Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein Handels- und Wirtschaftsabkommen zwischen Belarus, Russland, Kirgisistan, Kasachstan und Armenien. Sie bildet eine Freihandelszone zwischen den teilnehmenden Ländern. Auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion gilt ein gemeinsamer Zolltarif, einheitliche Handelsregeln sowie harmonisierte technische Regulierungen.
Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften - TR ZU der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Als Vorbild für das neue gemeinsame Zertifizierungssystem wurde das russische TR Zertifizierungsverfahren hergenommen.
Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Vorschriften durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen frei im ganzen Zollgebiet aller Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion über die Grenzen bewegt und verkauft werden. Dies erfordert keine weiteren nationalen Konformitätsbescheinigungen durch GOST-R, TR oder GOST-K Zertifikate.
Die Zertifikate der Eurasischen Wirtschaftsunion können durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierte Zertifizierungsstelle nach einer Qualitätsprüfung ausgestellt werden. Die Anforderungen an die akkreditierten Zertifizierungsstellen sind im GOST ISO/IEC 17065-2012 "Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren" definiert.
Rechtslage
Die rechtliche Grundlage für die EAC Zertifizierung bilden
- der Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 319 vom 18.06.2010,
- die Übereinkommen der der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 18.11.2010
- und der Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011.
Infolge der Harmonisierung der nationalen Sicherheitsstandards wurden die bisherigen nationalen Regeln der technischen Regulierung sowie russische GOST und TR Zertifizierung schrittweise außer Kraft gesetzt und durch die neuen technischen Regelwerke der EAWU - TR ZU in jedem Branchenbereich ersetzt. Darüber hinaus wurde in der Eurasischen Wirtschaftsunion auch die EAC Deklarierung als eine einfachere und günstigere Art des Konformitätsbewertung eingeführt.
Der Zertifizierungsablauf ist einheitlich für alle Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion. Das Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion hat in Übereinstimmung mit den Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 896 vom 09.12.2011 eine einheitliche Form sowie einheitliche Regeln der Beantragung.
Inhalt des EAC Zertifikats
Inhaltlich ist das Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion mit einem TR Zertifikat identisch und enthält folgende Informationen:
- Adresse und Bezeichnung des Herstellers
- Bezeichnung der zertifizierten Produkte
- Zolltarifnummer
- Angewendete Normen der technischen Regulierung
- Angaben zur Prüfstelle
- Gültigkeitsdauer
- Registrierungsnummer
- Angaben zur Zertifizierungsstelle
Die Zertifikate der Eurasischen Wirtschaftsunion haben die gleiche Rechtswirkung in allen Mitgliedstaaten innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion und sind für bis zu 5 Jahre gültig. Ausgestellte Zertifikate werden in einem Online-Register der Eurasischen Wirtschaftsunion erfasst.
Neben der Pflichtzertifizierung ist auch ein Deklarierungsverfahren für die Bestätigung der Konformität mit den Technischen Vorschriften der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgesehen.
Anwendungsbereich
Eine Pflichtzertifizierung oder Pflichtdeklarierung ist für alle Produkte erforderlich, die in der "einheitlichen Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion" gemäß dem Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 erfasst sind. Für die Produkte, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, gelten beim Import und Vertrieb weiterhin die nationalen Vorschriften zur Zertifizierung.
Technische Regelwerke TR ZU und TR EAWU
Bis jetzt wurden in der Eurasischen Wirtschaftsunion 48 technische Regelwerke verabschiedet, die bei der EAC Zertifizierung herangezogen werden müssen. Mehrere Regelwerke werden derzeit entwickelt oder werden bereits auf der Unionsebene diskutiert.
Im Grunde genommen sind die TR ZU und TR EAWU technische Regelwerke ein Gegensatz zu Europäischen CE-Richtlinien, oder genauer zu sagen zur EU-Verordnungen, wobei TR ZU eine Abkürzung von Technische Regelwerke der Zollunion und TR EAWU eine Abkürzung Technische Regelwerke der Wirtschaftsunion darstellen, ähnlich der Bezeichnung von CE-Richtlinien z.B. Richtlinien 2006/42/EG und 2011/65/EU. Mehr dazu finden in unseren Fachartikeln: "Was ist richtig TR ZU Zertifikat oder EAC Zertifikat?" und "Unterschied zwischen CE und EAC Kennzeichnung".
Die technischen Regelwerke stellen Mindestanforderungen an die Sicherheit von jeweiligen Produkten. Die Konformität mit den Regelwerken wird durch EAC Zertifizierung nachgewiesen. Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung werden die Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert. Die EAC-Kennzeichnung erklärt, dass das Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen der technischen Regelwerke entspricht. Erst dann kann das Produkt auf den Markt der EAWU zum freien Verkehr gebracht werden.
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung des Zertifikats der Eurasischen Wirtschaftsunion sind dieselben Unterlagen wie bei der Beantragung eines GOST oder TR Zertifikats erforderlich, nämlich:- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Technischer Pass
- Sicherheitsbetrachtung
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
Je nach Art der zertifizierten Produkte können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.
Falls die zur Zertifizierung vorgelegten Waren auch der Hygiene- oder Sanitärkontrolle unterliegen, werden entsprechende Nachweise für die Ausstellung des Zertifikats der Eurasischen Wirtschaftsunion benötigt.
EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion
Die EAC Deklarierung ist eine einfachere und günstigere Art der Konformitätsbewertung. Diese soll sicherstellen, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen und für den Verbraucher und die Umwelt sicher und unbedenklich sind. Im Gegensatz zur Zertifizierung, kann eine Deklarierung ausschließlich vom in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmen ausgestellt werden. Aus diesem Grund ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter brauchen, wird unser Partnerunternehmen diese Aufgabe wahrnehmen.
Die Deklaration besitzt die gleiche Gültigkeit wie das Zertifikat. Konformitätspflichtige Produkte, die im Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 aufgelistet sind müssen deswegen entweder zertifiziert oder deklariert werden.
Die Deklarierung ist notwendig für die Zollabfertigung der Waren beim Export in die Eurasische Wirtschaftsunion, falls die Produkte im Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 aufgelistet sind. Mehr dazu>>
Unterschiede zwischen EAC Zertifikat und EAC Deklaration
Kriterien | EAC Zertifikat | EAC Deklaration |
---|---|---|
Antragsteller | Hersteller, Importeur, bevollmächtigte Person | Hersteller, Importeur, bevollmächtigte Person |
Klassifizierung von Produkten | erfolgt durch die Zertifizierungsstelle | erfolgt durch den Antragsteller selbst |
Konformitätsnachweis | auf Grundlage von Prüfprotokollen von in der EAWU akkreditierten Prüflabor | auf Grundlage von eigenen Beweisen oder auf Grundlage von Prüfprotokollen von in der EAWU akkreditierten Prüflabor |
Qualitätssicherung | umfassende Produktionsaudit durch die Zertifizierungsstelle oder externe ISO 9001 Zertifizierung | Qualitätssicherung erfolgt durch den Antragsteller selbst |
Ausstellung von Konformitätsbescheinigung | Zertifizierungsstelle auf dem amtlichen Vordruck | Antragsteller selbst auf dem normalen Blatt Papier |
Registrierung der Konformitätsbescheinigung | Zertifizierungsstelle | selbst oder durch die Zertifizierungsstelle |
Gültigkeitsdauer | 1 bis 5 Jahren je nach Regelwerk | 1 bis 5 Jahren je nach Regelwerk |
Verantwortung | liegt bei der Zertifizierungsstelle | liegt bei dem Antragsteller |
Überwachung | Inspektionskontrolle durch die Zertifizierungsstelle | - |
Das Verfahren der EAC Zertifizierung
Die Zertifizierung wird auf analytischer Basis der technischen Unterlagen und der unternehmensinternen Prüfprotokolle bzw. der von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokolle, sowie unter Umständen auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt.
In der Regel besteht das EAC Zertifizierungsverfahren aus folgenden Schritten:
- Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU
- Schrit: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
- Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Warenmustern
- Schritt: Prüfungen und Analysen
- Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
- Schritt: Ausstellung des Zertifikats
- Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)
Die Beantragung einer Zertifizierung kann nach unterschiedlichen Verfahren ablaufen, je nachdem ob es sich um Einzellieferungen, Chargenlieferungen oder um Serienproduktionen handelt. Mehr Info>>
Charge (für Chargen Lieferung vorgesehen): Gesamtheit der bestimmten Menge hergestellter Einheiten mit demselben Namen und derselben Bezeichnung, die in der Konformitätsbescheinigung angegeben und zum Verkauf bestimmt sind.
Erzeugniseinheit: Ein einzelnes Stück oder eine bestimmte Menge des Produktes.
Diese und andere Definitionen bezüglich der EAC Konformitätsbewertung sind in GOST 31894-2012 Begriffe und Definitionen im Bereich der Konformitätsbewertung (-bestätigung) zu finden.
Schemas der EAC Zertifizierung
Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen der EAC Zertifizierungsverfahrens, die so genannten Schemas. Die Wahl des Schemas und somit der Art des Zertifizierungsverfahrens, hängt von der Beschaffenheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Die Schemas der Kon-formitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG In der Eurasische Wirtschaftsunion dar.
Produktionsaudit
Bei der Konformitätsbewertung von manchen Produkten, die einer EAC Zertifizierung unterliegen, sehen die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion ein Produktionsaudit vor. Es betrifft vor allem die EAC Zertifizierung für die Serienproduktion.
Das Audit wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor Ort durchgeführt. Es dient in erster Linie der Überprüfung, ob die Produktionsprozesse den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Die Durchführung des Produktionsaudits wird nach dem nationalen Standard der Russischen Föderation GOST-R 54293-2010 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren“ geregelt.
Inspektionskontrolle
Nach der Ausstellung des EAC Zertifikats muss regelmäßig überwacht werden, ob das Produkt weiterhin den technischen Anforderungen entspricht und ob die Produkte ordnungsgemäß mit einem Konformitätszeichen oder einem EAC-Zeichen gekennzeichnet sind. Dies geschieht in Form einer externen Überwachung, der Inspektionskontrolle.
Inspektionskontrolle bedeutet die systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertungstätigkeit als Grundlage zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats seitens der Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausgestellt hat. Die Inspektionskontrolle ist nur für EAC Zertifikate vorgesehen. Für die EAC Deklarationen ist keine externe Überwachung nötig.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung seiner Produkte auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Kennzeichnungspflicht
Die nach den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion zertifizierungspflichtigen Produkte, für die ein Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgestellt wurde, müssen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden, um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion vorzuweisen.
Die Anforderungen an das Konformitätszeichen bzgl. der Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion wurden in der Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom15. Juli 2011 festgehalten.
Die Kennzeichnung von Produkten, die der obligatorischen Zertifizierung nach technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen, ist eine Voraussetzung für die Marktzulassung. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung ist strafbar. Außerdem erhöht das Konformitätszeichen sowohl das Vertrauen der potentiellen Kunden in das Produkt, als auch die Nachfrage nach diesem.
Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats
Die Gültigkeitsdauer des EAC-Zertifikats unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema und der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EAC Zertifizierung
Die Dauer und die Kosten der EAC Zertifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Waren, Notwendigkeit von Laboruntersuchungen und der Komplexität allgemeiner Untersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage der jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung eines Zertifikats kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung eines EAC Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.