Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus der Slowakei an.
Urkunden aus der Slowakei werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Die Slowakei ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 2002 beigetreten. Dokumente aus der Slowakei können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
In der Slowakei sind mehrere Behörden berechtigt, Dokumente mit einer Apostille zu beglaubigen, je nach Anwendungsbereich dieser Dokumente und der Behörde, die sie ausgestellt hat.
Die Gerichte der Slowakei sind befugt, im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Entscheidungen und Dokumente eines slowakischen Notars sowie Übersetzungen von Gerichtsdolmetscher mit einer Apostille zu beglaubigen.
Das slowakische Justizministerium ist befugt, alle anderen gerichtlichen Dokumente mit Ausnahme von Entscheidungen regionaler Gerichte zu beglaubigen.
Bezirksregierungen beglaubigen Personalurkunden wie Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurkunden.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wird die Apostille auch vom Innenministerium, dem Gesundheitsministerium, dem Bildungsministerium der Slowakei und dem Außenministerium gemacht, die für die Legalisierung von Dokumenten zuständig sind, die nicht in die Zuständigkeit der oben genannten Behörden fallen, z. B. Dokumente von Steuerbehörden.
Die Legalisierung von Dokumenten in der Slowakei umfasst die Überprüfung der Echtheit der Unterschrift des Beamten, die Überprüfung der Echtheit des Siegels und die Autorität des Beamten zur Unterzeichnung des Dokuments. Nach Durchlaufen dieses Verfahrens wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf das Dokument gesetzt. Normalerweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Handelsregisterauszüge
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
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