
Das Technische Regelwerk TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung stellt verbindliche Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und zur Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber des Verbrauchers.
Unter der Sicherheit persönlicher Schutzausrüstungen versteht man hierbei das Ausbleiben von unzulässigen Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt, welche auf den Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen, einschließlich der hierfür verwendeten Materialien, zurückzuführen sind. Bevor das Produkt in der Eurasischen Wirtschaftsunion - EAWU in Verkehr gebracht wird, unterliegt es der Konformitätsbewertung. Diese erfolgt in zwei Formen, der EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung.
Rechtslage
Wie bereits erwähnt, werden die Vorschriften zur persönlichen Schutzausrüstung im Technischen Regelwerk TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung definiert. Solche Ausrüstung darf erst dann benutzt werden, wenn ihre Sicherheit dem TR ZU 019/2011 entspricht und im Konformitätsbewertungsverfahren bestätigt wurde. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie z.B. persönliche Schutzausrüstung für die Organisation von Sportwettkämpfen oder Ausstellungsmuster.
Folgende persönliche Schutzausrüstung fällt nicht unter den Anwendungsbereich des TR ZU 019/2011:
- Medizin
- Mikrobiologie
- Unterwasserarbeiten
- Manche Bereiche der Luftfahrtindustrie
- Kosmetik
- Brandschutz
- Manche Bereiche des Schutzes vor technischen Katastrophen
Konformitätsbewertungsverfahren
Die PSA wird in verschiedene Risikokategorien unterteilt. Je nach Risikokategorie wird auch die Form der Konformitätsbewertung gewählt. Die Kategorien zeichnen Risiken auf, vor denen die PSA schützen sollen. Je höher die Risikokategorie ist, desto anspruchsvoller ist das Konformitätsbewertungsverfahren. Der Antrag auf die Konformitätsbewertung wird vom Hersteller, Händler oder Importeur gestellt.
Risikokategorie I
Zu dieser Kategorie gehören die PSA, die eine einfache Konstruktion haben und unter Bedingungen geringerer Risiken benutzt werden. Die Form der Konformitätsbewertung ist die EAC Deklarierung. Die EAC Deklaration wird vom Antragsteller ausgestellt.
Risikokategorie II
Hierzu gehören die PSA mit komplexer Konstruktion, die gegen tödliche Gefahren oder ernste Gesundheitsschäden schützen sollen. Die Form der Konformitätsbewertung ist die EAC Zertifizierung.
EAC Deklarierung
Die EAC Deklaration wird vom Hersteller/Händler ausgestellt. Alle Nachweise werden vom Antragsteller bereitgestellt. Für die Information in der EAC Deklaration ist ebenso der Antragsteller verantwortlich. Die Zertifizierungsstelle überprüft nur die Information aus akkreditierten Prüflaboren. Die EAC Deklaration wird auf dem A4 Papier gedruckt und danach registriert. Die Begleitunterlagen für die EAC Zertifizierung und die EAC Deklarierung gleich.
Wenn der Hersteller/Händler sich außerhalb der Grenzen der EAWU befindet, dann wird die Deklaration vom Importeur oder einem bevollmächtigten Vertreter ausgestellt und anschließend registriert.
Für die EAC Deklarierung gelten bestimmte Verfahren, die im Technischen Regelwerk TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung festgelegt sind:
Schema | Beschreibung |
---|---|
1D | EAC Deklarierung für Serienproduktion |
2D | EAC Deklarierung für Serienlieferung oder Einzelanfertigung |
3D | EAC Deklarierung für Serienproduktion |
4D | EAC Deklarierung für Serienlieferung oder Einzelanfertigung |
EAC Zertifizierung
Die EAC Zertifizierung wird von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt. Der Antragsteller kann die Zertifizierungsstelle selbst auswählen. Wichtig ist, dass die Zertifizierungsstelle für die Zertifizierung dieses Produktes akkreditiert ist.
Auch für die EAC Zertifizierung sind Zertifizierungsverfahren vorgesehen, die im Technischen Regelwerk TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Ausrüstung definiert sind.
Schema | Beschreibung |
---|---|
1C | EAC Zertifizierung für Serienproduktion |
3C | EAC Zertifizierung für Serienlieferung |
4C | EAC Zertifizierung für Einzelanfertigung |
5C | EAC Zertifikat für Serienproduktion |
6C | EAC Zertifikat für Serienproduktion |
Begleitunterlagen

- Prüfprotokolle
- Technischer Pass
- Sicherheitsbetrachtung
- Bedienungsanleitung
- Datenblatt
- Produktbeschreibung
- Zertifikat des Qualitätsmanagementsystems
- Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
In 5 Schritten zur erfolgreichen EAC Zertifizierung
- Vorbereitung auf die EAC Zertifizierung
- Prüfung in der akkreditierten Zertifizierungsstelle
- (Produktionsaudit)
- Ausstellung des Protokolls
- Erteilung und Registrierung des EAC Zertifikats
Zunächst müssen alle Begleitunterlagen vorbereitet werden, insb. der technische Pass, Anleitung zum Produkt und Angaben des Antragstellers, etc. Falls manche Dokumente in einer Fremdsprache vorliegen, ist eine Übersetzung erforderlich. Die Begleitunterlagen hängen immer vom konkreten Zertifizierungsverfahren ab.
In dieser Phase wird festgestellt, ob die PSA den Sicherheitsanforderungen entspricht. Es wird eine umfangreiche Material -, Gestaltungs – und Funktionsprüfung durchgeführt.
Diese Phase findet nur dann statt, wenn es sich um eine Serienlieferung handelt.
Das Protokoll wird von der Zertifizerungsstelle ausgestellt. Das Protokoll enthält Angaben zu den Prüfungsergebnissen, Nachteile und mögliche Verstöße, die während der Prüfung festgestellt wurden. Wenn ein Verstoß festgestellt wurde, bedeutet es noch nicht, dass das EAC Zertifikat verweigert wird.
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EAC Kennzeichnung
Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen des TR ZU 019/2011 bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und Beschlagnahme geahndet werden.
Anforderungen an das EAC-Konformitätszeichen:
- Gute Lesbarkeit mit bloßem Auge
- Maße von mindestens 5 mm
- Monochrome Farbgebung oder deutlicher Farbkontrast zur Oberfläche
- Gute Lesbarkeit über die ganze Lebensdauer des Produkts hinweg
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von persönlicher Schutzausrüstung auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von persönlicher Schutzausrüstung
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung eine Kopie per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.
Unser Angebot
Unsere Exportberater verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Einfuhr von persönlicher Schutzausrüstung nach Russland und ihrer Zollabwicklung. Wir bieten ein umfassendes Dienstleistungspaket an, welches die Anfertigung aller notwendigen Dokumente, die entsprechende Zollabwicklung und die Logistik beinhaltet. Wir leisten Ihnen Hilfe beim Erwerb notwendiger Zertifikate und Erlaubnisse.
Wir bieten:
- Beratung zu allen Fragen über die Einfuhr
- Ausfertigung der Konformitätszertifikate
- Bereitstellen eines bevollmächtigten Vertreters
- Ausfertigung aller notwendigen Dokumentation
- Übersetzen von Unterlagen ins Russische (Etiketten, Produktbeschreibungen etc.)
- Zollabwicklung und Zollabfertigung
- Kommunikation mit mit Endabnehmern
- Ausfertigung der Außenhandelsverträge
- Lieferung an jeden beliebigen Ort der Welt