Die Negativbescheinigung ist eine durch Experten der akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellte amtliche Erklärung, welche bestätigt, dass Waren nicht der obligatorischen GOST, TR Zertifizierung oder der EAC Zertifizierung nach Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion - TR ZU unterliegen.
Eine solche Bescheinigung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Warenklassifizierungen sehr aufwendig sind und keine Klarheit darüber besteht, ob das Produkt der Zertifizierungspflicht unterliegt oder nicht. Außerdem kann eine Negativbescheinigung bei der Einfuhr in das Zollgebiet Russlands und Kasachstans von Zollbeamten verlangt werden.
Entstehung von Negativbescheinigungen
Negativbescheinigungen entstanden mit der Notwendigkeit, Produkte zu zertifizieren und die entsprechende Konformitätsbescheinigungen beim Zoll bereitzustellen. Wenn ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration ausgestellt wurde, wurde die Konformitätsbescheinigung den Zollbeamten zur Verfügung gestellt.
Allerdings waren nicht alle Produkte EAC zertifizierungs- bzw. deklarierungspflichtig. Außerdem kannten nicht alle Zollbeamte die Liste der EAC zertifizierungs- bzw. deklarierungspflichtigen Produkten sowie die Änderungen in solchen Listen. Deswegen wenn Produkte ohne jegliche Konformitätsbescheinigung eingeführt wurden und der Antragsteller behauptete, eine EAC Konformitätsbescheinigung sei nicht erforderlich, wurde von den Zollbeamten eine offizielle Bestätigung verlangt. Als offizielle Bestätigung diente dann eine Negativbescheinigung.
Entscheidung über den Antrag statt Negativbescheinigung
Eine Negativbescheinigung ist eine Erklärung, welche bestätigt, dass das Produkt keiner EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung unterliegt. EAC Zertifikate, EAC Deklarationen und Bescheinigungen über staatliche Registrierung sind die Unterlagen, die von den Zertifizierungsstellen ausgestellt werden und deren Ausführung streng kontrolliert wird. Negativbescheinigungen wurden auf dem einfachen Blatt Papier mit Datum, Unterschrift und Stempel gedruckt. Negativbescheinigungen konnten beliebig viel ausgestellt werden und die Ausstellung von denen wurde ebenfalls nicht geprüft.
In diesem Zusammenhang wurden Negativbescheinigungen abgeschafft und Entscheidungen über den Antrag eingeführt. Das heißt, der Antragsteller reicht einen Antrag auf EAC Zertifizierung ein, die Zertifizierungsstelle prüft seinen Antrag und trifft eine begründete Entscheidung darüber, warum dieses Produkt keiner EAC Zertifizierung unterliegt. Der Antragsteller stellt diese Entscheidung bereits beim Zollamt oder an einer anderen erforderlichen Stelle zur Verfügung.
Der Name und die Bedeutung des Dokuments haben sich geändert, aber die Bezeichnung “Negativbescheinigung” wird weiterhin verwendet.
Arten von Negativbescheinigungen
Negativbescheinigung für den Zoll
Eine Negativbescheinigung für den Zoll: Sie ist bei den Exporten von Waren nach Russland und Kasachstan notwendig, wenn die Produkte weder der obligatorischen GOST- noch der EAC Zertifizierung unterliegen.
Eine Negativbescheinigung für den Zoll ist eine offizielle Antwort der akkreditierten Zertifizierungsstelle, welche bescheinigt, dass die eingeführten Waren nicht zu der Gruppe von Produkten gehören, die der obligatorischen Zertifizierung unterliegen.
Eine Negativbescheinigung ist in den Fällen notwendig, wo eine eindeutige HS-Klassifikation von Waren problematisch ist. In solch einem Fall muss eine Negativbescheinigung vom "VNIIS" vorgelegt werden.
Negativbescheinigung für den Handel
Eine Negativbescheinigung von Produkten , die keiner obligatorischen Zertifizierung unterliegen: Solche Negativbescheinigung ist beim Vertrieb von Waren auf dem russischen Markt erforderlich und ist auf Anfrage der Kontrollbehörden oder Kunden vorzulegen.
Negativbescheinigung des Brandschutzes
Neben den bereits erwähnten Negativbescheinigungen gibt es auch eine Negativbescheinigung des Brandschutzes: Das ist eine offizielle Bestätigung dafür, dass die eingeführten Waren nicht der obligatorischen Brandschutzzertifizierung unterliegen.
Diese Art von Negativbescheinigungen ist bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Russischen Föderation und beim Verkauf von Waren, die bereits importiert wurden, notwendig.
Beantragung einer Negativbescheinigung
Um eine Negativbescheinigung zu erhalten, muss sich der Antragsteller an die Zertifizierungsstelle wenden und eine Antwort auf seinen Einspruch erhalten. Für die Beantragung der Negativbescheinigung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag
- Informationen über den Hersteller und seine Adresse
- Ausführliche Produktbeschreibung und genaue Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Kopie des Kaufvertrages
- Kopie der Rechnung, Frachtbrief usw.
Die Negativbescheinigung ist unbefristet oder bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Technischen Regelwerke für die Produkte gültig.
In eine Negativbescheinigung kann eine unbegrenzte Anzahl von Produkten eingetragen werden.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung einer Negativbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihrer Bescheinigung per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.
Dauer und Kosten der Erstellung einer Negativbescheinigung
Die Dauer und die Kosten der Erstellung einer Negativbescheinigung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Waren, Notwendigkeit von Laboruntersuchungen und der Komplexität der Untersuchungen. Die genauen Bedingungen werden immer individuell auf Grundlage der jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Dauer der Beantragung einer Negativbescheinigung beträgt ca. 5 Werktage.