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Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
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alexej.schmidt@schmidt-export.de

Zertifizierung für Exporte nach Russland, Kasachstan und EAWU

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EAC Zertifizierung von Kleidung und Schuhen

Beim Export von Produkten der Leichtindustrie, wie Bekleidung, Schuhe und Textilien nach Russland, Kasachstan und in die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan) müssen die Bestimmungen der Produktzertifizierung beachtet werden.

Kleidung, Schuhe und Textilien müssen vor der Einfuhr in das Gebiet der EAWU ihre Konformität mit den technischen Regelwerken der EAWU nachweisen. Für die Produkte der Leichtindustrie sind drei Formen des Konformitätsnachweises vorgesehen:

  1. EAC Zertifizierung
  2. EAC Deklarierung
  3. Staatliche Registrierung

Wichtig ist zu beachten, dass eine EAC Deklaration oder EAC Zertifizierung nur von einem im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmen beantragt werden darf, deswegen ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter brauchen, werden wir Ihnen gerne ein passendes Unternehmen anbieten, das diese Funktion übernimmt.

Rechtslage

Die einschlägigen technischen Vorschriften sind:

  • Technisches Regelwerk TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie
  • Technisches Regelwerk TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche
  • Technisches Regelwerk TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung

Das technische Regelwerk TR ZU 017/2011 "Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie" enthält allgemeine Vorschriften zur Zertifizierung, Markierung, Lagerung, Transport sowie zur Entsorgung von Textilien, Schuhen und Bekleidung.

Je nach dem Anwendungsbereich und der Kontaktfläche mit dem menschlichen Körper werden die Textilien in drei Schichten unterteilt:

  • Schicht I: Produkte, bei den direkter Kontakt mit der menschlichen Haut besteht, z.B. Bettwäsche, Unterwäsche, Mieder, Badebekleidung oder Kopfbedeckung für den Sommer, Strumpfwaren, Taschentücher, Schals und ähnliche Produkte.
  • Schicht II: Produkte, bei den nur begrenzter Kontakt mit der menschlichen Haut besteht, wie Kleider, Blusen, Hemden, Hosen, Röcke, ungefütterte Anzüge, Pullover, Kopfbedeckung (ausgenommen für den Sommer), Handschuhe, Strumpfwaren für Winter und ähnliche Produkte.
  • Schicht III: Produkte, die Oberhalb von Kleidung der Schicht II getragen werden wie Mäntel, Jacken, und ähnliche Produkte.

Konformitätsbewertung von Kleidung und Textilien

Das technische Regelwerk TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie gilt für folgende Produkte:

  • Kleidung und Sportbekleidung
  • Schuhe
  • Textilien
  • Heimtextilien
  • Maschinell Hergestellte Teppiche und Bodenbeläge
  • Lederwaren
  • Filz und Vliesstoffe
  • Pelze und Pelzprodukte
  • Leder und Lederwaren
  • Kunstleder

Ab dem 28.09.2017 unterliegen der EAC Konformitätsbewertung zusätzlich:

  • Tisch- und Küchenwäsche, Taschentücher
  • Handtücher und Badetücher
  • Tücher und Schals

Für jedes Produkt gibt das technische Regelwerk ein Verfahren zur Konformitätsbewertung und Umfang der notwendigen Konformitätsnachweise vor.

Der EAC Deklarierung nach TR ZU 017/2011 unterliegen:

  • Kleidung der Schichten II und III
  • Trikotage
  • Stoffe und Materialien für Unterwäsche, Bettwäsche und Tücher
  • Kleidung aus Leder und Pelz
  • Strickwaren der Schicht II
  • Kopfbekleidung
  • Schuhe, außer Filzschuhe
  • Maschinell hergestellte Teppiche und Bodenbeläge

Schemas der EAC Deklarierung:

Schema Beschreibung
1D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt.
2D ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt.
3D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
4D ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
6D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.

Die Verfahren 3D, 4D und 6D können durch EAC Zertifizierung ersetzt werden.

Eine EAC Deklaration wird auf Antrag des Antragstellers angefertigt und der russischen akkreditierten Zertifizierungsstelle vorgelegt. Die EAC Deklaration muss von einer im Mitgliedstaat der EAWU akkreditierten Zertifizierungsstelle in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Eine in der EAWU registrierte Deklaration gilt für die gesamte EAWU.

Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 017/2011 unterliegen:

  • Unterwäsche, Korsetts und Badebekleidung
  • Bettwäsche
  • Arm- und Beinbekleidung der Schicht I

Schemas der EAC Zertifizierung:

Schema Beschreibung
1C ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

2C ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

3C ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.

Das EAC Zertifikat darf nur durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierte Zertifizierungsstelle nach einer Qualitätsprüfung ausgestellt werden. Für die Beantragung des EAC Zertifikats muss der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Um ein EAC Zertifikat zu bekommen, müssen der Zertifizierungsstelle folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Prüfprotokolle
  • Technische Unterlagen, Betriebsunterlagen mit Informationen zum Rohstoff, Stoffe und Zubehör
  • Kopie der ISO Zertifikate, falls vorhanden
  • Ursprungszeugnis
  • Liefervertrag
  • Versandpapiere

Die EAC Deklaration bzw. das EAC Zertifikat sind bis zu fünf Jahren gültig.

Zertifizierungsverfahren

Die Zertifizierung wird anhand von bereitgestellten Warenmuster sowie auf analytischer Basis der technischen Unterlagen, der unternehmensinternen Prüfprotokolle bzw. der von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokolle durchgeführt.

Markierung

Die Markierung muss richtig und gut lesbar sein. Das Etikett muss folgende Informationen enthalten:

  • Produktbezeichnung
  • Ursprungsland
  • Angaben zum Hersteller oder bevollmächtigten Vertreter
  • Größe
  • Zusammensetzung
  • Markenzeichen (falls vorhanden)
  • EAC Konformitätszeichen
  • Gewährleistung
  • Herstellungsdatum
  • Seriennummer (beim Bedarf)
  • Pflegehinweise

Zusätzliche Informationen für Kleidung und Textilwaren:

  • Art und Anteil der Natur- und Chemiefasern
  • Pflegesymbole und Pflegebesonderheiten

Zusätzliche Informationen für Schuhe:

  • Schuhmodell
  • Obermaterial, Material der Deck- und Laufsohle
  • Schuhpflege

Die Angaben müssen auf Russisch und/oder in der Amtssprache eines der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gemacht werden. Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und/oder Beschlagnahmung geahndet werden.

Zertifizierung von Kinderkleidung

Für Kinderkleidung und Kinderschuhe gelten besondere Vorschriften. Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche stellt die Anforderungen an Kinderkleidung und Kinderschuhe und andere Kinderwaren.

Vor der Marktzulassung müssen die jeweiligen Produkte der obligatorischen Konformitätsbewertung unterzogen werden, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 007/2011 bestätigt zu bekommen. Für die Konformitätsbewertung sind folgende drei Verfahren vorgesehen:

  1. EAC Zertifizierung
  2. EAC Deklarierung
  3. Staatliche Registrierung

Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 007/2011 unterliegen:

  • Bettwäsche
  • Unterwäsche
  • Strümpfe
  • Oberbekleidung
  • Kopfbedeckungen für Kinder bis zu 1 Jahr
  • Oberbekleidung für Kinder bis zu 1 Jahr
  • Kleidung und Kopfbedeckungen aus Fell für Kinder bis zu 1 Jahr
  • Schuhe, ausgenommen Wollschuhe

Der EAC Deklarierung nach TR ZU 007/2011 unterliegen:

  • Oberbekleidung für Kinder ab 1 Jahr
  • Winterkopfbedeckungen aus Fell und Stoff für Kinder ab 1 Jahr
  • Schuhe aus Wolle
  • Ranzen und Taschen

Staatliche Registrierung von Produkten für Kinder und Jugendliche

Die staatliche Registrierung von Produkten erfolgt vor dem Inverkehrbringen dieser in das Gebiet der EAWU. Die staatliche Registrierung von Produkten wird von den nationalen Überwachungsbehörden der Mitgliedstaten im Bereich der Sanitär- und epidemiologischen Kontrolle durchgeführt.

Folgende Produkte unterliegen der staatlichen Registrierung:

  • Unterwäsche für Kinder bis 3 Jahre
  • Strickstrumpfprodukte für Kinder bis 3 Jahre
  • Sommerkopfbedeckungen für Kinder bis 3 Jahre

Die Daten über die registrierten Produkte werden in einem einheitlichen Register gespeichert.
Die staatliche Registrierung ist bis zu 5 Jahre gültig.

Markierung

Neben dem EAC Konformitätszeichen muss die Kennzeichnung folgende Angaben enthalten:

  • Ursprungsland
  • Name und Adresse des Herstellers oder seines bevollmächtigen Vertreters
  • Bezeichnung und Verwendungszweck der Produkte
  • Herstellungsdatum
  • Produkthaltbarkeit

Bezeichnungen wie „umweltfreundlich“, „orthopädisch“ usw. dürfen ohne entsprechende Nachweise nicht verwendet werden.

Kleidung für Neugeborene und Kinder bis 1 Jahr muss den Hinweis „Vorwäsche ist erforderlich“ enthalten.

Zertifizierung von der persönlichen Schutzausrüstung

Für die Textilien, die im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung verwendet werden, gelten die Vorschriften des technischen Regelwerks TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung.

Unter den Anwendungsbereich des TR ZU 019/2011 fallen:

  • Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Mechanischen Einwirkungen und allgemeinen industriellen Verschmutzungen
  • Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor schädliche chemische Einwirkungen
  • Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
  • Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Einwirkungen erhöhter oder verringerter Temperatur
  • Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Einwirkungen elektrischen Stroms, elektrischer oder elektromagnetischer Felder
  • Spezielle Kleidung zur besseren Sichtbarkeit
  • Mittel des komplexen individuellen Schutzes
  • Mittel des individuellen Schutzes der Haut

Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung erfolgt in folgenden Formen:

  1. EAC Deklarierung
  2. EAC Zertifizierung

Schemas der EAC Zertifizierung

Das EAC Zertifikat ist vorgesehen für: Anzüge, die vor Mineralöl, Lauge, Säuren sowie hohen oder niedrigen Temperaturen schützen.

Schema Beschreibung
1C ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

3C ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.
4C ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.
5C ist bei der Inbetriebnahme vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.
6C ist bei der Inbetriebnahme vorgesehen, wenn der Produzent über ein in der EAWU zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügt.

Schemas der EAC Deklarierung

Die EAC Deklarierung ist vorgesehen für: Sicherheitsschuhe, Schutzanzüge gegen nichttoxischen Staub, Wasser und Industriestaub etc.

Schema Beschreibung
1D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt.
2D ist für eine Chargen Lieferung/Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt.
3D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
4D ist für eine Chargen Lieferung/Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.

EAC Kennzeichnung

EAC Konformitätszeichen, EAC Zertifikat, EAC Zertifizierung

Verläuft die Konformitätsbewertung erfolgreich, dann müssen die Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. EAC ist eine Abkürzung für Eurasian Conformity. Das EAC Kennzeichen soll auf jede einzelne Produktionseinheit, Verpackung und jedes Begleitdokumentation angebracht werden.


Anforderungen an das EAC-Konformitätszeichen:

  • Lesbarkeit mit bloßem Auge
  • Maße von mindestens 5 mm
  • Monochrome Farbgebung oder deutlicher Farbkontrast zur Oberfläche
  • Gute Lesbarkeit über die ganze Lebensdauer des Produkts hinweg

Für die persönliche Schutzausrüstung: das Kennzeichen ist sowohl unmittelbar auf das Mittel der persönlichen Schutzausrüstung oder auf das schwer abzutrennende Etikett, als auch auf die Verpackung und die Gebrauchsanweisung anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart am Mittel der persönlichen Schutzausrüstung erfolgen, dass diese während des gesamten Gebrauchszyklus problemlos erkennbar und lesbar ist. Bei Schutzausrüstungen bestehend aus mehreren Teilen, ist jedes Einzelteil zu kennzeichnen.

Bevollmächtigter Vertreter

Bevollmächtigter VertreterEin Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung einer Prüfung von Kleidung und Schuhen auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.

Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann das Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.

Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Kleidung und Schuhen

Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Kleidung und Schuhen unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.

Detaillierte Informationen über die Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Kleidung und Schuhen finden Sie hier.

Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Kleidung und Schuhen

Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.

Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Detaillierte Informationen über die Kosten der EAC-Konformitätsbewertung: EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung finden Sie hier

Zustellung von Unterlagen

Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie Ihrer Bescheinigung per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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