Die FAC Zertifizierung- und Deklarierung von Kommunikationsgeräten sind obligatorische Konformitätsbewertungsverfahren der staatlichen Überwachung von Kommunikationsgeräten. Durch diese Verfahren soll geprüft werden, ob die Anforderungen zur Sicherheit, Integrität und Betriebsstabilität des einheitlichen Telefonnetzes (PSTN) erfüllt werden. Im Anschluss an die Konformitätsbewertung wird eine Bescheinigung - Federal Communications Agency FAC-Deklaration oder FAC-Zertifikat - erstellt, welche nachweist, dass die Kommunikationsgeräte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung in Russland entsprechen. Das Ziel der Konformitätsbewertung ist es, die Nutzung und den Verkauf von Kommunikationsgeräten in Russland zu fördern. Ein so erstelltes Zertifikat gilt grundsätzlich zwischen 1 und 3 Jahren. Die Gültigkeit einer Deklaration ist hingegen unbegrenzt.
Rechtslage
Die Grundlage für die Konformitätsbewertung von Kommunikationsgeräten bildet die Gesetzgebung der Russischen Föderation, insb.:
- Das Bundesgesetz der Russischen Föderation № 126-FZ Über Telekommunikation vom 7. Juli 2003
- Regierungsverordnung № 1387 Über die Genehmigung der Regeln für die Organisation und Durchführung von obligatorischer Bestätigung der Konformität von Kommunikationsmitteln vom 5. August 2022
- Liste der zertifizierungspflichtigen Kommunikationsgeräte № 133 vom 4. Februar 2022
Anwendungsbereich
Gemäß der Regierungsverordung № 133 unterliegen die folgenden Kommunikationsgeräte der obligatorischen Zertifizierung:
- Kommunikationseinrichtungen, die die Funktionen von Vermittlungssystemen erfüllen
- Kommunikationseinrichtungen, die als ein digitales Datenübertragungssystem funktionieren
- Kommunikationseinrichtungen, die als ein Verwaltungs- und Überwachungssystem funktionieren
- Geräte zur Berücksichtigung des Umfangs der in öffentlichen Kommunikationsnetzen bereitgestellten Kommunikationsdienste
- Elektronische Funkkommunikation
- Kommunikationsausrüstung, einschließlich Software, die die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen während den operativen Ermittlungsaktivitäten gewährleistet
- Endgeräte, die den Betrieb eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes stören können
Die Kommunikationsgeräte, die im der Regierungsverordung № 133 nicht angegeben werden, aber Endgeräte sind, unterliegen der obligatorischen Deklarierung. Z.B. müssen folgende Endgeräte deklariert werden:
- drahtgebundene und schnurlose Telefone nach DECT-Standards und anderen Funktechnologien
- alle Handys der Standards GSM, WCDMA, HSDPA, CDMA
- drahtgebundene und schnurlose Modems nach GSM-, GPRS-, EDGE-, WCDMA- und HSDPA-Standards
- Bluetooth und Wi-Fi 802.15 und 802.11a/b/g/n Netzwerkmodule
- Telematikserviceserver, die Internetdienste unterstützen und die Protokolle HTTP, HTTPS, POP, SMTP, DNS und FTP verwenden
Falls Kommunikationsgeräte nicht an das Telefonnetz (PSTN) angeschlossen werden können, unterliegen sie keiner Konformitätsbewertung nach dem Bundesgesetz der Russischen Föderation № 126-FZ Über Telekommunikation. Sie können aber einer EAC Deklarierung oder EAC Zertifizierung in Übereinstimmung mit den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) unterliegen. Falls bei der Datenübertragung die Verschlüsselung angewendet wird, muss zusätzlich die FSB-Notifizierung des Föderalen Dienstes für Sicherheit der Russischen Föderation beantragt werden.
Zertifizierungs- und Deklarierungsverfahren
- Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in Russland
- Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
- Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Produktmustern
- Schritt: Prüfungen und Analysen
- Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
- Schritt: Ausstellung des Zertifikats
- Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)
Die Beantragung einer Konformitätsbewertung kann nach unterschiedlichen Verfahren ablaufen: für Einzellieferungen, für Chargenlieferungen, und für Serienproduktionen.
Notwendige Unterlagen
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Technischer Pass
- Sicherheitsbetrachtung
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
Je nach Art der zertifizierten Produkte können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.
Kennzeichnungspflicht
Zertifizierung- und Deklarierungspflichtige Produkte, für die ein Zertifikat bzw. eine Deklaration ausgestellt wurde, müssen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden, um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion vorzuweisen. Andere besondere Kennzeichnungen von Kommunikationsgeräten gelten nicht.
Die Anforderungen an das Konformitätszeichen bzgl. der Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion wurden in der Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom15. Juli 2011 festgehalten.
Gültigkeitsdauer von den FAC Zertifikaten bzw. FAC Deklarationen
Die Gültigkeitsdauer der FAC Zertifikate bzw. FAC Deklarationen unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.). Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der FAC Zertifizierung
Die Dauer und die Kosten der FAC Zertifizierung bzw. der FAC Deklarierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. : die Art der Waren, Notwendigkeit von Laboruntersuchungen, Komplexität der allgemeinen Untersuchungen, usw.
Die genauen Bedingungen der Zertifizierung bzw. Deklarierung werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung eines Zertifikats bzw. einer Deklaration kann einige Tage oder Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbewertung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungs- bzw. Deklarierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats bzw. ihrer Deklaration per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.