Nachfrage nach diesem.
Verantwortung bei Verstößen gegen Anforderungen
Der Vertrieb von Produkten ohne gültige EAC-Konformitätsbescheinigungen oder mit gefälschten bzw. unzuverlässigen Dokumentenzieht gemäß Kapitel 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erhebliche Strafen nach sich. Diese können Geldbußen von bis zu zigtausend Euro umfassen, ebenso wie die Einstellung der Geschäftstätigkeit, Beschlagnahmung der Produkte und – im Falle einer Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Umwelt – sogar strafrechtliche Konsequenzen. Einen Überblick über mögliche Sanktionen für Verstöße gegen Regeln der EAC-Zertifizierung finden Sie in unserem Fachartikel. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die EAC-Konformitätsbewertung ernsthaft zu behandeln.
Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifizierung

Hersteller, die ihren Sitz nicht in einem Mitgliedsstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) haben, dürfen die EAC Zertifizierung ihrer Produkte nicht eigenständig beantragen. Ohne einen in der EAWU ansässigen Partner ist es daher unmöglich, ein gültiges EAC Zertifikat zu erhalten.
In diesem Fall muss der ausländische Hersteller einen Bevollmächtigten Vertreter in einem Mitgliedsstaat der EAWU benennen. Dieser übernimmt die rechtliche Verantwortung und vertritt die Interessen des Herstellers im gesamten Prozess der Konformitätsbewertung. Der bevollmächtigte Vertreter arbeitet mit den Zertifizierungsstellen zusammen und stellt sicher, dass die Produkte den technischen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen der EAWU entsprechen.
Nach geltendem Recht darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiges Unternehmen als Bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Für europäische, amerikanische oder asiatische Hersteller ist dies eine zwingende Voraussetzung für die Zertifizierung und den Marktzugang in die EAWU.
Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien bei der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU. Dank unseres rechtssicheren Lösungskonzepts über Kasachstan – einem Mitgliedsstaat der EAWU - können wir die Ausstellung von EAC Zertifikaten gewährleisten. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass der gesamte Zertifizierungsprozess nicht nur den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht, sondern auch im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden einen verlässlichen und legalen Zugang zum EAWU-Markt.
Einhaltung von EU- und US-Sanktionen im Rahmen der EAC Zertifizierung

Neben den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen europäische und internationale Unternehmen bei der EAC Zertifizierung auch die geltenden Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten beachten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Ausfuhr bestimmter Güter, den Handel mit gelisteten Personen und Unternehmen sowie die Bereitstellung technischer Dienstleistungen. Ein Verstoß kann nicht nur die Geschäftsbeziehungen gefährden, sondern auch straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Besonders kritisch ist die Situation bei Exporten nach Russland und Belarus. Infolge der geopolitischen Lage wurden seit 2014 zahlreiche Embargos und restriktive Maßnahmen erlassen, die sich direkt auf die Zertifizierungsverfahren auswirken können. So ist es möglich, dass Prüfstellen oder Geschäftspartner in den betroffenen Ländern auf Sanktionslisten stehen und eine Zusammenarbeit rechtlich unzulässig wäre. Unternehmen müssen deshalb nicht nur die technischen Regelwerke, sondern auch die aktuellen Sanktionslisten der EU und der USA sorgfältig prüfen.
Unternehmen, die ihre Produkte erfolgreich nach Kasachstan, Russland oder andere EAWU-Mitgliedsstaaten exportieren möchten, sollten sich nicht nur auf die Einhaltung der technischen Vorschriften konzentrieren, sondern auch eine umfassende Sanktions-Compliance sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Prüfung der Endverwendung als auch die Auswahl geeigneter bevollmächtigter Vertreter und Partner vor Ort.
Schmidt & Schmidt bietet hierfür ein rechtssicheres Lösungskonzept über Kasachstan. Als Mitgliedsstaat der EAWU ist Kasachstan berechtigt, EAC Zertifikate und EAC Deklarationen auszustellen. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass alle Zertifizierungsprozesse im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt werden und unsere Kunden dennoch Zugang zum EAWU-Markt erhalten.
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in unserem Artikel EAC Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus.
Gültigkeit des EAC Zertifikats
Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats hängen vom jeweiligen Technischen Regelwerk (TR ZU/EAWU), vom gewählten Zertifizierungsschema und von der Art der Lieferung ab.
Die Gültigkeit richtet sich nach TR ZU und Zertifizierungsschema. Für Serienlieferungen wird das Zertifikat gewöhnlich für 1–5 Jahre ausgestellt. Bei Einzellieferungen (vertragsbezogen) gilt das Zertifikat ausschließlich für die im Vertrag definierte Lieferung/Charge.
Einzellieferung vs. Serienlieferung (Kurzvergleich)
Kriterium | Einzellieferung (vertragsbezogen) | Serienlieferung |
---|---|---|
Gültigkeit | Nur für die im Vertrag definierte Lieferung | Fixer Zeitraum, typ. 1–5 Jahre |
Prüfungen | Stichprobenbezogen, je nach Produkt | Produkt-/Typprüfungen nach TR ZU, ggf. wiederkehrend |
Produktionsaudit | Selten erforderlich | Bei vielen TR ZU vorgesehen (abhängig vom Schema) |
Inspektionskontrolle | In der Regel nicht vorgesehen | Jährlich für Aufrechterhaltung der Gültigkeit |
Geeignet für | Einmalige/seltene Lieferungen | Laufende/regelmäßige Exporte |
Hinweise für Hersteller außerhalb der EAWU
Für Hersteller ohne Sitz in der EAWU ist die Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU Voraussetzung, um den Antrag zu stellen und das EAC Zertifikat bzw. die EAC Deklaration zu erhalten.
Kosten der EAC Zertifizierung
Die Kosten für ein EAC Zertifikat hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich, da jedes Produkt individuell bewertet werden muss. Die wichtigsten Kriterien sind:
- Art des Nachweises: EAC Zertifikat oder EAC Deklaration
- Anzuwendendes Regelwerk: einschlägige Technische Regelwerke (TR ZU/EAWU)
- Art und Komplexität der Produkte: Konstruktion, Anzahl der Komponenten, Varianten
- Umfang der Prüfungen: Laborprüfungen, Sicherheits- und EMV-Nachweise, ggf. Inspektionskontrolle oder Produktionsaudit
- Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
- Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) oder Serienproduktion
- Proben (Muster) für Prüfungen: Auswahl repräsentativer Modelle ist entscheidend – Muster richtig auswählen und versenden ist Teil der Kostenplanung
Damit die Zertifizierungskosten korrekt ermittelt werden können, ist eine technische Bewertung des Produkts notwendig. Dafür benötigen wir in der Regel eine Produktbeschreibung und die Zolltarifnummer. Auf dieser Basis erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite Kosten der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung.
Wie lange dauert der Prozess der EAC Zertifizierung?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen, kann je nach Komplexität des Projekts jedoch variieren.Die Bearbeitungszeit hängt von folgenden Faktoren ab:
- Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) vs. Serienlieferung
- Produktmerkmale: Komplexität, Anzahl der Komponenten und Varianten
- Prüfumfang: erforderliche Laborprüfungen, Sicherheits- und EMV-Nachweise
- Audit-Erfordernisse: ggf. Produktionsaudit
- Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
- Vorhandene Muster: Auswahl und Versand von Produktmustern für Laborprüfungen
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung eines EAC Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.